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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
vom jäger erwischt!
03. Januar 2002 13:53

: Die Grünen wollen übrigens erreichen, daß Hunde und Katzen nicht mehr von den sog. "Jagdbevollmächtigten" (= Jagdpächtern) abgeknallt werden dürfen.

Hi Antje
Das scheint aber völlig gegensätzlich zu der, sonst nicht als Hundefreundlich bekannten Grünenpolitik (Höhn, Özdemir etc. ) zu sein. Oder gilt das evtl. nur für Hunde kleiner als 20/40 ?
Grüße, chris


03. Januar 2002 14:53


Hallo,
ärgerlich, wenn die Hunde sich grade den Jäger und dessen Dackel "vorknöpfen"! :-)
Ist mir aber auch schon passiert.
Jäger haben nun mal die blöde Angewohnheit nicht auf den Wegen zu gehen und alles was im Wald nicht auf den Wegen läuft, wird verbellt!
Aber zum Thema:
Ich lasse meine Hunde immer frei laufen, wenn ich es für richtig und ungefährlich halte (ungefährlich für meine Hunde und alle anderen)
Mittlerweile weiss ich aber, wie der zuständige Jagdmensch in unseren Landratsamt heisst. Wenn mich ein Jäger blöd anmacht, dann kommt mein Lieblingsteil der Unterhaltung "Wie ist denn Ihr Name, sind sie hier der zuständige Jagdpächter? Ich werde mich mal auf dem Landratsamt bei Herrn XYZ erkundigen, ob das stimmt, dass sie freilaufende Hunde einfach so erschiessen dürfen."

Ich habe absolut nichts gegen Jäger, bin in einer Jägerfamilie aufgewachsen, aber es muss auch alles legal zu gehen und die lieben Herren in ihren grünen Jeeps dürfen nicht glauben, dass wir Hundebesitzer uns alles gefallen lassen.

Lieben Gruss,
Tina





03. Januar 2002 15:49

Hallo Alex,

:In Bayern z.B. darf ein Hund erst geschossen werden, WENN er bereits gerissen hat !!!

Das würde mich schwer wundern.

Im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG) steht in Art 42, Abs.1, Nr.2 zu lesen:
"Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können. Katzen gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden."

Gerissen haben muß der Hund (bzw. die Katze) also nicht.
"Nachstellen und gefährden können" ist aber sicher Auslegungssache.
Ich habe keinen Gesetzeskommentar des BayJG zur Hand, der den Gesetzestext konkretisieren würde.

Ich weiß aber von den Vorschriften in Oberösterreich (mein Gassi-Gebiet), daß ein Hund, der vom Jagdschutzberechtigten erschossen werden darf, Wild gerissen haben muß. Das steht da aber auch ganz klar im Gesetzestext.

Gruß
Sabine

03. Januar 2002 16:43

:Es gibt KEINEN Leinenzwang im Wald,

: Alex & Aris

Hallo Alex,

in diesem Pkt. muß ich Dir leider widersprechen. Im "Waldgesetz" von Meckl./Vorp. (aus 1992) steht im § 26 Sonstige Benutzungen des Waldes: "...Das Halten und Hüten von Haustieren im wald sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren MIT AUSNAHME ANGELEINTER HUNDE sind unzulässig. Ausgenommen davon sind Dienst- und Jagdbebrauchshunde in Ausübung ihrer Aufgaben..."
Ich hatte mir das mal besorgt, weil dort auch der Begriff Wald genau definiert ist. Ich hatte es nämlich satt auf freiem Feld ständig von irgendwelchen Jeeps verfolgt zu werden, aus deren runtergekurbeltem Fenster mir dann ein "wenn der Köter nicht sofort an der Leine ist erschieße ich ihn (weil Hunde im Wald! an die Leine müssen)" entgegengeblafft wurde. Einer hat mir mal angeboten, wenn mein Hund so gut hören würde können wir ja mal auf Rehe gehen und er würde ihn dann, wenn er doch hetzen würde erschießen. Auf mein gelassenes "Jederzeit" ist er dann wortlos weitergefahren. (Gott sei Dank, ich hätte es nicht wirklich probieren wollen, auch wenn meine damalige Hündin zu 90% abrufbar war)
Unsere Jagdpächter neigen meist dazu ihr gesamtes Revier als Wald zu betrachten, auch wenn weit und breit kein Baum zu sehen ist.
Auch wenn ich mich auf freiem Feld oft auf solche Diskussionen eingelassen habe, denke ich, man sollte nicht zu absolut auf sein Recht pochen, weil es einem toten Hund nichts mehr nützt, daß man im Recht war. und schon gar nicht, wenn der Hund nicht in (fast) jeder Situation zuverlässig abrufbar ist.
Mein jetziger Hund muß leider noch an der langen Leine laufen. Dabei habe ich festgestellt, das man die Herren Jäger mit diesen dünnen, grünen Feldleinen prima ärgern kann, weil sie die erst sehen, wenn sie drauf stehen. Rache ist süß!

frustige Grüße aus dem Jagdrevier

Katrin & Merlin

03. Januar 2002 19:51

Hallo Sabine,

: Im Bayerischen Jagdgesetz (BayJG) steht in Art 42, Abs.1, Nr.2 zu lesen:
"Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde und Katzen zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können..........

Du hast recht.
Aber ich habe zum einen schon desöfteren gehört, dass der Hund erst "gerissen haben muss", bzw. steht es noch dazu in diesem neuen Rechtsratgeber. Irgendwo müssen die das doch her haben. Vielleicht aus den Kommentaren. Ich suche schon ständig im Web. Vielleicht werde ich noch fündig. Das Thema interessiert mich BRENNEND !!!

Liebe Grüsse
Alex & Aris



03. Januar 2002 19:57

Hallo Katrin,

: in diesem Pkt. muß ich Dir leider widersprechen. Im "Waldgesetz" von Meckl./Vorp. (aus 1992) steht im § 26 Sonstige Benutzungen des Waldes: "...Das Halten und Hüten von Haustieren im wald sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren MIT AUSNAHME ANGELEINTER HUNDE sind unzulässig. Ausgenommen davon sind Dienst- und Jagdbebrauchshunde in Ausübung ihrer Aufgaben..."

sad smiley(((((((
Diese Landesvorschrift ist mir neu. Ich war erst vor kurzem bei einem Vortrag über "Aktuelle Rechtsvorschriften für den Hundehalter". Da wurde ausdrücklich erwähnt, dass es KEINE Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Hunden gibt, ausser in speziell ausgewiesenen, beschilderten Wildschutz-, oder Naturschutzgebieten.

Ich werde in der Sache noch genauer recherchieren.

Liebe Grüsse

Alex & Aris