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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Vom Jäger erwischt": Katze und Auto"
23. Januar 2002 21:22

Hallo Anne, na ist das nicht alles ein bischen schönfärberei die Du da treibst?

Es mag ja sein das Dein Papa zu den wenigen guten gehört, aber ich kenne da ganz andere schussgeile Jägersmänner aus der grünen Lobby.
Ist es nicht so das sich viele von denen gerne als die Herren des Waldes und die Herren über Leben und tod sehen? Das sie gerne mit ihren Abschüssen protzen ? Diese dann in einer Art Horror-galerie zu hause hängen haben ???

Ich denke der schlechte Ruf der Jäger kommt nicht von ungefähr. Du hast natürlich schon auch recht das man nicht alle über einen Kamm scheren darf, aber wundert es Dich nicht ein klein wenig das fast jeder nur negatives über die Jäger zu berichten hat?

Ich denke das Heimatfilmklischee der 60er Jahre ist schon lange keine realität mehr und die meisten der grünen Rasmbos haben nur eins im Sinn, abknallen was ihnen vor die Flinte kommt, denn schließlich bringt ja so ein Rehbraten wieder ein paar Silberlinge (30???) vom befreundeten Wirt in die Kasse oder?
Wundert es da wenn sie alle anderen als Konkurent für ihre Abschüsse sehen und alles was ihnen einen Abschuss wegnehmen könnte gnadenlos bekämpfen (auch Habichte, Füchse usw.)

Für mich sind jäger inzwischen zu einem roten Tuch geworden und in den aktuellen Fällen die Silke da beschreibt kann ich nur hoffen das diese beiden jagdgeilen Rambos gehörig was zwischen die Hörner bekommen und anständig verurteilt werden und ihre Jagdscheine loswerden.

Es kann doch nicht sein das ein winzigkleiner Teil der B
evölkerung ganze Waldgebiete für seinen tödlichen Sport benutz und alle anderen terrorisiert.

Sorry für die zum teil sicher harten Worte, aber es ist an der Zeit das den vielen schlechten Jägern dieser Zunft mal tüchtig die leviten gelesen werden.

viele Grüße
Gerhard

23. Januar 2002 21:36

: Nach Anfragen meiner Anwältin ob Weinberge ebenfalls zu Jagdgebieten gehörten, kam die Anwort alles gehört zu Jagdgebieten außer der Friedhof und Wohngebiete. HA HA!


Hallo Ilona,

ohne jetzt weiter auf den Fall eingehen zu wollen, möchte ich Dir zum "Jagdgebiet" doch noch eine Hintergrundinformation geben:

1. In Deutschland ist das Jagdrecht seit 1848 untrennbar(!) mit dem Grundbesitz verbunden. Es besteht durch die aus dem Jagdrecht abgeleitete Hegepflicht also praktisch eine Jagdpflicht.

2. die Jagd darf aber nur ausgeübt werden, wenn der Grundbesitz entweder eine zusammenhängende Mindestgrösse von z.B. 75hektar hat, oder kleinere Grundstücke zu einem genossenschaftlichen Bezirk zusammengeschlossen wurden.

3. In "befriedeten Gebieten" (z.B. Zaun drum, aber der muss behördlich abgesegnet ein), oder innerhalb von geschlossenen Ortschaften ruht die Jagd.


Dadurch ist in Deutschland praktisch jede Fläche hinter dem Ortsausgangsschild Teil eines Jagdreviers und somit ist dort auch für jeden Quadratmeter "ein Jäger" verantwortlich.


Ich hoffe, es hilft weiter.

Gruss
Thomas



23. Januar 2002 21:58

Danke Thomas für deine schnelle Antwort.
Deine Antwort ist kompetenter als die vom Landratsamt, die heute meiner Anwältin zugegangen ist.
Das macht ja ganz schön Angst, wenn man bedenkt, dass außerhalb einer Ortschaft immer damit rechnen muß, dass ein schießwütiger Jäger auf sein nächstes Opfer warten kann und dann auch noch ungeschoren davon kommen kann.
Liebe Grüße Ilona