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Leinenzwang im Feld?

geschrieben von Thomas Geisler(YCH) 
Leinenzwang im Feld?
14. Januar 2002 16:03


Auch ich hatte heute die Begegnung mit einem Menschen im Feld, der sich als Förster aufspielte, mir jedoch nachweisen konnte, ob es einer war. Er wollte mich anzeigen, da mein Hund frei ohne Leine durch das Feld lief. Wer weiß, wo verankert steht, daß Hunde an der Leine gehalten werden müssen. Welches Recht hat ein Jäger auf einen Hund zu schießen?

Für jede Hilfe bin ich dankbar

14. Januar 2002 19:10

Hallo Thomas,
in der Regel bekommst Du beim zuständigen Ordnungsamt Informationen darüber wo welcher Hund wann mit oder ohne Leine laufen darf.
Ist Dein Hund denn "über" das Feld gelaufen oder nur am Rand ?
Viele Grüße
Bettina

: Auch ich hatte heute die Begegnung mit einem Menschen im Feld, der sich als Förster aufspielte, mir jedoch nachweisen konnte, ob es einer war. Er wollte mich anzeigen, da mein Hund frei ohne Leine durch das Feld lief. Wer weiß, wo verankert steht, daß Hunde an der Leine gehalten werden müssen. Welches Recht hat ein Jäger auf einen Hund zu schießen?
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: Für jede Hilfe bin ich dankbar


14. Januar 2002 22:29

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: Auch ich hatte heute die Begegnung mit einem Menschen im Feld, der sich als Förster aufspielte, mir jedoch nachweisen konnte, ob es einer war. Er wollte mich anzeigen, da mein Hund frei ohne Leine durch das Feld lief. Wer weiß, wo verankert steht, daß Hunde an der Leine gehalten werden müssen. Welches Recht hat ein Jäger auf einen Hund zu schießen?
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: Für jede Hilfe bin ich dankbar


Hallo Thomas,

bezüglich des Schießens von Hunden hat jedes Bundesland eigene Gesetze. Du kannst die für Dich gültige Regelung im Landesjagdgesetz Deines Bundeslandes nachlesen.
Bezüglich des Leinenzwanges -- im FFOG (Feld - und Forst-Ordnungs-Gesetz ) ist der Leinenzwang während der Brut-und Setzzeit vom 1.April bis zum 15. Juli geregelt. Weiterhin können der Landkreis oder die Stadt auf ihren Flächen darüber hinaus gehende Zeiten des Leinenzwanges anordnen. So ist z.B. auf der Fläche der Stadt Göttingen ganzjährig Leinenzwang, ringherum in vielen Waldgebieten vom 1. Dezember bis zum 15. Juli. Solche Regelungen erfragst Du -- wie schon vorgeschlagen -- am besten beim Ordnungsamt o.ä.

Gruß,
Anne

15. Januar 2002 03:27

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: Auch ich hatte heute die Begegnung mit einem Menschen im Feld, der sich als Förster aufspielte, mir jedoch nachweisen konnte, ob es einer war. Er wollte mich anzeigen, da mein Hund frei ohne Leine durch das Feld lief. Wer weiß, wo verankert steht, daß Hunde an der Leine gehalten werden müssen. Welches Recht hat ein Jäger auf einen Hund zu schießen?
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: Für jede Hilfe bin ich dankbar

Hallo Thomas,

abgesehen von eventuellen Kampfhundverordnungen in jüngster Zeit
war dies über Jahrzehnte eine eigenartige Problematik.

Eine gesetzliche Regelung, dass Hunde in Wald unf Feld angeleint
sein müssen, gab es nämlich nirgendwo. Die Bestimmungen lauteten
vielmehr, dass der Hund unter Einwirkung stehen musste oder außer
Einwirkung war.

Das hieß, dass man seinen absolut gehorsamen und wildreinen Hund
überall frei laufen lassen konnte.

Das hatte aber den Haken, dass der Jäger auch schießen durfte, wenn
er der auch nur subjektiven Meinung war, dass der Hund wilderte.

Davon abgesehen, dass der Hund dann eventuell tot war, konnte man
einem Jäger fast nie nachweisen, dass er nicht der Auffassung war,
dass der Hund nicht außer Einwirkung war und wilderte, und somit
rechtswidrig gehandelt hat.

Daraus folgt, dass man in Jagdgebieten mit seinem Hund äusserst
vorsichtig ist und es auf eine Auseinandersetzung mit einem Jäger
nicht ankommen lässt.

Zu empfehlen ist, dass man sich mit dem Revierinhaber, den man bei
der Gemeinde erfragen kann, oder mit der staatlichen Verwaltung
vor Spaziergängen unter Besprechung dieses Sachverhalts in Verbin-
dung setzt und eine Auseinandersetzung im Revier im Interesse des
Hundes vermeidet.

Auch hier gilt der alte Grundsatz, dass Recht haben und Recht be-
halten zwei verschiedene Dinge sind.

Freundliche Grüße

Anneliese

15. Januar 2002 05:51

Hallo Thomas,

zur Vermeidung von Missverständnissen muss ich meine Mitteilung
noch ergänzen:

Einwirkung heisst, dass der Hund immer in der Hand bleiben muss,
Er muss sich auch vor aufstehendem Wild in 100-200 m Entfernung
auf Zuruf oder Trillerpfiff mit "down" oder "nieder" halten lassen.

Ebenso vor anderen Hunden, denn sie könnten zusamman hetzen.

Wenn der Hund diesen Gehorsam, den man dem Jäger demonstrieren
kann, nicht hat, dann bleibt man besser von Jagdrevieren weg,
denn das Risiko ist zu groß.

Freundliche Grüße

Anneliese

15. Januar 2002 10:40

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: Eine gesetzliche Regelung, dass Hunde in Wald unf Feld angeleint
: sein müssen, gab es nämlich nirgendwo. Die Bestimmungen lauteten
: vielmehr, dass der Hund unter Einwirkung stehen musste oder außer
: Einwirkung war.


Das ist sachlich falsch !! Siehe meine Antwort an Thomas -- ist ist ÜBERALL in Deutschlaned zur Zeit der Brut-und Setzzeit in Feld und Wald Leinenzwang, gem. FFOG. Darüber hinaus können die Städte und Gemeinden Leinenzwang erlassen. Es gibt also sehr wohl gesetzliche Regelungen bzw. Verordnungen !
Die Regelung, daß der Hund sich unbedingt im Einwirkungsbereich des Halters befinden muß, bezieht sich nur für die Zeiten bzw. Orte, für die keinerlei Leinenzwang festgelegt ist.

: Zu empfehlen ist, dass man sich mit dem Revierinhaber, den man bei
: der Gemeinde erfragen kann, oder mit der staatlichen Verwaltung
: vor Spaziergängen unter Besprechung dieses Sachverhalts in Verbin-
: dung setzt und eine Auseinandersetzung im Revier im Interesse des
: Hundes vermeidet.
: : Auch hier gilt der alte Grundsatz, dass Recht haben und Recht be-
: halten zwei verschiedene Dinge sind.

Sage ich auch immer . Derjenige Hund, den der Jäger zuordnen kann, dessen Besitzer er kennt und von dem er weiß, daß er gut ausgebildet ist, der wird doch -- wenn überhaupt -- als letztes erschossen. Bei solchen Voraussetzungen blicken auch viele, sonst sehr pedantische Jäger gerne mal über den Leinenzwang hinweg ( "ach ja, das ist ja Frau Soundso mit ihrem Hund ...ach, der ist in Ordnung, der bleibt immer brav in ihrer Nähe und auf dem Weg ). Wenn mein Hund allerdings nicht sehr gehorsam ist und über viel Jagdtrieb vefügt, dann sollte ich auf solche Experimente doch lieber verzichten und zur Sicherheit meines Hundes und anderen zuliebe den Hund an die Leine nehmen.

Gruß,
Anne