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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
vom Jäger erwischt. Meldung von Zwilling
17. Januar 2002 12:34

: : : Wenn ich mich durch die Dienstwaffe eines Polizisten "bedroht fühle", muss er mir dann auch anständig sein und mir seinen Dienstausweis vorzeigen ?
: : :
: : JA! Und er/sie hat auch kein Problem damit, warum auch?
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: Nun mal langsam und etwas gründlicher:
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: Der Bürger hat grundsätzlich kein Recht, den Dienstausweis eines Polizeibeamten einzusehen.
: Es ist "lediglich" per PDV geregelt, wann ein Beamter seinen Ausweis vorzuzeigen hat. Besonders ein Beamter in Uniform wird sich selbstverständlich nicht ausweisen, wenn ein Bürger auf ihn zugeht, weil er sich durch reine Anwesenheit der Dienstwaffe des Beamten bedroht fühlt, denn auf schikanöse Anmache reagiert jeder Polizist eher gar nicht bis ziemlich heftig.
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: Ausweisen müsste sich der uniformierte Beamte lediglich gegenüber einer Person, "gegen" die er unmittelbar tätig ist und dadurch ein berechtigtses Interesse an der persönlichen Identität des jeweilgen Beamten hat. Dies erfolgt durch den Polizei-Dienstausweis, der in seiner jüngsten Erscheinungsform (Scheckkartenformat) allerdings neben einem trüben Lichtbild lediglich den Namen und eine Kartennummer (nicht die Dienstnummer) enthält.
: Da in der rauhen Wirklichkeit allerdings schon mal der eine oder andere Beamte seinen Dienstausweis im Spind vergisst, kann eine (berechtigte) Frage nach dem Ausweis zu teilweise recht turbulenten Szenen führen. :-)
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: So, nun zum Jäger:
: Jeder Jäger muss bei der Jagdausübung seinen gültigen Jagdschein sowie ggf. den Nachweis zur Jagdausübungsberechtigung (vom Jagdpächter ausgestellter Jagderlaubnisschein) in dem betreffenden Revier mitführen. Da der Pächter eines Reviers sich jedoch selber keinen Jagderlaubnisschein ausstellen kann, kann sich dieser halt nur mit seinem Jagdschein ausweisen.
: Ausweisen muss sich ein Jäger auch nur gegenüber einem "Berechtigten", d.h. z.B. einem Polizeibeamten (oder einem andern "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft"winking smiley.
: Es gibt für den Jäger also keine "Dienstvorschrift", wie er sich gegenüber Jedermann auszuweisen hat.
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: Der behördlich bestätigte Jagdaufseher (auch kein Beamter) hat immerhins einen Dienstausweis mit Stempel und Siegel, denn er sicherlich auch immer dann einsetzen wird, wenn es darum geht möglichst überzeugend aufzutreten.
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: Zurück zum Fall:
: Wenn ein Jäger in seinem Verantwortungsbereich auf einen Mitmenschen zugeht, um diesen auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, so kann dies je nach Situation auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.
: Im günstigsten Fall ist der Angesprochene einsichtig, die Sache ist erledigt und man grüsst sich in Zukunft.
:
: Sollte der Angesprochene jedoch nicht einsichtig sein (kann an seiner Person liegen, aber auch an der Art und Weise wie der Jäger auftritt) kann die Situation eskalieren.
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: Ein typisches Beispiel aus dem Alltag in einer Grossstadt:
: Vor Dir geht jemand, der eine leere Bierdose auf die Strasse wirft. Du bist natürlich sauer und forderst den Typen auf, die Dose wieder aufzuheben. Der Typ guckt dich nur an und stellt die rotzige Frage "Eyh, watt geht Dich datt an, bist Du hier der Aufpasser?"
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: Genau so etwa läuft es auch im Revier ab, denn grundsätzlich hat Jedermann/frau -also auch der Jäger- das Recht, seine Mitbürger auf Fehlverhalten hinzuweisen, ohne seine Identität preiszugeben.
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: In ernsteren Fällen kann der (jagdschutzberechtigte)Jäger auch die Personalien des Betroffenen einfordern, um z.B. eine Anzeige zu erstatten. (Er könnte aber auch zum Handy greifen und zur Ermittlung der Personalien die Unterstützung der Polizei anfordern.)
: Eigentlich ist diese Situation damit zu vergleichen, dass ein Bauer jemanden dingfest machen will, der über seine Felder reitet.
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: Zum Schluss und überhaupt:
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: Jäger, Hundler, Reiter, Jogger, etc. teilen sich heute den täglich um fast 100Hektar schrumpfen Lebensraum unseres Wildes. Dadurch entsteht zwangsläufig eine Enge, die für alle (Be)Nutzer ein Mindestmass an gegenseitiger Rücksichtnahme erfordert.
: Neben der höflichen Rücksichtnahme auf die Mitmenschen gibt es jedoch auch eine rein sachlich begründete Notwendigkeit zur Rücksichtnahme auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen.
: Letztere kommt jedoch meist etwas zu kurz, weil zwar ein Mensch lautstark auf die Verletzung seiner persönlichen Rechte reagieren kann, nicht jedoch die Wildtiere und Pflanzen.
:
: Die sind stumm und darauf angewiesen, dass sich jemand für sie einsetzt.
:
:
: In diesem Sinne
: Thomas
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: He Thomas,

wer hat Dir das denn diktiert, oder hast Du abgeschrieben. Kann nicht von Dir sein.

Guildo


17. Januar 2002 12:53


: wer hat Dir das denn diktiert, oder hast Du abgeschrieben. Kann nicht von Dir sein.

: Guildo



Hast Du es denn wenigstens verstanden ?

:-))))


Gruss
Thomas



20. Januar 2002 01:51


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: Nun mal langsam und etwas gründlicher:

GENAU!

: Der Bürger hat grundsätzlich kein Recht, den Dienstausweis eines Polizeibeamten einzusehen.

Du solltest Dich erst mal unformieren, bevor Du hier gefährliches Halbwissen präsentierst.

: Es ist "lediglich" per PDV geregelt, wann ein Beamter seinen Ausweis vorzuzeigen hat.

Die PDV steht im Landesteil J (Landesteil!) und ist damit nicht in jedem Bundesland einheitlich!

Besonders ein Beamter in Uniform wird sich selbstverständlich nicht ausweisen, wenn ein Bürger auf ihn zugeht, weil er sich durch reine Anwesenheit der Dienstwaffe des Beamten bedroht fühlt, denn auf schikanöse Anmache reagiert jeder Polizist eher gar nicht bis ziemlich heftig.

Das stimmt so auch nicht, schliesslich laufen genug Straftäter herum, die sich als Polizisten ausgeben und dann krumme Dinger drehen (und eine Uniform gibt es in jedem Kostümverleih). Ich wüsste auch nicht, warum der Polizist an sich etwas dagegen haben sollte, seinen Dienstausweis vorzulegen. Dafür hat er ihn ja schliesslich.


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: Ausweisen müsste sich der uniformierte Beamte lediglich gegenüber einer Person, "gegen" die er unmittelbar tätig ist und dadurch ein berechtigtses Interesse an der persönlichen Identität des jeweilgen Beamten hat. Dies erfolgt durch den Polizei-Dienstausweis, der in seiner jüngsten Erscheinungsform (Scheckkartenformat) allerdings neben einem trüben Lichtbild lediglich den Namen und eine Kartennummer (nicht die Dienstnummer) enthält.

Erstens ist das mit der Scheckkarte noch nicht bundesweit umgesetzt. Du riskierst also durch diesen Hinweis altgediente Polizeibeamte, die noch mit dem grünen Lappen unterwgs sind, in Schwierigkeiten zu bringen. Also Vorsicht!

: Da in der rauhen Wirklichkeit allerdings schon mal der eine oder andere Beamte seinen Dienstausweis im Spind vergisst, kann eine (berechtigte) Frage nach dem Ausweis zu teilweise recht turbulenten Szenen führen. :-)
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Shit happens.


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: Der behördlich bestätigte Jagdaufseher (auch kein Beamter) hat immerhins einen Dienstausweis mit Stempel und Siegel, denn er sicherlich auch immer dann einsetzen wird, wenn es darum geht möglichst überzeugend aufzutreten.
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Und wer diesen tollen Schein nicht hat, versucht dann durch Brüllen dieses überzeugende Auftreten zu erreichen?


: Zurück zum Fall:
: Wenn ein Jäger in seinem Verantwortungsbereich auf einen Mitmenschen zugeht, um diesen auf ein Fehlverhalten hinzuweisen, so kann dies je nach Situation auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen.
: Im günstigsten Fall ist der Angesprochene einsichtig, die Sache ist erledigt und man grüsst sich in Zukunft.

Im günstigsten Fall hat der Redner ausnahmsweise mal den richtigen Ton getroffen.

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: Sollte der Angesprochene jedoch nicht einsichtig sein (kann an seiner Person liegen, aber auch an der Art und Weise wie der Jäger auftritt) kann die Situation eskalieren.

Stimmt. Dummerweise ist im Rahmen dieser Eskalation einer der Kontrahenden bewaffnet, der andere jedoch nicht, und das macht die Sache unfair.

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: In ernsteren Fällen kann der (jagdschutzberechtigte)Jäger auch die Personalien des Betroffenen einfordern, um z.B. eine Anzeige zu erstatten. (Er könnte aber auch zum Handy greifen und zur Ermittlung der Personalien die Unterstützung der Polizei anfordern.)
: Eigentlich ist diese Situation damit zu vergleichen, dass ein Bauer jemanden dingfest machen will, der über seine Felder reitet.
:
Klar kann er das, aber das kann nicht nur der Jagdausübungsberechtigte tuen, sondern dieses Recht hat JEDER Bürger! Was er aber nicht darf, ist z.B. Leute mit der Waffe bedrohen oder versuchen, sie oder ihren Hund mit dem Auto anzufahren.

: Zum Schluss und überhaupt:
:
: Jäger, Hundler, Reiter, Jogger, etc. teilen sich heute den täglich um fast 100Hektar schrumpfen Lebensraum unseres Wildes. Dadurch entsteht zwangsläufig eine Enge, die für alle (Be)Nutzer ein Mindestmass an gegenseitiger Rücksichtnahme erfordert.
: Neben der höflichen Rücksichtnahme auf die Mitmenschen gibt es jedoch auch eine rein sachlich begründete Notwendigkeit zur Rücksichtnahme auf die dort lebenden Tiere und Pflanzen.
: Letztere kommt jedoch meist etwas zu kurz, weil zwar ein Mensch lautstark auf die Verletzung seiner persönlichen Rechte reagieren kann, nicht jedoch die Wildtiere und Pflanzen.
:
: Die sind stumm und darauf angewiesen, dass sich jemand für sie einsetzt.
:
Dazu kann ich sagen, dass meine Erfahrung gezeigt hat, dass Wildtiere sich längst an Fussgänger und Jogger, Radfahrer und Reiter gewöhnt haben und diese kaum beachten. Schliesslich geht von diesen keine unmittelbare Gefahr für die Tiere aus. Lebensgefahr besteht jedoch für das Wild, wenn der Jäger den Wald betritt. Und das Wild ist sensibel genug, dies fein zu unterscheiden.


In diesem Sinne,
Johanna
:
:


20. Januar 2002 17:15

: GENAU!

Du brüllst mich an ?
Geht man denn als Polizistin so mit seinen Bürgern um ?

Ts,ts...



: : Der Bürger hat grundsätzlich kein Recht, den Dienstausweis eines Polizeibeamten einzusehen.
: Du solltest Dich erst mal unformieren, bevor Du hier gefährliches Halbwissen präsentierst.


Ok, wo ist das geregelt? (bitte nenne Fundstellen)


: Erstens ist das mit der Scheckkarte noch nicht bundesweit umgesetzt.

hab' ich auch nicht behauptet. :-)


: Du riskierst also durch diesen Hinweis altgediente Polizeibeamte, die noch mit dem grünen Lappen unterwgs sind, in Schwierigkeiten zu bringen. Also Vorsicht!

Wie erkennt der Bürger eigentlich einen "echten" Dienstausweis ? :-)))


: Shit happens.

Soll ich jetzt in deinem Stil mit einem trotzigen "darf aber nicht!" antworten?


: : Der behördlich bestätigte Jagdaufseher (auch kein Beamter) hat immerhins einen Dienstausweis mit Stempel und Siegel, denn er sicherlich auch immer dann einsetzen wird, wenn es darum geht möglichst überzeugend aufzutreten.
: :
: Und wer diesen tollen Schein nicht hat, versucht dann durch Brüllen dieses überzeugende Auftreten zu erreichen?


Zum Thema "Brüllen" bitte nochmal nach ganz oben blättern!



: Im günstigsten Fall hat der Redner ausnahmsweise mal den richtigen Ton getroffen.

Hast Du im Dienst die gleiche unvoreingenommene Grundeinstellung ?
("Mist, nicht nachzuweisen. Da hat der Bürger heute wohl ausnahmsweise mal nix ausgefressen?)



: Stimmt. Dummerweise ist im Rahmen dieser Eskalation einer der Kontrahenden bewaffnet, der andere jedoch nicht, und das macht die Sache unfair.


Ein Scheissargument, denn das wäre ja eine Bankrotterklärung für eine bürgernahe Polizei.


: Klar kann er das, aber das kann nicht nur der Jagdausübungsberechtigte tuen, sondern dieses Recht hat JEDER Bürger!

Sag' ich doch.

:Was er aber nicht darf, ist z.B. Leute mit der Waffe bedrohen oder versuchen, sie oder ihren Hund mit dem Auto anzufahren.


Stimmt, das darf noch nicht einmal die Polizei und die darf schon eine ganze Menge.




: Dazu kann ich sagen, dass meine Erfahrung gezeigt hat, dass Wildtiere sich längst an Fussgänger und Jogger, Radfahrer und Reiter gewöhnt haben und diese kaum beachten....


Gut, Deine Erfahrung gegen meine Erfahrung, aber irgendwie hat das hier auch noch was mit Hunden zu tun.


confused smileychliesslich geht von diesen keine unmittelbare Gefahr für die Tiere aus. Lebensgefahr besteht jedoch für das Wild, wenn der Jäger den Wald betritt. Und das Wild ist sensibel genug, dies fein zu unterscheiden.

Das ist ja gerade der Punkt um den es sich dreht:

An Menschen kann sich Wild u.U. wirklich gewöhnen, an Hunde nicht.

Und da Wild ist hier offenbar schon etwas weiter als Du, denn es unterscheidet nicht zwischen Menschen und Jägern.


Gruss
Thomas


31. Januar 2002 10:38

Au weia, ist ja erschrekend was einem hier so alles Angedichte wird.

T´schuldigung, dass ich auch noch einen Bereuf habe, dem ich nachgehe und nicht auf alle falsche Ergüsse hier reagiere.

Zu meiner Behaubtung bezüglich Jagdausübungsberechtigung und Hilfsorgan der Staatsanwaldschaft:

Der Jagdausübungberechtigte ist befugt zur feststellung der Personalien im Falle einer Staftat/Ordnungswiedriegkeit tätig zu werden, und nicht tätlich. Der mir hier Unterstellet Waffengebrauch (wer denkt sich eigendlich solche Alberheiten aus?) gehört nicht dazu.
Die Rechte des Jagdausübungsbertechtigter gehen etwas über die im "Jedertmannparagrafen" genannten Rechte hinaus, Die Wahrnehmung von Rechten schliest aber auch die Erfüllung (Huhu auch für Hundehalter, Jogger, Reiter, Bosler, Pilzsucher usw.) von Pflichten ein.

So, Leute ....
bis das aber soweit kommt müsse einige gewaltig den Bogen überspannen. Diese Personen sind dann aber auch in allen betroffenen Lagern zu sehen. Bis Dato hat i.R. noch immer das Gespräch wie es sich für Erwachsene Leute gehört zun Ziel geführt (Ziel= Belange des Wildes beachten).

Zum Ürsprünglichen Thema:
Wenn der Hundehalter vom Jäger angesprochemn wird, so hat das schon seine Gründe, und nicht weil er was "Abballern" will. Sollte es zum Hetzen von Wild kommen ist es eh schon zu Spät, dann heist es nur noch Schadensbegrenzung (bevor Wild z.B. auf die Strasse gehezt wird und dort evtl. Unfälle Verursacht.)
Der Hauptgrund ist doch derjenige, dass der Söbernde (Neugierige) Hund den Bodenberüter aus den Gelege Sticht (Aufgscheucht), welcher dann das Gelege nicht mehr wieder annimmt. Bie Brutstätten sind doch nicht mitten auf dem Feld, sonder am Wegrand wo noch etwas Unterbewuchs als Deckung vorhanden ist (erfahrungsgemäss so ca, 10-15 m seitlich der Wege). Dabei ist die Art des Bodenbrüters von Zweitrangiger bedeutung.
Aber auch andere "Mitbewohner" des Hauses Natur werden durch die Störungen in Mitleidenschaft gezogen. Ständige Störungen wirken sich nun mal z.B. auf den Energiehaushalt der Tiere aus, sie können die verbrauchte Energie durch die Störungen nicht durch Futteraufnahme ausgleichen und müssen von den Reserven (Fett/Feist) zehren. Gerade in den Wegetationsarmen Zeiten bedeutet das für so mach Wildtier bei einer Kälteperiode das Qualvolle Ende.

Liebe Hunde(mit)halter und andere Naturmitnutzer, auch mal an solche Zusammenhänge gedacht?
Ach ja, soche Kenntnisse "kauft" man bei Jagdschein mit :-)

Bernhard, Jäger und Hundehalter