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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Rechtslage
16. Februar 2002 10:03

Hallo!
Tja, du hast ja ziemlich viel kritik, aber ich finde, dass man einen Hund nur mit Fusstritten wegbringen sollte, wenn man WEISS dass er ein Raufer ist und beisst. Findest du nicht auch? Ich kann auch dastehen, ein Hund kommt auf mich zu und ich werfe Steine nach ihm und trete nach ihm, weil es könnte ja sein dass er bissig ist, und in wirklichkeit wollte er mich nur kennenlernen. Die Hunde waren noch nie zusammengekommen, also konnte die Frau gar nicht wissen, ob mein Hund raufen will oder blos schnüffeln, oder den anderen sich unterwerfen. Eine richtige Beisserei wird es eher selten, sobald sich der andere Hund unterwirft ist ende, aber durch ihre einmischung hat sie keinem Hund die Chance gegeben sich zu unterwerfen oder zurückzuziehen. Und da die Frau ja verletzt wurde, war es eine Beisserei, oder? Ausserdem mag mein Hund andere Hunde, er mochte nur diesen Husky nicht, und wenn mein Hund gefährlich wäre, oder gern raufen würde und beissen kannst du dir sicher sein, dass ich bei der "Hier" übunge NICHT mitgemacht hätte oder ich hätte ihm einen Maulkorb angelegt.

mfg

16. Februar 2002 10:10

Hallo
der Tip von Christina ist Toll mit dem Rechtsanwalt.
Die Eltern haben sich schuldig gemacht, und ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es ist verboten Kinder mit Hunden alleine loszuschicken.
Keine Haftpflicht übernimmt dann einen Schaden.
Also, nimm den Tip Rechtsanwalt in Anspruch.
Es geht ja nicht nur um die Tierarztkosten.
Floh

16. Februar 2002 11:55

Hallo
Habe deiner Meldung noch etwas hinzuzufügen, zu der Meldung die ich vorher geschrieben habe.


: Die nicht entstanden wäre, hätte dein Hund sich korrekt verhalten!

Wie definierst du korrektes Verhalten?


: Wer ist hier eine blöde Kuh?

Falls das eine Anspielung sein sollte hast du vollkommen Recht. Ich bin eine blöde Kuh weil ich vergessen habe etwas hinzuzufügen. Es ist MEINE MEINUNG dass sie eine blöde Kuh ist, (allerdings nicht nur weil sie sich in die Sache der Hunde eingemischt hat, sondern auch aus anderen Gründen, die mit dem Vorfall in der Hundeschule nichts zu tun haben) Zum Glück leben wir in einer Demokratie und da ich meiner Behauptung die 2 Worte "Meine Meinung" hinzugefügt habe, kann ich dafür nicht kritisiert oder beschimpft werden.


: Richtig, dein Hund war der Angreifer!

Ähm, ich finde es sehr interessant dass du es als Angriff bezeichnest, wenn ein Hund knurrt und dem anderen die Pfote auf die Schulter legt. Was ist es dann bitte wenn sich ein Hund auf einen Anderen stürzen würde und ihn ohne ersichtlichen Grund beissen würde? Ein versuchter Mord?


: Ich finde es nicht blöde, seinen Hund vor einem Angreifer zu beschützen, sondern es ist eine verdammte Pflicht!

Erste Hilfe bei Menschen ist eine moralische und gesetzliche Pflicht, trotzdem ist es nicht strafbar oder unmoralisch wenn du nicht hilfst, wenn das Helfen eine Gefahr für dich darstellt. Denk mal daran was der Frau alles hätte passieren können? Sie hätte ins Gesicht gebissen werden können, in den Hals, etc. Aber ich bin froh, dass sie keine schlimmen Wunden davongetragen hat und ich denke, dass es sehr lehrreich für sie war. Denk mal daran: Sie geht allein im Ried spazieren und ein großer Hund fällt ihren an, und sie geht so dazwischen wie in der Hundeschule. Sie fällt zwischen die Hunde und wird schwer verletzt. Kein Mensch weit und breit. Da ist es wirklich besser, sie hält sich raus, oder sie handelt RICHTIG und versucht die Hunde, für sie so ungefährlich wie möglich, zu trennen.

: DEIN Hund hat angegriffen!

Wie oben schon erwähnt, Angriff ist eine sehr interessante Definition


: Einem Angreifer weh zu tun, ist NICHT grundlos!

Ich muss mich leider schon wieder wiederholen. Angriff?? Angreifer??

: Natürlich ist dein Hund schuld, denn er hat angefangen!

Das streite ich nicht ab, er ist zu dem Hund hingerannt. Allerdings heisst es nicht, dass mein Hund an der Verletzung der Frau schuld ist, es kann genausogut sein, dass ihr eigener Hund sie aus Versehen mit den Zähnen erwischt hat. Vielleicht war es auch mein Hund, aber ich finde es nur ziemlich unfair, dass gleich mein Hund verdächtigt wurde, die Wunde verursacht zu haben.


: Das NIE ist falsch.

Ja, entschuldigung. Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich meine SO wie sich die Frau eingemischt hat, sich selbst in Gefahr gebracht hat, SO soll man sich NIE einmischen.

mfg
Christina



16. Februar 2002 13:01

Hallo ,


: Die Eltern haben sich schuldig gemacht, und ihre Aufsichtspflicht verletzt. Es ist verboten Kinder mit Hunden alleine loszuschicken.

wo steht das??? Wäre gut, aber dem ist nicht so, zumindest nicht überall im Bundesgebiet und in der Schweiz wohl schon gar nicht. Und schon gar nicht, wenn es ein "Schoßhund" wie ein Pudel war. Anders sieht es bei Listenhunden aus.

: Keine Haftpflicht übernimmt dann einen Schaden.

Das könnte sein, hat aber nix mit verboten zu tun sondern mit der Versicherung.

Viele Grüße

K. Keck

16. Februar 2002 13:17

Hallo ,
habe mich etwas unglücklich ausgedrückt.
Versicherungstechnisch verboten.
Steht in allen Versicherungspolicen, liest nur kaum einer.
Vom Gesetzgeber weiss ich es nicht genau, ob es da Auflagen etc. gibt.
Wir hatten ähnlichen Fall, und keine der beiden Versicherung hat gezahlt. Die eine Seite nicht. weil sich ja die Eltern schuldig gemacht hatten und schob es auf die Vers. der Eltern, und die Haftpflicht der Eltern widerum auch nicht, weil die ihr Kind nicht hätten alleine mit einem Hund losschicken dürfen.
Eventuell zahlt dann die Privathaftpflicht(wo ja Kinder mit versichert sind), sofern eine vorhanden ist, aber auch nur vielleicht.
Bitte um Entschuldigung :-)
Floh


16. Februar 2002 18:19

: Hallo Floh,

: Versicherungstechnisch verboten.

Absolut NICHT richtig: Ich kenne die Versicherungsbedingungen (zumindest die Deutschen ;-)) relativ genau (ist mein Job die zu kennen) - WO steht, dass ein Kind keinen Hund ausführen darf???

Aufsichtspflichtverletzung liegt bei einem 13 JÄHRIGEN TEENIE auf keinen Fall vor! Wäre vielleicht bei nem 5 jährigen Kind der Fall, aber wir reden hier von einem Teenager.

Und die Privat-Haftpflicht bezahlt in diesem Fall auf keinen Fall, da das Risiko HUND hier nicht abgedeckt ist (müßte es in der Schweiz schon anders sein)...

Liebe Grüße,
Me & Bär