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: Was ist ein "Jagdausweis"?
: Wo steht, das sich ein Jäger bei einem Hundehalter ausweisen muss ?
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Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führt, muss jederzeit den Nachweis erbringen können, dass dies rechtmässig ist. Sollte ein Bürger (Dazu zählt auch die Spezies der Hundehalter) sich durch die Waffe bedroht fühlen, so gebietet schon alleine der Anstand, ihm diese Furcht zu nehmen und auf nachfragen einen Jagdschein vorzulegen. Gerade als Berechtigter zum Führen von Schusswaffen geht man eine Garantenstellung ein, die vorbildliches Verhalten erfordern.
: Falsch, es gibt sehr wohl "Weisungsbefugnisse", bzw. Rechte als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft bei forstlich ausgebildeten bestätigten Jagdaufsehern, die sogar recht weitreichend sind.
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Da ich selber Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft bin und es mein Job ist Straftaten zu verhüten, weise ich hiermit ausdrücklich daraufhin, dass dies nur einige wenige "Grünbefrackte" (um bei der Terminologie zu bleiben) betrifft. Sollte also ein Jagdausübungsberechtigter, der die Hilfsbeamteneigenschaft nicht hat vorgeben, sie zu haben, dann ist das Amtsanmassung und als solches strafbar.
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Johanna