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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Mietwohnung Hundehaltung
05. Dezember 2001 18:25

Moin Moin!
Sechs Wochen darfst Du Besuch haben (ich glaube auch mit/von einem Hund) danach muß der Besuch wieder woanders schlafen. Und dann wieder 6 Wochen... (seit 5 Jahren wohne ich so mit 2 Hunden bei meinem Freund).
Es lohnt sich auch, ein Attest vom Psychiater (nicht vom Therapeuten) zu holen, falls es vor Gericht geht.
Und wenn Du Zeugen findest, die Dir bestätigen, daß dem Vermieter seit mindestens einem Jahr bekannt ist, daß der Hund bei Dir wohnt und es still geduldet hat, stehen Deine Chancen ebenfalls besser.

Liebe Grüße!
Marina


09. Dezember 2001 09:46

Hallo Petra
ganz so schwarz sehe ich es auch nicht.
Du musst unbedingt ein Attest deines Therapeuten oder Psychologen haben. Wie hier schon erwähnt wurde.
Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung??
Und nette Mitmieter??
Es sind in dieser Richtung schon Urteile gefällt worden, immer zu Gunsten des Tierhalters, einmal aufgrund *Krankheit* einmal *Duldungsrecht* was dein Vermieter ja bisher getan hat.
Habe mich augrund ähnlichem Vorfall in der Familie schlau gemacht und in den Urteilen nachgelesen.
Wenn es geht, nimm deinen Rechtsschutz und ein Beratungsgepsräch bei einem guten Anwalt der sich mit Mietrecht auskennt !!!!
Falls du keine Rechtsschutz hast, gehe trotzdem vorab zu einem Beratungsgepsräch mit Mietvertrag und Attest und lass dich aufklären, diese Beratungen sind nicht sehr teuer, und billiger als Angst und eine ungewissen Wohnsituation.
Liebe Beardie Grüsse
Marion mit Floh und Carla