Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
rechtliche Situation
21. Februar 2002 11:48

Hi,

ich weiß, aber nicht jeder Hund, der bellt beißt...es ging hier doch ums Erschrecken und nicht um freilaufende Bestien, oder?

Gruß
Anke

21. Februar 2002 12:26

...es ging hier doch ums Erschrecken und nicht um freilaufende Bestien, oder?
Hi, Du hast doch die Wachhunde ins Gespräch gebracht. Ich habe mich an anderer Stelle auch zu dem Titelthema geäußert.
Dodo
Wachhunde sind keine Bestien, sondern sie tun nur das, was man ihnen beigebracht hat

21. Februar 2002 22:41

Hallo Sabine,

: sehe das ja eigentlich genauso, nur das ist auch ein Freibrief für den Schnauzer. Was ist mit der "alten Dame", die Zufall kommt, weil sie und/oder ihr Hundi sich erschreckt?

Nein, das ist kein Freibrief! Wenn wirklich mal jemand zu Schaden kommt, nur weil er sich erschreckt und dann fällt, könnte schon der Halter des Schnauzers haften (jedenfalls gibt es Rechtsprechung in die Richtung, es kommt aber auf den Einzelfall an).
Nur in Deinem Fall ist das ja anders. Denn Du würdest ja nicht hinfallen vor Schreck, sondern wegen der Reaktion Deiner eigenen Hunde, für die Du selber wiederum voll und ganz verantwortlich bist.
Ich verstehe schon, dass Du Dich wegen der ganze Situation aufregst, nur wirst Du leider nichts dagegen machen können. Wegen der Lärmbelästigung können höchstens die Nachbarn was unternehmen, und solage nichts passiert und das Ganze kein Fall für den Tierschutz ist, kannst Du wahrscheinlich echt nichts machen...

Viele Grüsse,
Barbara & Aikan



22. Februar 2002 08:38

Hallo,
So etwas kenne ich auch, nur mit zwei Collies. Die wie die doofen hinter dem zaun auf und abrennen. Das Dumme ist nur das ist ein Holzzaun und der Hund passt mit dem Kopf exakt durch den zaun und greift sich schonmal ab und zu einen Hund der vorbei geht. Da ist doch die Frage ob die einzäunung noch rechtens ist?#

Gruß
Jördis

22. Februar 2002 09:28

Beim Erschrecken bin ich nicht so sicher (man kann sich auch erschrecken, wenn es eine Fehlzündung gibt, und der Halter wird doch dann auch nicht bestraft).Sicher ist das bestimmt nicht, und so muß es ja sein. Man sollte mal überlegen, wenn ein Kind durch den Zaun packt, was da alles passieren kann.
: Dodo

Hallo!

Ich habe die Rechtslage leider so kennengelernt, dass es schon reicht, dass der Hund da war. Das heißt: Bekannter mit Hund an der Leine (Boxer), ältere Dame kommt um die Ecke, sieht den Hund, dreht auf den Hacken um, fällt hin, bricht sich den Arm und bekommt Schemerzensgeld zugesprochen, denn wenn der Hund nicht dagewesen wäre, hätte sie sich auch nicht erschreckt. Aber ich glaube, das kommt dann auch immer auf den Richter an...

Viele Grüße von Karin & Rottis!

22. Februar 2002 11:12

Hallo ich habe folgendes gefunden:
"Warnung vor dem Hund"
Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, daß derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muß sich im Falle einer Hundebißverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93
Anspruch auf Schmerzensgeld eines Fußgängers
Ein am Gartenzaun vorbeilaufender Fußgänger muß dort mit bellenden Hunde rechnen. Mit dem Argument, man sei von einem dort bellenden Hund so erschreckt worden, daß man gestürzt sei, läßt sich kein Schmerzensgeld rechtfertigen. LG Ansbach, Az.: 1 S 98/92
Dodo