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FFOG - wo gilt's?

geschrieben von Kati(YCH) 
FFOG - wo gilt's?
17. Januar 2002 02:02


Hallo!

Ich habe gestern mal im Internet nach entsprechenden Gesetzestexten gesucht, konnte aber nur für Sachsen-Anhalt und für Niedersachsen FFOGs (oder FFOGe?) finden. Hatte für Ba-Wü zum Bespiel mal gelesen, daß es keine generelle Anleinpflicht im Wald gebe - auch nicht zu bestimmten Zeiten. Im "Waldgesetz" von Ba-Wü finde ich jedenfalls auch nichts entsprechendes, und da die beiden gefundenen FFOGs unterschiedlich sind (gerade die Termine für die generelle Leinenpflicht waren unterschiedlich), kann das ja eigentlich keine bundesweite Sache sein, oder täuscht mich das?

LG, Kati

17. Januar 2002 08:17

Hallo Kati,

da täuschst du dich nicht. Das FFOG ist Ländersache (in Nds. gibt es z.B die Brut- und Setzzeit, in SH ist der Hund ganzjährig im Wald an der Leine zu halten, HH war glaube ich noch strenger...). Wenn du die Texte suchst, wende dich doch an die Landesjägerschaft des betreffenden Bundeslandes.

Weil das FFOg alleine aber nicht kompliziert genug ist, gibt es naürlich noch die gemeinde- oder städtespezifischen Verordnungen ;-) Dort können noch zusätzliche Reglements vorgeschrieben werden, wie bestimmte Wildruhezonen (O. Wildschutzgebiete)... aber auch Auslaufgebiete...

Leider weiß selbst das Ordnungsamt (als gesetzestreuer Hundehalter melde ich meinen Hund schließlich an ;-))) oftmals nicht bescheid und hält nicht immer Infos bereit.

Als allgemeiner Grundsatz kann aber immer gelten, halte deinen Hund in deiner Nähe und bleibe auf vielfrequentierten Wegen (dort hat sich das Wild schon an die Störungen gewöhnt oder ist schon ausgewandert ;-)).

Tani