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Anleinpflicht

geschrieben von Marion(YCH) 
Anleinpflicht
25. Dezember 2001 18:04

Hallo, in meiner Ortschaft wohnt ein Mann der eine kniehhohe Mischlingshündin von Nachbarn übernommen hat, welche sich um den Hund nicht gekümmert haben, das ist eigentlich sehr löblich.
Das Problem er hat Leinenpflicht für den Hund da dieser einen Mensch und einen Yorkie gebissen hat.
Ich wurde mit meinen 3 Jackys (Mädels) auch angegriffen (vom Halter weit und breit keine Spur) konnte eine Beisserei nur verhindern, weil ich mich auf den Mischling geworfen habe und Ihm die Schnauze zuhielt und den Hund dann fortstiess, dieser war dann so verdutzt, das er weglief. Ich sprach den Halter darauf an, aber er stellte sich stur.
Ich habe den Mann jetzt schon öfters mit unangeleinten Hund gesehen, er lies ihn auch schon neben dem Auto herlaufen.
Angeblich gäbe es auf dem Landratsamt auch schon eine Mappe über mehrere Verstösse.
An welcher Stelle könnte ich mich beschweren. Wo könnte ich mich hinwenden?
Danke



26. Dezember 2001 19:23

Hallo,
melden kann man diese Vorfälle beim zuständigen Ordnungsamt
Gruß Andrea