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: Nun mal langsam und etwas gründlicher:
GENAU!
: Der Bürger hat grundsätzlich kein Recht, den Dienstausweis eines Polizeibeamten einzusehen.
Du solltest Dich erst mal unformieren, bevor Du hier gefährliches Halbwissen präsentierst.
: Es ist "lediglich" per PDV geregelt, wann ein Beamter seinen Ausweis vorzuzeigen hat.
Die PDV steht im Landesteil J (Landesteil!) und ist damit nicht in jedem Bundesland einheitlich!
Besonders ein Beamter in Uniform wird sich selbstverständlich nicht ausweisen, wenn ein Bürger auf ihn zugeht, weil er sich durch reine Anwesenheit der Dienstwaffe des Beamten bedroht fühlt, denn auf schikanöse Anmache reagiert jeder Polizist eher gar nicht bis ziemlich heftig.
Das stimmt so auch nicht, schliesslich laufen genug Straftäter herum, die sich als Polizisten ausgeben und dann krumme Dinger drehen (und eine Uniform gibt es in jedem Kostümverleih). Ich wüsste auch nicht, warum der Polizist an sich etwas dagegen haben sollte, seinen Dienstausweis vorzulegen. Dafür hat er ihn ja schliesslich.
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: Ausweisen müsste sich der uniformierte Beamte lediglich gegenüber einer Person, "gegen" die er unmittelbar tätig ist und dadurch ein berechtigtses Interesse an der persönlichen Identität des jeweilgen Beamten hat. Dies erfolgt durch den Polizei-Dienstausweis, der in seiner jüngsten Erscheinungsform (Scheckkartenformat) allerdings neben einem trüben Lichtbild lediglich den Namen und eine Kartennummer (nicht die Dienstnummer) enthält.
Erstens ist das mit der Scheckkarte noch nicht bundesweit umgesetzt. Du riskierst also durch diesen Hinweis altgediente Polizeibeamte, die noch mit dem grünen Lappen unterwgs sind, in Schwierigkeiten zu bringen. Also Vorsicht!
: Da in der rauhen Wirklichkeit allerdings schon mal der eine oder andere Beamte seinen Dienstausweis im Spind vergisst, kann eine (berechtigte) Frage nach dem Ausweis zu teilweise recht turbulenten Szenen führen. :-)
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Shit happens.
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: Der behördlich bestätigte Jagdaufseher (auch kein Beamter) hat immerhins einen Dienstausweis mit Stempel und Siegel, denn er sicherlich auch immer dann einsetzen wird, wenn es darum geht möglichst überzeugend aufzutreten.
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Und wer diesen tollen Schein nicht hat, versucht dann durch Brüllen dieses überzeugende Auftreten zu erreichen?
: Zurück zum Fall:
: Wenn ein Jäger in seinem Verantwortungsbereich auf einen Mitmenschen zugeht, um diesen auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, so kann dies je nach Situation auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.
: Im günstigsten Fall ist der Angesprochene einsichtig, die Sache ist erledigt und man grüsst sich in Zukunft.
Im günstigsten Fall hat der Redner ausnahmsweise mal den richtigen Ton getroffen.
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: Sollte der Angesprochene jedoch nicht einsichtig sein (kann an seiner Person liegen, aber auch an der Art und Weise wie der Jäger auftritt) kann die Situation eskalieren.
Stimmt. Dummerweise ist im Rahmen dieser Eskalation einer der Kontrahenden bewaffnet, der andere jedoch nicht, und das macht die Sache unfair.
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: In ernsteren Fällen kann der (jagdschutzberechtigte)Jäger auch die Personalien des Betroffenen einfordern, um z.B. eine Anzeige zu erstatten. (Er könnte aber auch zum Handy greifen und zur Ermittlung der Personalien die Unterstützung der Polizei anfordern.)
: Eigentlich ist diese Situation damit zu vergleichen, dass ein Bauer jemanden dingfest machen will, der über seine Felder reitet.
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Klar kann er das, aber das kann nicht nur der Jagdausübungsberechtigte tuen, sondern dieses Recht hat JEDER Bürger! Was er aber nicht darf, ist z.B. Leute mit der Waffe bedrohen oder versuchen, sie oder ihren Hund mit dem Auto anzufahren.
: Zum Schluss und überhaupt:
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: Jäger, Hundler, Reiter, Jogger, etc. teilen sich heute den täglich um fast 100Hektar schrumpfen Lebensraum unseres Wildes. Dadurch entsteht zwangsläufig eine Enge, die für alle (Be)Nutzer ein Mindestmass an gegenseitiger Rücksichtnahme erfordert.
: Neben der höflichen Rücksichtnahme auf die Mitmenschen gibt es jedoch auch eine rein sachlich begründete Notwendigkeit zur Rücksichtnahme auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen.
: Letztere kommt jedoch meist etwas zu kurz, weil zwar ein Mensch lautstark auf die Verletzung seiner persönlichen Rechte reagieren kann, nicht jedoch die Wildtiere und Pflanzen.
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: Die sind stumm und darauf angewiesen, dass sich jemand für sie einsetzt.
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Dazu kann ich sagen, dass meine Erfahrung gezeigt hat, dass Wildtiere sich längst an Fussgänger und Jogger, Radfahrer und Reiter gewöhnt haben und diese kaum beachten. Schliesslich geht von diesen keine unmittelbare Gefahr für die Tiere aus. Lebensgefahr besteht jedoch für das Wild, wenn der Jäger den Wald betritt. Und das Wild ist sensibel genug, dies fein zu unterscheiden.
In diesem Sinne,
Johanna
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