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Beisserei unter Rüden-Haftpflichtfrage?!

geschrieben von Sabine+Hermann+Sugar(YCH) 
Beisserei unter Rüden-Haftpflichtfrage?!
03. Januar 2002 11:47


Hallo!

Leider hat das Neue Jahr für uns erstmal nicht so gut angefangen.Am 01.01. war ich mit meinem Rüden und der Hündin im Wald spazieren. Hermann mag Rüden nicht, ignoriert sie aber Dank Raufergruppe und Üben,Üben,Üben inzwischen, wenn genügend Platz zum Ausweichen ist. Meine Hunde spielten mit einer Hündin, als ich einen von hinten kommenden Golden-Rüden bemerkte. Ich habe daher beschlossen das Feld zu räumen und wir sind zügig weiter gegeangen. Leider war der Rüde ziemlich penetrant, schoß weit vor seinen Besitzer vor und lief ständig durch unsere 3er-Gruppe durch. Hermann hat das ca. 300 Meter mitgemacht ohne zu meckern und ich war schon mächtig stolz, dann wurde es ihm zu blöd und er hat den Rüden gesperrt. Als dieser trotzdem versuchte vorbeizukommen, kams zur Rauferei, aus der sich Hermann aber sofort abrufen ließ.Ergebnis: der Golden hat nix, Hermann wurde kräftig in den Nasenpiegel gebissen, so daß das Blut erstmal aus Maul und Nase schoß*grusel*. Gott sei Dank mußte nicht genäht werden, obwohl die Nase übel aussieht, nur Antibiotika für 6 Tage und einen Hunderter an den Tierarzt. Nun zur eigentlichen Frage. Wessen Haftpflicht zahlt bei einer Rauferei zweier unangeleinter Hunde? Vor allem, wenn meiner angefangen hat, aber dann auch der Verletzte war? Gibts da sowas wie die "Schuldfrage"? Schuld bin ja letztendlich ich,weil ich nicht eher eingegriffen und die Situation für meinen noch unsicheren Hund geklärt habe, aber das interessiert vermutlich keine Versicherung. Also nicht Schuldfrage ,sondern fragt die Versicherung nach dem Verursacher der Beisserei?

Geknickte Grüße,
Sabine+Hermann(mit der Blumenkohlnase)

03. Januar 2002 12:09

Hallo Sabine,

der Hundehalter des anderen Hundes haftet für diesen Schaden, sprich seine Versicherung muß zahlen. Deswegen ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ja so sinnvoll, egal wie umsichtig man sich mit dem eigenen Hund verhält, man kann durch die Dusseligkeit anderer Leute jederzeit in eine Situation gebracht werden, in welcher der eigene Hund einen Schaden verursacht, selbst wenn man nicht "schuld" ist. Dabei gibt es natürlich Ausnahmen, wenn jemand grob fahrlässig handelt, z.B. einen Hund, von dem man weiß, daß er ein Beißer ist, unangeleint zu einem angeleinten Hund laufen läßt etc. Meine Versicherung z.B. hätte damals aber anstandslos einen Schaden ersetzt, den mein angeleinter Staffie verursacht hat, als er von einem freilaufenden Riesenschnauzerrüden angegriffen worden ist, obwohl ich die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt habe, daß der Schnauzer trotz Leinenzwang frei lief und ich den Besitzer mehrfach aufgefordert habe, seinen Hund von meinem wegzuholen, da die Sache nicht lange gut gehen würde. Da der Schnauzerbesitzer aber von der Polizei zurechtgestutzt worden ist hat er keine Ansprüche gestellt, dachte wohl, er wäre im Unrecht.

Viele Grüße

Antje

03. Januar 2002 15:45

:
Hallo Sabine,

ich muß Antjes Eintrag da etwas Widersprechen. Genau diese Situation hatte ich vor 2 Jahren. Ich war mit meinen Hunden am Baggersee (den man eigentlich nicht betreten durfte - es aber jeder machte). Da ich meinen ganzen Badekrams mit hatte, liefen meine Hundis wie üblich ohne Leine. In unserer Laufrichtung stand ein Paar mit einem DSH Paar - auch ohne Leine.
Da meine Hunde ohnehin Rassisten sind, und sich ungerne mit anderen Hunden abgeben, bedurft es nichtmal irgendwelcher Worte, das sie bei mir blieben. Der DSH Rüde hingegen machte sich gleich groß, hob die Rute und wollte auf uns zu kommen. Herrchen rief ihn jedoch zurück - brüllte ihn zurück wäre wohl passender gewesen ;-). Erst hörte er, dann drehte sich Herrchen um, und wech war er, der Schäfer. Er hat sich gleich meinen Rüden gepackt und ihm an der Brust und am Ellenbogen richtig aufgerissen.

Glücklicherwiese gab es für den Vorfall Zeugen - die Namen und Tel-Nr. hatte ich mir aufgeschrieben. Das ganze gab ich meinem Anwalt ab.

Resultat: Der Besitzer mußte Zdahlen, obwohl beide Hunde unangeleint waren. Sein Hund hatte meinen verletzt (sachbeschädigung - doofes Wort). Hätte meiner ihm jedoch ein Ohr abgerissen meinte mein RA, hätte ich nichts zahlen müssen, da sein Hund der Verursacher war.

Das die Hund unangeleint waren, und wir uns auf einem Grundstück befanden, das nicht betreten werden durfte, spielte bei der ganzen Sache keine Rolle...

Liebe Grüße

Gesa & Borderbande

03. Januar 2002 16:46

Hallo

Sabine+Hermann(mit der Blumenkohlnase) !!!

Leider kann ich Euch auf die Frage keine Antwort geben, denn zum Glück habe ich mich noch nie in so einer Situation befunden.
Da wir uns aber kennen, kam ich nicht drum herum mal eben zu antworten und Hermann gute Besserung zu wünschen.
Simba würde Euch ja auch gerne mal kennen lernen. Kommt doch mal zu uns zum spazieren. Simba beisst keinen und wenn er dabei ist, kommt es auch nie zu raufereien mit anderen Hunden.
Liebe Grüsse, auch an Shugar
Renate + Simba

03. Januar 2002 20:56

Hallo Gesa,

ich sehe da jetzt gar keinen Unterschied zur Aussage von Antje. Wenn alle Hunde unangeleint sind, zahlt jeder den Schaden am anderen Hund.

Liebe Grüße - Jana mit Liza & Plastic (deren Verletzungen ich dummerweise immer selbst bezahle, die selbst aber noch nie einen anderen Hund arztreif gebissen haben)

03. Januar 2002 21:30

Hi Jana,

: ich sehe da jetzt gar keinen Unterschied zur Aussage von Antje. Wenn alle Hunde unangeleint sind, zahlt jeder den Schaden am anderen Hund.

ne, eben nicht. Es kommt darauf an, wer den Streit vom Zaun gebrochen hat. Wenn sich ein Hund auf meinen stürzt, und der sich wehrt und ihm ein Ohr abbeißt, ist das leider sein Problem. So hat mir das der RA gesagt.


Liebe Grüße

Gesa & Borderbande