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rechtliche Situation

geschrieben von sabine & simbär(YCH) 
rechtliche Situation
21. Februar 2002 09:20


Alle ihr,

ich gehe jeden Morgen an einem eingezäunten Grundstück vorbei, wo ein Riesenschnauzerrüde, 18 Monate einen riesiges Spektakel anfängt. Der Hund rennt und springt am Zaun entlang (kein Sichtschutz) und macht den Hund an.
Meist ist er alleine im Garten. Neben der Tatsache, daß er ab 6:30 Uhr die Nachbar wachbellt( was nicht mein persönliches Problem ist), wie sieht es rechtlich aus, wenn meine beide darauf reagieren, hinspringen und ich zu Fall komme.
Jetzt im Dunkeln sehe ich den Hund nämlich immer nicht. Einen anderen Weg kann ich nicht nehmen. Mit dem Halter reden hat keinen Zweck.... habe ich andeutungsweise schon versucht. Ich weiß, daß die Nachbarn inzwischen auch total genervt sind.....

Sabine & simbär

p. s. in 99 % aller Fälle halten meine die Klappe und gehen mißachten daran vorbei. Im ungünstigten Fall kann ich aber 80 kg Hund nicht halten, wenn´s beiden mal zu bunt wird..... (ist natürlich keine Entschuldigung, aber )




21. Februar 2002 09:35

Hallo Sabine,

also, wenn mich MEIN Hund zu Fall bringen würde, ist es eigentlich klar, wer haftet, nämlich man selber, denn es ist eine Situation zwischen Dir und Deinem Hund, wenn er Dich von den Füssen holt!

Wie andere reagieren oder handeln, darauf kann man selten einwirken, auch wenns stört, dennoch kann man viel dazu beitragen, dass die eigenen Hunde sich vernünftig verhalten.

Ist jetzt nicht "rechtlich" gesehen, kann mir dies aber nicht anders vorstellen, denn wo will man da anfangen mit Begründungen wie: "da war ein Hase", "da war ne läufige Hündin", "meine Hunde wurden provoziert", zwischendrin stehe immer noch ICH als Halter und ICH dulde keine "Prollerei", kommt mir der Angreifer zu nahe, habe ich auch kein Problem, einzuwirken und meine Hunde zu beschützen, aber ICH und auch da nicht meine Hunde.

Víele Grüße
Bianca

21. Februar 2002 10:20

Hallo Bianca,

sehe das ja eigentlich genauso, nur das ist auch ein Freibrief für den Schnauzer. Was ist mit der "alten Dame", die Zufall kommt, weil sie und/oder ihr Hundi sich erschreckt?
Das ganze Dinge ist eine Grauzone, nur ok kann und darf das nicht sein

Sabine


21. Februar 2002 10:32

Hallo
Ich bin der Meinung, das das Grundstück nicht ausreichend gesichert ist (frag doch beim Ordnungsamt nach, ob es korrekt ist) Wenn jemand fällt, weil er seine Hunde nicht im Griff hat, ist er selbst schuld(damit meine ich nicht dich). Beim Erschrecken bin ich nicht so sicher (man kann sich auch erschrecken, wenn es eine Fehlzündung gibt, und der Halter wird doch dann auch nicht bestraft).Sicher ist das bestimmt nicht, und so muß es ja sein. Man sollte mal überlegen, wenn ein Kind durch den Zaun packt, was da alles passieren kann.
Dodo

21. Februar 2002 10:52

Hi,

also von einem Rechtsanspruch Schutz vor erschreckt werden weiß ich nichts - gehört das nicht zum allgemeinen Lebensrisiko? Es kann doch immer irgendwas passieren, dass ich und oder mein Tier erschreckt - solang mich niemand mit Absicht erschreckt...

Nicht ok ist die Uhrzeit, wo der Hund die Nachbarn wach bellt, aber ansonsten...kenne viele Firmengelände, wo Fußwege vorbeiführen und direkt hinterm Zaun plötzlich der Wachhund langpest und bellt.

ne, verstehe ich nicht, wo da das Problem liegt...

Grüße
Anke

21. Februar 2002 11:25

wo Fußwege vorbeiführen und direkt hinterm Zaun plötzlich der Wachhund langpest und bellt.

Hallo, wußtest du auch, das man auch einen Wachhund sichern muß? Wir haben mit einer Rechtanwältin mal so einen Fall besprochen: Eine Firma hatte einen Wachhund, der nicht gesichert war. Dann kam ein Einbrecher, schnitt ein Loch in den Zaun und als er merkte, das es dort einen Hund gab, machte er die Biege. Der Hund verließ das Grundstück und attackierte einen Radfahrer, der von der Arbeit kam (zum Glück keine ernsten Verletzungen). Der Inhaber mußte haften(Schutz von Eigentum steht nicht über der Gefährdung von Menschen). Hört sich zwar blöd an, einen Wachhund zu sichern, aber man muß alles ausschließen,das andere gefährdet werden.
Dodo