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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
vom Jäger erwischt. Meldung von Zwilling
16. Januar 2002 11:55

: Aber Spass beiseite, ich finde das auch nicht lustig, schon gar nicht, wenn ich feststelle, dass der Wald nach einer Treibjagd voller leerer Dosen, Plastikmüll und sonstigen Abfall liegt (Was vorher nicht da lag).


Herzlichen Glückwunsch !
Du bist vermutlich der erste Mensch, der die Schuld an "einem Wald voller Müll" ausgerechnet bei den Jägern gefunden zu haben glaubt.


: Viel Spass noch beim Lachen (falls Du das überhaupt kannst)


Ja, über soviel Einfalt muss ich wirklich lachen. :-))))


Gruss
Thomas



16. Januar 2002 12:04

: Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führt, muss jederzeit den Nachweis erbringen können, dass dies rechtmässig ist. Sollte ein Bürger (Dazu zählt auch die Spezies der Hundehalter) sich durch die Waffe bedroht fühlen, so gebietet schon alleine der Anstand, ihm diese Furcht zu nehmen und auf nachfragen einen Jagdschein vorzulegen.


Ah Johanna!

Wenn ich mich durch die Dienstwaffe eines Polizisten "bedroht fühle", muss er mir dann auch anständig sein und mir seinen Dienstausweis vorzeigen ?



: Gerade als Berechtigter zum Führen von Schusswaffen geht man eine Garantenstellung ein, die vorbildliches Verhalten erfordern.


Yep ! :-)))


: Da ich selber Hilfsbeamtin der Staatsanwaltschaft bin und es mein Job ist Straftaten zu verhüten, weise ich hiermit ausdrücklich daraufhin, dass dies nur einige wenige "Grünbefrackte" (um bei der Terminologie zu bleiben) betrifft. Sollte also ein Jagdausübungsberechtigter, der die Hilfsbeamteneigenschaft nicht hat vorgeben, sie zu haben, dann ist das Amtsanmassung und als solches strafbar.


Danke für den Hinweis.

Ich hoffe mal, Du siehst deine Berufung hier nicht nur in der Verhütung von Straftaten durch Jäger, sondern auch in der Verhütung von Straftaten, Owis, etc. durch andere Bürger (Dazu zählt auch die Spezies der Hundehalter).

Man liest sich !

Gruss
Thomas


16. Januar 2002 12:19


:
: Wenn ich mich durch die Dienstwaffe eines Polizisten "bedroht fühle", muss er mir dann auch anständig sein und mir seinen Dienstausweis vorzeigen ?
:
JA! Und er/sie hat auch kein Problem damit, warum auch?
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16. Januar 2002 14:34

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: :
: : Wenn ich mich durch die Dienstwaffe eines Polizisten "bedroht fühle", muss er mir dann auch anständig sein und mir seinen Dienstausweis vorzeigen ?
: :
: JA! Und er/sie hat auch kein Problem damit, warum auch?
: :
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: Hi Johanna, du warst klasse. Aber es lohnt sich nicht wirklich sich mit so einem Grünbefrackten zu unterhalten (lesen).

Viele Grüße
Pinia

PS bin mit "Georg" beschäftigt"


16. Januar 2002 14:38

: Wenn Du nichts zur Sache beitragen kannst, lass' doch einfach die Finger von der Tastatur und geh' noch 'ne Runde mit deinem Hund spazieren.
:
:
: Thomas
Armer Thomas, regst Dich ja mächtig auf.

17. Januar 2002 10:13

: : Wenn ich mich durch die Dienstwaffe eines Polizisten "bedroht fühle", muss er mir dann auch anständig sein und mir seinen Dienstausweis vorzeigen ?
: :
: JA! Und er/sie hat auch kein Problem damit, warum auch?



Nun mal langsam und etwas gründlicher:

Der Bürger hat grundsätzlich kein Recht, den Dienstausweis eines Polizeibeamten einzusehen.
Es ist "lediglich" per PDV geregelt, wann ein Beamter seinen Ausweis vorzuzeigen hat. Besonders ein Beamter in Uniform wird sich selbstverständlich nicht ausweisen, wenn ein Bürger auf ihn zugeht, weil er sich durch reine Anwesenheit der Dienstwaffe des Beamten bedroht fühlt, denn auf schikanöse Anmache reagiert jeder Polizist eher gar nicht bis ziemlich heftig.

Ausweisen müsste sich der uniformierte Beamte lediglich gegenüber einer Person, "gegen" die er unmittelbar tätig ist und dadurch ein berechtigtses Interesse an der persönlichen Identität des jeweilgen Beamten hat. Dies erfolgt durch den Polizei-Dienstausweis, der in seiner jüngsten Erscheinungsform (Scheckkartenformat) allerdings neben einem trüben Lichtbild lediglich den Namen und eine Kartennummer (nicht die Dienstnummer) enthält.
Da in der rauhen Wirklichkeit allerdings schon mal der eine oder andere Beamte seinen Dienstausweis im Spind vergisst, kann eine (berechtigte) Frage nach dem Ausweis zu teilweise recht turbulenten Szenen führen. :-)


So, nun zum Jäger:
Jeder Jäger muss bei der Jagdausübung seinen gültigen Jagdschein sowie ggf. den Nachweis zur Jagdausübungsberechtigung (vom Jagdpächter ausgestellter Jagderlaubnisschein) in dem betreffenden Revier mitführen. Da der Pächter eines Reviers sich jedoch selber keinen Jagderlaubnisschein ausstellen kann, kann sich dieser halt nur mit seinem Jagdschein ausweisen.
Ausweisen muss sich ein Jäger auch nur gegenüber einem "Berechtigten", d.h. z.B. einem Polizeibeamten (oder einem andern "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft"winking smiley.
Es gibt für den Jäger also keine "Dienstvorschrift", wie er sich gegenüber Jedermann auszuweisen hat.

Der behördlich bestätigte Jagdaufseher (auch kein Beamter) hat immerhins einen Dienstausweis mit Stempel und Siegel, denn er sicherlich auch immer dann einsetzen wird, wenn es darum geht möglichst überzeugend aufzutreten.


Zurück zum Fall:
Wenn ein Jäger in seinem Verantwortungsbereich auf einen Mitmenschen zugeht, um diesen auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, so kann dies je nach Situation auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.
Im günstigsten Fall ist der Angesprochene einsichtig, die Sache ist erledigt und man grüsst sich in Zukunft.

Sollte der Angesprochene jedoch nicht einsichtig sein (kann an seiner Person liegen, aber auch an der Art und Weise wie der Jäger auftritt) kann die Situation eskalieren.

Ein typisches Beispiel aus dem Alltag in einer Grossstadt:
Vor Dir geht jemand, der eine leere Bierdose auf die Strasse wirft. Du bist natürlich sauer und forderst den Typen auf, die Dose wieder aufzuheben. Der Typ guckt dich nur an und stellt die rotzige Frage "Eyh, watt geht Dich datt an, bist Du hier der Aufpasser?"

Genau so etwa läuft es auch im Revier ab, denn grundsätzlich hat Jedermann/frau -also auch der Jäger- das Recht, seine Mitbürger auf Fehlverhalten hinzuweisen, ohne seine Identität preiszugeben.


In ernsteren Fällen kann der (jagdschutzberechtigte)Jäger auch die Personalien des Betroffenen einfordern, um z.B. eine Anzeige zu erstatten. (Er könnte aber auch zum Handy greifen und zur Ermittlung der Personalien die Unterstützung der Polizei anfordern.)
Eigentlich ist diese Situation damit zu vergleichen, dass ein Bauer jemanden dingfest machen will, der über seine Felder reitet.


Zum Schluss und überhaupt:

Jäger, Hundler, Reiter, Jogger, etc. teilen sich heute den täglich um fast 100Hektar schrumpfen Lebensraum unseres Wildes. Dadurch entsteht zwangsläufig eine Enge, die für alle (Be)Nutzer ein Mindestmass an gegenseitiger Rücksichtnahme erfordert.
Neben der höflichen Rücksichtnahme auf die Mitmenschen gibt es jedoch auch eine rein sachlich begründete Notwendigkeit zur Rücksichtnahme auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen.
Letztere kommt jedoch meist etwas zu kurz, weil zwar ein Mensch lautstark auf die Verletzung seiner persönlichen Rechte reagieren kann, nicht jedoch die Wildtiere und Pflanzen.

Die sind stumm und darauf angewiesen, dass sich jemand für sie einsetzt.


In diesem Sinne
Thomas