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: Auch ich hatte heute die Begegnung mit einem Menschen im Feld, der sich als Förster aufspielte, mir jedoch nachweisen konnte, ob es einer war. Er wollte mich anzeigen, da mein Hund frei ohne Leine durch das Feld lief. Wer weiß, wo verankert steht, daß Hunde an der Leine gehalten werden müssen. Welches Recht hat ein Jäger auf einen Hund zu schießen?
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: Für jede Hilfe bin ich dankbar
Hallo Thomas,
abgesehen von eventuellen Kampfhundverordnungen in jüngster Zeit
war dies über Jahrzehnte eine eigenartige Problematik.
Eine gesetzliche Regelung, dass Hunde in Wald unf Feld angeleint
sein müssen, gab es nämlich nirgendwo. Die Bestimmungen lauteten
vielmehr, dass der Hund unter Einwirkung stehen musste oder außer
Einwirkung war.
Das hieß, dass man seinen absolut gehorsamen und wildreinen Hund
überall frei laufen lassen konnte.
Das hatte aber den Haken, dass der Jäger auch schießen durfte, wenn
er der auch nur subjektiven Meinung war, dass der Hund wilderte.
Davon abgesehen, dass der Hund dann eventuell tot war, konnte man
einem Jäger fast nie nachweisen, dass er nicht der Auffassung war,
dass der Hund nicht außer Einwirkung war und wilderte, und somit
rechtswidrig gehandelt hat.
Daraus folgt, dass man in Jagdgebieten mit seinem Hund äusserst
vorsichtig ist und es auf eine Auseinandersetzung mit einem Jäger
nicht ankommen lässt.
Zu empfehlen ist, dass man sich mit dem Revierinhaber, den man bei
der Gemeinde erfragen kann, oder mit der staatlichen Verwaltung
vor Spaziergängen unter Besprechung dieses Sachverhalts in Verbin-
dung setzt und eine Auseinandersetzung im Revier im Interesse des
Hundes vermeidet.
Auch hier gilt der alte Grundsatz, dass Recht haben und Recht be-
halten zwei verschiedene Dinge sind.
Freundliche Grüße
Anneliese