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Steuerrecht: 3 Zuchthunde steuerfrei?

geschrieben von Blue(YCH) 
Steuerrecht: 3 Zuchthunde steuerfrei?
23. Januar 2002 17:49

Hallo,

mir wurde immer gesagt, ein Züchter mit bis zu drei zuchtfähigen Hunden (nicht kastriert, Alter jedoch egal!) könne seine Welpen ohne angemeldetes Gewerbe in Deutschland verkaufen. Er zahlt also keine Steuern. Stimmt das und wo steht das? Eine Hundehändlerin in meinem Forum bezeichnet nämlich alle Züchter als Händler und behauptet, alle müßten Gewerbe anmelden und Steuern zahlen, auch wenn nur eine Zuchthündin da ist. Jetzt suche ich nach dem Gesetz, aber ich finde es nicht!!

Grüße,
Nina


24. Januar 2002 08:41

Hallo,

vielen Dank für die Infos. Im Tierschutzgesetz steht das? Oder wo?
Ich züchte übrigens nicht, sondern wollte nur mal dem Hundehändler die Unterschiede klar machen.

Vielen Dank,
Nina

24. Januar 2002 10:48

: Hallo Nina,

ich hatte übrigens nicht Dich gemeint mit "die Züchter unter Euch", aber es sind ja sicher auch einige Leute unter Euch die züchten - und wie gesagt, diese Leute sollten sich damit auskennen.

Das steht im Bundesanzeiger, Nr. 36a, 22.02.2000 der vom Bundesministerium für Justiz herausgegeben wurde.

Hier ein Auszug aus den Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000
**************snip******************
12.2.1.5.1 Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

- Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr,

- Katzen: 5 oder mehr fortpflanzungsfähige Katzen oder 5 oder mehr Würfe pro Jahr,

- Kaninchen, Chinchillas: mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr,

- Meerschweinchen: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr,

- Mäuse, Hamster, Ratten, Gerbils: mehr als 300 Jungtiere pro Jahr,

- Reptilien: mehr als 100 Jungtiere pro Jahr, bei Schildkröten: mehr als 50 Jungtiere pro Jahr.

Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und

- mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,

- mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten gröößer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)

gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM jährlich zu erwarten ist.

Als Haltungseinheit gelten alle Tiere eines Halters, auch wenn diese in unterschiedlichen Einrichtungen gehalten werden, aber auch die Haltung von Tieren mehrerer Halter, wenn Räumlichkeiten, Ausläufe und ähnliches gemeinsam genutzt werden.
******************Zitat Ende*********************

Wenn Du das ganze in Druckform benötigst, dann frag beim Deutschen Tierschutzbund nach, die haben sicher was in dieser Form vorliegen, oder Du fragst beim Budnesministerium für Justiz nach, ob Du dort einen Abzug des genannten Bundesanzeigers bekommen kannst!

Liebe Grüße,
Me & Bär