Hi Thorsten,
: der "Blindfisch" hat eine Strafe zahlen müssen, ist aber immer noch im Besitz des Jagdscheins - man hatte ihm keinen "Vorsatz" nachweisen können...
Sowas kotzt mich an...sorry - wer ein Pferd nicht von ´ner Sau (oder anderem Wild) unterscheiden kann...oder ohne sicheren Kugelfang schießt...der gefährdet in meinen Augen nicht "nur" Haustiere...
: Schau mal ins BaWü-Jagdgesetz und in die dort angegebenen Jagdzeiten. Dann siehst Du genau, für welche Tiere keine Schonzeit angegeben ist.
Schon richtig, es gibt Wildarten ohne Schonzeit, trotzdem dürfen keine zur Aufzucht der Jungen benötigte Elterntiere geschossen werden - auch beim Enok, Waschbär und Konsorten stellt der Abschuß eines solchen Elterntieres eine Straftat dar!
Anderes Beispiel: Rehwild - männliches hat bereits Schonzeit, weibliches ist aber noch offen (bis Ende dieses Monats), kommt jetzt eine Geiß (Ricke) muss der Jäger abwarten, ob noch Kitze folgen - wenn ja, darf er die Geiß nicht erlegen, da sie noch die Kitze betreut. Erst wenn die Kitze erlegt sind, darf die Geiß geschossen werden - ohne Kitze ist sie auch kein zur Aufzucht benötigtes Elterntier mehr, logisch. Der Bock hingegen beteiligt sich nicht an der Aufzucht, sollte dieser jetzt geschossen werden, so wäre es "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Grüße
Anke + Meute