Hallo Thomas!
: Warst Du dabei ?
Nein, und selbst wenn hätte ich wahrscheinlich genauso wenig gesehen wie die anderen dort. Das wurde ja erst als Infarkt aufgefaßt.
: Kannst Du dir wirklich so eine Vorverurteilung erlauben ?
Welche? Daß ich den Schützen nicht mag? War schon vorher so. Daß man nicht auf was schießem soll, was man nicht klar identifiziert hat? Dabei bleibe ich. Selbst die Jungs vom Bund rufen (theoretisch) zumindest erstmal "Halt, wer da"...
: Ein Jäger, der seinen Stand verlässt, handelt somit zumindest grob fahrlässig und ein Nachbarschütze, der z.B. ein Wildschwein vor einem Gebüsch beschiesst, darf zu Recht davon ausgehen, dass sich kein anderer Jäger in dem Busch befindet.
Tut mir leid, ich würde bei Sachen, die sich nicht rückgängig machen lassen, nie einfach von etwas ausgehen. Auch im Straßenverkehr muß ich immer mit der Dummheit und/oder Fahrlässigkeit der anderen rechnen.
: Was offenbar nur wenige wissen: das Geschoss bleibt nicht im Wild stecken, sondern durchschlägt dieses i.d.R. und ist dann immer noch sehr gefährlich.
Weiß ich, danke.
: Ausserdem könnte es auch ein Abpraller nach einem Fehlschuss gewesen sein, der dann in eine eigentlich (wäre da nicht das Fehlverhlten des Getöteten) ungefährliche Richtung gelenkt wurde.
Das zu klären ist eine der leichteren Übungen des Rechtsmedizinischen Instituts, glaub's mir. EIn Abpraller und eine Kugel nach Durchschuß macht ganz andere Löcher als ein direkter Treffer.
: *SO* kann es sich auch zugetragen haben. :-(((
Szenarien kann ich zig entwerfen. Das hier war die offizielle Version.
Grüße,
Katja