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Welcher Jäger ist wie weisungsberechtigt

geschrieben von Melanie(YCH) 
Welcher Jäger ist wie weisungsberechtigt
22. Januar 2002 20:43


Hallo zusammen

Bei der ganzen Diskussion um Jaeger (wo der gute Umgangston leider ab und an auf der Strecke blieb) habe ich eins nicht verstanden: ist jeder Jaeger, auch die Jagdpaechter und die in diesem Revier Jagenden, mir gegenueber weisungsberechtigt?
Ich wohne Gott sei Dank in einem Gebiet, in dem der absolut groesste Teil der Hundebesitzer und der Jaeger miteinander gut umgehen, was sich nicht nur darinzeigt, dass ein Jaeger jedes Jahr bei jedem Hundeverein anruft, um freundlich darauf hinzuweisen, dass man bitte die Hunde in den naechsten Monaten an die Leine nehmen sollte, weil es wieder junge Rehe gibt.
Jeder verlangt von den anderen immer Toleranz, aber dass man selber auch tolerant sein sollte, vergessen leider immer mehr. Aber mal ganz abgesehen davon gibt es ein schoenes Sprichwort: so wie man in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder raus..

Ciao Melanie

23. Januar 2002 08:46

Hi Melanie,

:..ist jeder Jaeger, auch die Jagdpaechter und die in diesem Revier Jagenden, mir gegenueber weisungsberechtigt?


Eine einfache Antwort ist (auch) hier leider nicht möglich, denn:

1. Was ist eigentlich "Weisungsberechtigt" ?

2. In welchem Zusammenhang soll diese "Weisungsberechtigung" betrachtet werden ?

3. Um welche Art von Revier handelt es sich ?


Zu 1.:
Unter "weisungsberechtigung" verstehe ich umgangssprachlich das Recht, z.B. einem Mitarbeiter eine Anweisung im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Aufgabe zu stellen, oder das Recht z.B. von Zoll, Polizei, etc. Anweisungen zu geben.


Zu 2.:
Da 1. hier aber sicher nicht zutrifft, könnte das Recht des Jagdausübungsberechtigten (JAcool smiley gemeint sein, sich gegen Störungen bei der Ausübung der Jagd zu wehren, was zum Beispiel durch die Aufforderung zur Unterlassung einer bestimmten Handlung (durch einen "Störer) erfolgen kann.

Das Jagdrecht ist ein Recht, dessen Ausübung der --Jagdpächter vom Eigentümer des Jagdrechts, dem Grundeigentümer (Jagdgenosse) exklusiv gegen Geld erwirbt. (Ähnlich wie die die Anmietung einer Wohnung).

Dieses Recht -übrigens gibt es hier bereits eine gewisse Nähe zum Notwehrrecht!- steht natürlich nicht nur einem JAB zu, sonderen Jedermann/frau zu.


Das "Weisungsrecht" wäre also in diesem Falle das Recht, sich durch eine "Aufforderung zur Unterlassung..." gegen eine Störungen bei der Ausübung des Jagdrechts zur Wehr setzten zu dürfen.

Einfaches Beispiel: (D)ein frei durchs Unterholz laufender Hund vertreibt das Wild, das der Jäger gerade erlegen will und er fordert Dich auf (weist Dich an), dies Störung sofort (z.B. durch Anleinen) zu beenden.

Parallele zur Mietwohnung: Du forderst Deinen Nachbarn auf, die Musik erträglich leise zu stellen, damit Du in Ruhe schlafen kannst.


Anm. zur Notwehr:
Im Gesetz heisst es: "Notwehr ist diejenige Handlung, die erforderlich ist um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren."
Dabei muss nicht immer das Leben oder die Gesundheit angegriffen werden, auch andere "gegenwärtige rechtwidrige Angriffe" (z.B. auf "Rechte" können im Rahmen der Notwehr abgewehrt werden (natürlich angemessen!)

Ich bin zum Beispiel der Meinung, dass ich als JAB berechtigt bin, eine Person, die mich ernsthaft und vorsätzlich bei der Jagd (Rechtsausübung)) stört (angreift) und mit freundlichen Worten nicht zur Einsicht zu bringen ist, durchaus auch massiv verbal angehen darf, um die Störung schnellstmöglich zu beenden.
Sollte mir das nicht gelingen, würde eine Anzeige wg. Jagdstörung (gem. Landesjagdgesetz) erfolgen und ggf. zusätzlich eine zivile Schadenersatzklage, denn mir sind durch die Störung ja u.U. auch finanzielle Schäden (z.B. Fahrtkosten, Zeitverlust, etc.) entstanden.


zu3.:
Sollte es sich um einen Staatsforst handeln, könnte "der Jäger" ein Forstbeamter (fast ein Polizist :-) )sein, der auch schon mal Knöllchen wg. gewisser Verstösse schreiben darf.




:.. so wie man in den Wald hineinruft, schallt es auch wieder raus..

Ich dachte es heisst: "wie man in den Wald hineinfährt, so sieht er auch aus."

:-))))

Liebe Grüsse
Thomas



23. Januar 2002 20:26

Hallo Thomas

Danke fuer Deine Antwort. Ich hatte mir fast schon gedacht, dass es eine einfache Antwort nicht gibt. ;-))

Ciao Melanie

24. Januar 2002 17:01

Hallo, Melanie,
grundsätzlich:
Auskünfte über Deine Person musst Du nur jemandem erteilen, der sich als Staatsbeamter ausweisen kann. Hier in NRW tragen Förster und offizielle Jagdschutzbeauftragte (solche, die eine Prüfung abgelegt haben) das Landeswappen und eine Nummer am Hut oder am Auto.
Weisungsberechtigt in der Form, dass Dich jemand anpfeifen darf "Nehmen Sie sofort den Hund an die Leine, sonst schiesse ich ihn ab!" ist grundsätzlich niemand. Für solche Sprüche sind schon Jagdscheine entzogen worden.
Ob ein Hund angeleint werden muss oder nicht hängt von den kommunalen Regelungen der jew. Gemeinde ab. In den meisten Wäldern in diesem Land darf sich ein Hund AUF den Wegen (in manchen Ländern auch einige Meter rechts oder links davon) frei bewegen. Ausnahmen können in sog. Brut- und Setzzeitenregelungen von den Kommunen festgelegt sein, so daß man in der Jungenaufzuchtzeit den Hund anleinen muss. Bei der Ordnungsbehörde erfragen.
M.E. ohnehin solange eine Unverschämtheit, wie Fuchs, Kaninchen, Waschbär, Marderhund und die meisten Taubenarten getötet werden dürfen, während sie Junge aufziehen, die dann im Bau/im Nest kläglich eingehen.
Falls Dich jemand höflich darauf hinweist, daß Du den Hund anleinen sollst, kannst Du dies tun, solltest Dich aber später erkundigen, ob diese Forderung berechtigt ist.
Falls diese Forderung UNHÖFLICH gemacht wird (häufig genug aus dem Fenster eines fahrenden Geländewagens herausgebrüllt): Kennzeichen merken, Beschwerde bei der Gemeinde, bei der Unteren Jagdbehörde, beim zuständigen Ordnungsamt, evtl. Kopie an die gerne mit Hilfe zur Seite stehende Initiative jagdgefährdeter Haustiere (www.ijh.de, ijhinfo@aol.com). Diese helfen auch so gut es geht bei Fällen von tatsächlichen haustiertötungen durch Jäger (vom Kaninchen über die Zierente über die Katze und den HUnd bis hin zum Pferd und zur Kuh ist schon alles Opfer von Jägern geworden - mein Pferd auch....)
Falls derjenige, der Dich anspricht, eine Waffe mit sich trägt, kannst Du ihn bitten, Dir seinen Jagdschein zu zeigen - den muss er nämlich mit sich führen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, ihn Dir zu zeigen.
Immer am besten: Hund im Einwirkungsbereich des Halters halten und im Vorfeld genau wissen, was man im jeweiligen Spaziergebiet darf und was nicht. Argumente ziehen dann sehr viel besser.
Nicht verunsichern lassen durch juristische Spitzfindigkeiten wie die Antwort von Thomas.... Jäger versuchen das nun mal. Einer hat doch kürzlich in einem ähnlichen Forum behauptet, jedem Jäger stünden staatsanwaltliche Befugnisse zu - leider war das Forum schon geschlossen...
Ciao, Thorsten


24. Januar 2002 20:53

Hallo Thorsten,


: M.E. ohnehin solange eine Unverschämtheit, wie Fuchs, Kaninchen, Waschbär, Marderhund und die meisten Taubenarten getötet werden dürfen, während sie Junge aufziehen, die dann im Bau/im Nest kläglich eingehen.

Wo ist das Töten von zur Aufzucht benötigten Elterntieren bitte erlaubt? In BaWü ist es jedenfalls eine Straftat...

Und der Blindfisch, der Dein Pferd erschossen hat, ist hoffentlich seinen Schein für immer quitt!

Grüßlis
Anke + Meute

24. Januar 2002 21:02

: M.E. ohnehin solange eine Unverschämtheit, wie Fuchs, Kaninchen, Waschbär, Marderhund und die meisten Taubenarten getötet werden dürfen, während sie Junge aufziehen, die dann im Bau/im Nest kläglich eingehen.

Hallo Thorsten,
ich finde es eine Unverschämtheit, dass Du hier derart diffamierende Unwahrheiten verbreitest.


: Nicht verunsichern lassen durch juristische Spitzfindigkeiten wie die Antwort von Thomas.... Jäger versuchen das nun mal.

@ alle
Und bitte nicht verunsichern lassen, durch plumpe Lügen, wie in der Antwort von Thorsten... ideologisch verblendete Jagdgegner versuchen das nun mal.

Gruss
Thomas