Hallo,folgendes gefunden:
Leinenzwang für jeden Hund?
OLG Hamm, Beschluss vom 08.04.01 - 5 Ss Owi 1125/00 -
Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderassen für das gesamte Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahmen ein genereller Leinenzwang besteht, ist unzulässig, weil sie gegen das verfassungsrechtliche Übermaßverbot verstößt.Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem heute bekannt gewordenen Beschluss entschieden.
Ein Hundehalter aus Lünen muss deshalb zwei gegen ihn durch die Stadt verhängte Bußgelder in Höhe von je 100 DM nicht bezahlen. Die Hammer Richter sprachen ihn frei, weil die Bußgeldbescheide auf einer Verordnung beruhten, die weder nach Art und Größe der Hunde differenziere, noch zu bestimmten Zeiten auf kenntlich gemachten öffentlichen Flächen Ausnahmen vom Leinenzwang zulasse. Dem Leinenzwang zum Schutz der Bevölkerung sei zwar weitgehend Vorrang einzuräumen. Durch eine Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zuließe, würden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere an einer artgerechten Tierhaltung, aber unangemessen eingeschränkt.
www.olg-hamm.nrw.de lese lieber alles selber noch mal nach,hoffe es hilft euch
Dodo