: : Wenn ich mich durch die Dienstwaffe eines Polizisten "bedroht fühle", muss er mir dann auch anständig sein und mir seinen Dienstausweis vorzeigen ?
: :
: JA! Und er/sie hat auch kein Problem damit, warum auch?
Nun mal langsam und etwas gründlicher:
Der Bürger hat grundsätzlich kein Recht, den Dienstausweis eines Polizeibeamten einzusehen.
Es ist "lediglich" per PDV geregelt, wann ein Beamter seinen Ausweis vorzuzeigen hat. Besonders ein Beamter in Uniform wird sich selbstverständlich nicht ausweisen, wenn ein Bürger auf ihn zugeht, weil er sich durch reine Anwesenheit der Dienstwaffe des Beamten bedroht fühlt, denn auf schikanöse Anmache reagiert jeder Polizist eher gar nicht bis ziemlich heftig.
Ausweisen müsste sich der uniformierte Beamte lediglich gegenüber einer Person, "gegen" die er unmittelbar tätig ist und dadurch ein berechtigtses Interesse an der persönlichen Identität des jeweilgen Beamten hat. Dies erfolgt durch den Polizei-Dienstausweis, der in seiner jüngsten Erscheinungsform (Scheckkartenformat) allerdings neben einem trüben Lichtbild lediglich den Namen und eine Kartennummer (nicht die Dienstnummer) enthält.
Da in der rauhen Wirklichkeit allerdings schon mal der eine oder andere Beamte seinen Dienstausweis im Spind vergisst, kann eine (berechtigte) Frage nach dem Ausweis zu teilweise recht turbulenten Szenen führen. :-)
So, nun zum Jäger:
Jeder Jäger muss bei der Jagdausübung seinen gültigen Jagdschein sowie ggf. den Nachweis zur Jagdausübungsberechtigung (vom Jagdpächter ausgestellter Jagderlaubnisschein) in dem betreffenden Revier mitführen. Da der Pächter eines Reviers sich jedoch selber keinen Jagderlaubnisschein ausstellen kann, kann sich dieser halt nur mit seinem Jagdschein ausweisen.
Ausweisen muss sich ein Jäger auch nur gegenüber einem "Berechtigten", d.h. z.B. einem Polizeibeamten (oder einem andern "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft"
.
Es gibt für den Jäger also keine "Dienstvorschrift", wie er sich gegenüber Jedermann auszuweisen hat.
Der behördlich bestätigte Jagdaufseher (auch kein Beamter) hat immerhins einen Dienstausweis mit Stempel und Siegel, denn er sicherlich auch immer dann einsetzen wird, wenn es darum geht möglichst überzeugend aufzutreten.
Zurück zum Fall:
Wenn ein Jäger in seinem Verantwortungsbereich auf einen Mitmenschen zugeht, um diesen auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, so kann dies je nach Situation auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.
Im günstigsten Fall ist der Angesprochene einsichtig, die Sache ist erledigt und man grüsst sich in Zukunft.
Sollte der Angesprochene jedoch nicht einsichtig sein (kann an seiner Person liegen, aber auch an der Art und Weise wie der Jäger auftritt) kann die Situation eskalieren.
Ein typisches Beispiel aus dem Alltag in einer Grossstadt:
Vor Dir geht jemand, der eine leere Bierdose auf die Strasse wirft. Du bist natürlich sauer und forderst den Typen auf, die Dose wieder aufzuheben. Der Typ guckt dich nur an und stellt die rotzige Frage "Eyh, watt geht Dich datt an, bist Du hier der Aufpasser?"
Genau so etwa läuft es auch im Revier ab, denn grundsätzlich hat Jedermann/frau -also auch der Jäger- das Recht, seine Mitbürger auf Fehlverhalten hinzuweisen, ohne seine Identität preiszugeben.
In ernsteren Fällen kann der (jagdschutzberechtigte)Jäger auch die Personalien des Betroffenen einfordern, um z.B. eine Anzeige zu erstatten. (Er könnte aber auch zum Handy greifen und zur Ermittlung der Personalien die Unterstützung der Polizei anfordern.)
Eigentlich ist diese Situation damit zu vergleichen, dass ein Bauer jemanden dingfest machen will, der über seine Felder reitet.
Zum Schluss und überhaupt:
Jäger, Hundler, Reiter, Jogger, etc. teilen sich heute den täglich um fast 100Hektar schrumpfen Lebensraum unseres Wildes. Dadurch entsteht zwangsläufig eine Enge, die für alle (Be)Nutzer ein Mindestmass an gegenseitiger Rücksichtnahme erfordert.
Neben der höflichen Rücksichtnahme auf die Mitmenschen gibt es jedoch auch eine rein sachlich begründete Notwendigkeit zur Rücksichtnahme auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen.
Letztere kommt jedoch meist etwas zu kurz, weil zwar ein Mensch lautstark auf die Verletzung seiner persönlichen Rechte reagieren kann, nicht jedoch die Wildtiere und Pflanzen.
Die sind stumm und darauf angewiesen, dass sich jemand für sie einsetzt.
In diesem Sinne
Thomas