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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Beisserei unter Rüden-Haftpflichtfrage?!
04. Januar 2002 03:55

Hallo Sabine!

:
Wessen Haftpflicht zahlt bei einer Rauferei zweier unangeleinter Hunde? Vor allem, wenn meiner angefangen hat, aber dann auch der Verletzte war?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung gegen eine sogenannte "Gefährdungshaftung", d.h. eine Haftung, die sich aus dem blossen Dasein des Hunde ergibt (ähnlich KFZ-Haftpflicht).
Das heißt, die Versicherung muß ersteinmal grundsätzlich für jeden Schaden, den der versicherte Hund anrichtet, egal ob Personen- oder Sachschaden (Verletzung des "Gegnerhundes" mit Tierarztbesuch) leisten. Es ist für die Haftung erstmal unerheblich, wie sich die Schuldfrage darstellt.

:Gibts da sowas wie die "Schuldfrage"? Schuld bin ja letztendlich ich,weil ich nicht eher eingegriffen und die Situation für meinen noch unsicheren Hund geklärt habe, aber das interessiert vermutlich keine Versicherung. Also nicht Schuldfrage ,sondern fragt die Versicherung nach dem Verursacher der Beisserei?
:

Versicherungs- und Haftungsrechtlich stellt sich die Schuldfrage bei diesem Sachverhalt m.E. so da, dass beide Hundehalter die gleiche Schuld trifft, da beide Hunde unangeleint waren.

Eine Änderung der Sachlage könnte sich höchsten ergeben, wenn ein Hundehalter gegen ein ordnungsbehördliche Auflage (vielleicht Maulkorb- oder Leinenzwang speziell für den Hund)verstoßen hätte.

Ob die leistende Versicherung später versucht, sich den Schaden wegen irgendwelcher Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers, bei diesem zurückzuholen, ist natürlich eine andere Sache.


Gruß Ralf und Charly (der bereits versicherungsbekannt ist)

04. Januar 2002 04:18

Hallo Gesa!

: ne, eben nicht. Es kommt darauf an, wer den Streit vom Zaun gebrochen hat. Wenn sich ein Hund auf meinen stürzt, und der sich wehrt und ihm ein Ohr abbeißt, ist das leider sein Problem. So hat mir das der RA gesagt.

Das wäre schön - ich habe es aber anders erlebt. Meine Hündin wurde von einer anderen angegriffen (beide unangeleint, ich hab meine jedoch sofort erwischt, so daß sie nicht zum Beißen kam) und hat eine ziemliche Verletzung abbekommen, während die andere sich das Bein verstauchte im Eifer des Gefechts.

Meine Versicherung zahlte sofort und anstandslos die Rechnung der anderen, obwohl meine zwar nicht an der Leine, aber dafür an meiner Hand war, und obwohl die andere angegriffen hatte. Mit der Versicherung der anderen habe ich ein halbes Jahr herumgestritten, weil sie nur die Hälfte des "Schadens" ersetzen wollte - schließlich seien beide Hunde frei gewesen. Am Ende zahlten sie (unter Druck, weil mein Vater bei der gleichen Versicherung war und drohte, seine Verträge zu kündigen) ohne jegliche Anerkennung einer Zahlungsverpflichtung den geforderten Betrag.

Handelt die Versicherung dann gegen das Gesetz, so nach dem Motto: Wenn die Leute die Regeln nicht kennen, kann man ja mal versuchen, Geld zu sparen?

Verwirrte Grüße, Kaya


04. Januar 2002 06:23

Hallo Kaya,

meistens können die Leute sowieso nicht erkennen, welcher Hund den Streit wirklich vom Zaun gebrochen hat. Wer beginnt mit dem Zank? Der Hund, der zuerst beißt, oder der Hund, der zuerst provoziert? Letzteres kann schon ein Steifmachen, ein Aufbauen des Hundes sein einem dominanteren Hund gegenüber, und derjenige, der zuerst zubeißt, reagiert lediglich gemäß seinem Insinkt auf eine Provokation. "Im Spiel" wird dem anderen, für die Menschen unbewußt, die Pfote ins Kreuz gelegt, dabei dient das Spiel des erwachsenen Hundes lediglich zur Festlegung und Festigung der Rangordnung und nix anderem und kann dadurch immer die Vorstufe zur Eskalation sein. Und der Mensch mischt sich ein und verschlimmert die Sache. Sei es indirekt durch die Züchtung von Rassen, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes keine gleichmäßigen Sparringspartner mehr sin und/oder aufgrund von Schlappohren, einfarbigem und/oder zu langem Fell keine eindeutige Mimik mehr besitzen. Weiterhin indirekt dadurch, daß Hunde total falsch geprägt, aufgezogen und gehalten werden und dadurch das artübliche Verhaltensrepertoir gar nicht mehr erlernen. Oder gar indirekt dadurch, daß man sich in die Hundebegegnung einmischt und unbewust die Sache noch fördert und verschlimmert (was allerdings nicht verwunderlich ist, wenn man bedenkt, wie unterschiedlich die Rassen sind in Bezug auf die Verteilung des "Kampfgewichtes"winking smiley. Meiner Meinung nach erkennen von der normalen hundehaltenden Schicht vielleicht neun von zehn nicht, welcher Hund den Streit vom Zaun gebrochen hat, viele sind ja überrascht, daß überhaupt etwas passiert, erkennen keinerlei Anzeichen, daß etwas im Busch ist ("Das hat er aber noch nie gemscht", "Eben haben sie doch noch gespielt" usw.). Mindestens die Hälfte verhält sich dann falsch, wenn etwas passiert, da werden bei Rüdenbegegnungen, die nach außen wüste aussehen, die Hunde pegackt und weggezogen, mit dem Ergebnis, daß es dann bei einem von beiden wirklich "Siebener" im Fell gibt usw.

Alles das wissen auch die Versicherungen. Daher spielt es für sie, abgesehen von wenigen Ausnahmen (wie grober Fahrlässigkeit, z.B. dem bewust unbeaufsichtigtem Laufenlassen eines Hundes), keine Rolle, wer den Streit begonnen hat, es ist meistens sowieso nicht zu ermitteln. Bei einer einigermaßen klaren Sachlage werden die meisten Gesellschaften einen solchen Schaden anstandslos bezahlen. Natürlich gibt es Gesellschaften, die versuchen, sich zu drücken, aber nicht nur bei den Hundehaftpflichtversicherungen, sondern auch in anderen Bereichen. Ich selbst bin mal wochenlang der gegnerischen KFZ-Versicherung hinterhergelaufen, bis ich endlich meinen Schaden, Gutachten und Nutzungsausfall vollständig bezahlt bekommen habe. Und letzendlich bleibt jedem von uns der Weg, seinen Schaden einzuklagen. Bei einer gerichtlichen Verhandlung wird dann allerdings wirklich geklärt, wer zu welchem Teil Schuld hat, und diese Urteilssprüche bilden die Grundlage dafür, wie die Versicherungen sich in der Regulierung solcher Fälle verhalten. Ich habe bisher aber immer erlebt, daß der Schaden vollständig reguliert wurde, wenn mit Rechtsanwalt oder Klage gedroht wurde (irgendwo müssen die Versicherungen ja sparen, wenn sie die Beiträge attraktiv halten wollen). Und ganz abgesehen davon: In vielen Fällen sind die Hundehalter einfach zu blauäugig und lassen ihren Hund zu allem und jedem hinrennen; die Anrechnung einer Teilschuld halte ich in vielen Fällen für angebracht, da man immer damit rechnen muß, daß es auch Hunde gibt, denen ein anderer Hund mit seinem Getue und Gehampel auf den Kekes geht.

Viele Grüße

Antje

04. Januar 2002 07:32

Hallo Antje,

danke für diesen zusätzlichen Aspekt zum Thema "Schuld". Ich kenne auch so einen Hund, der NIE als erster beißt und ständig Bisswunden davonträgt, weil er in andere Hunde hinein rennt, deren Bewegungsfreiheit einschränkt, indem er sich in T-Stellung vor ihnen aufbaut, Pfote auflegt...

Logisch, dass der öfter eine "gesemmelt" kriegt. Mein Plastic ist auch oft der "Schuldige", denn "Vertraulichkeiten" von Fremden werden sofort geahndet. Mit Riesengezeter - sieht ganz gefährlich aus -, ohne Verletzungen.

Gruß - JanaL+P

04. Januar 2002 07:55

Hallo Kaya,

: Am Ende zahlten sie (unter Druck, weil mein Vater bei der gleichen Versicherung war und drohte, seine Verträge zu kündigen) ohne jegliche Anerkennung einer Zahlungsverpflichtung den geforderten Betrag.

Ja, so ist das. Ich habe mich mal wochenlang mit der Versicherung eines Unfallgegners rumgeärgert, die meinen Schaden immer nur kleckerweise bezahlten. Später wollte die gleiche Versicherung mich als Kunde werben und argumentierte, dass sie Ihren eigenen Kunden natürlich kulanter gegenüberstehen würden, als fremden Geschädigten.
Fazit: Eine günstige Prämie ist nicht alles.
:
: Handelt die Versicherung dann gegen das Gesetz, so nach dem Motto: Wenn die Leute die Regeln nicht kennen, kann man ja mal versuchen, Geld zu sparen?

Ob das gegen das Gesetz ist weiss ich nicht, aber "versuchen kann man es ja mal" trifft wohl zu, viele scheuen eben den weiteren Schritt zum Anwalt um Ihre Forderungen durchzusetzen, da kann die Versicherung bestimmt einiges sparen.
Sorry wegen des Themawechsels...
Grüße
Bettina

20. Januar 2002 16:48

Hallo!
Wir hatten einen ähnlichen Fall. Bei einem Waldspaziergang wurde mein Hund (Chihuahua, 3,5 kg) plötzlich vom Hund eines anderen Spaziergängers, der ca. 3 Mal so groß war wie mein Hund und an einer langen Flexileine mit mehreren Metern Auslauf geführt wurde, nach kurzem Spielen gebissen.
Der Hundehalter hatte mir im Vorfeld versichert, dass sein Hund lieb sei und daher sah ich mich nicht veranlasst, meinen Hund im Wald anzuleinen. Urplötzlich und ohne erkennbaren Grund fiel der andere Hund nach kurzem friedlichen schnuppern und spielen über meinen Kleinen her und verletzte ihn dabei so schwer am Auge, das dies noch am Wochenende unter Vollnarkose genäht werden musste. Insgesamt sind fast € 500,- Tierarztkosten angefallen.
Die gegnerische Versicherung will jetzt aber nur 50 % der Kosten tragen. Begründung:"...im vorliegenden Schadenfall hat sich auch die "Tiergefahr" ihres Hundes "verwirklicht", der nicht angeleint war. Bei der Regulierung ist daher ein Mithaftungsanteil von 50 % zu berücksichtigen".
Von meinem Hund ist aber zu keiner Zeit eine sogenannte "Tiergefahr" ausgegangen und der andere Hund wurde überhaupt nicht verletzt. Ich werde auf jeden Fall Widerspruch bei der Versicherung einlegen und mit gerichtlicher Klärung drohen.

Viele Grüße!
Karin + Hannibal