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WOHNUNGSKÜNDIGUNG! :-

geschrieben von Nathaly & Nico(YCH) 
WOHNUNGSKÜNDIGUNG! :-
31. Januar 2002 17:15

Hallo Ihr Lieben!

Panik macht sich bei uns breit, heute ist uns die Kündigung von unseren Vermietern ins Haus geflattert.
Nun finde mal mit großem schwarzen Hund auf die schnelle eine Wohnung...

Weiss jemand wie ds ist? Die Kündigung ist zum 30. 4.Bedeutet das, dass danach die 3-monatige Kündigungsfrist läuft, sprich, dass wir jetzt noch ein halbes Jahr Zeit haben oder bedeutet das, dass wir am 30. 4. draußen sein müssen??

Weiterhin ist die Kündigung ohne Begründung. Eigentlich ist sie dann nichtig, oder? Können sie uns wegen des Hundes ärger machen? Auch wenn es da nie Probs gab?

Verzweifelte Grüße!

Nathaly & Nico


31. Januar 2002 17:43

Hi Nathaly,

also, soooo einfach ist das nun auch wieder nicht. Heute kann man
einem Mieter nicht so ohne weiteres kündigen, es sei denn man hat
Eigenbedarf anzumelden.
Wie lange wohnt ihr denn schon in der Wohnung?
Wenn die Kündigung zum 30.04. erfolgt, dann heißt das, daß zu diesem
Zeitpunkt die Wohnung geräumt sein muß. Aber wie gesagt: so einfach
geht das nicht.
Was sagt denn euer Mietvertrag zum Thema 'Haustiere'? Wenn die Vermieter
euren Hund schon längere Zeit geduldet haben, ohne der Hundehaltung
zu widersprechen, dann dürften auch von dieser Seite keine Probleme zu
erwarten sein.

Liebe Grüße und viel Glück!!!
Martina mit Anhang

31. Januar 2002 18:09

Hallo Martina!

Ich nehme an, dass sie die Wohnung verkaufen wollen. Gegen den Hund hatten sie nie was, da gibt es auch Zeugen (mit dem Hausmeister abgeklärt).

Kann man seine Mieter einfach vor die Tür setzen, wenn man verkaufen will?

Grüsse!

Nathaly & Nico


31. Januar 2002 18:18

Hallo,

morgen früh gleich zum Mieterschutzbund!
Einiges ist auch davon abhängig, wie lange ihr dort schon gewohnt habt.
Manches hat sich auch vor kurzen im Mietrecht geändert.
Ohne Anspruch auf Gewähr: wenn ihr weniger als 5 (?) Jahre wohnt, ist die Kündigungsfrist 3 Monate, also zum 30.4. gekündigt bedeutet auch Auszug am 30.4.
So war es bisher, aber mit der letzten Änderung ist anders worden zum Vorteil für den Mieter, jeweils abhängig von Mietdauer.
Geh zum Fachmann.

Gruß
Andreas

31. Januar 2002 19:22

: Kann man seine Mieter einfach vor die Tür setzen, wenn man verkaufen will?
:
: Hallo Nathaly,

ich glaube nicht, aber ein Versuch ist es wert, denn die Wohnung verkauft sich ja ohne Mieter besser als mit Mitern.
Geh auf jeden Fall morgen zum Anwalt oder zum Mieterschutzbund und frag nach. Auch wenn der jetzige Vermieter Euch nicht rausschmeißen kann, kann es passieren, daß er die Wohnung verkauft und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet (dann hättest Du aber Zeit gewonnen, um einen neue Wohnung zu suchen).
Könnt Ihr sie nicht selbst kaufen ? Zinsen sind im Moment noch günstig, Wohneigentum wird staatlich gefördert, laß Dir das mal gegen DEine Miete gegenrechnen.
Viel Glück (melde Dich mal, wie es ausgeht)

Micky


31. Januar 2002 19:35

Hallo Micky!

Ja, über Wohnungskauf habe ich auch schon nachgedacht, aber für zwei Studenten lohnt das nicht so-wir wissen ja nicht, was nach dem Studium kommt. Außerdem wäre dies nicht die richtige Wohnung. Wir wollen ja eh ausziehen, weil die jetzige Wohnung im dritten Stock liegt, aber auf die schnelle eine neue Wohnung finden...ist nicht einfach!
Wir werden uns morgen oder Montag wohl mal beraten lassen!

Viele Grüße!

Nathaly & Nico