Müssen Haftpflichtversicherter und .
25. Februar 2002 20:17

Steuerzahler übereinstimmen?

Hallo!

Mein Rüde (40/20er) ist in NRW auf meinen Namen versteuert, meine Hündin (unter 40/20) ist aus "Sparsamkeit" ;-)(da kostet sie als Ersthund nur 40 Euro, hier als Zweithund wären 110 Euro zu berappen) am Zweitwohnsitz meiner Mutter in Bayern gemeldet. Haftpflichtversichert sind beide gemeinsam auf meinen Namen. Könnte das bei einem Schadensfall irgendwie ärger geben? Oder sonstwie?

Fragende Grüße,

Sabine+Hermann+Sugar(jodel*gg*)


25. Februar 2002 20:59

Hi Sabine,

wer ist Versicherungsnehmer bei dem Hund in Bayern?????

Wenn Du VN bist gibt es mit dem Versicherer im Schadenfall sicher keine Probleme, aber wenn das Finanzamt rausbekommt, dass der Hund bei Dir lebt aber in Bayern gemeldet ist, dann ist das der Straftatbestand einer Steuerhinterziehung und kann genauso geahndet werden.... würde ich mir gut überlegen - je nach Schwere des Falls und der Höhe der Strafe könntest Du dann mal eben VORBESTRAFT sein....

Aber wir hier schweigen wie ein Grab ;-))

Liebe Grüße,
Me & Bär

26. Februar 2002 09:38

Hallo Me!

VN bin ich, aber der Hund ist natüüüüüüüürlich hier immer nur zu Besuch ;-).

Danke für die versierte (du warst doch in der Versicherungsbranche tätig?!) Auskunft.

Sabine+Hermann+Sugar

16. März 2002 20:40

Hallo Sabine,
soweit meine Erfahrungen sich belaufen, darf ein Hund, der NICHT bei mir steuerrechtlich gemeldet ist, auch nur 2 Monate (???) bleiben! Sportfreunde von uns geben ebend aus diesen Gründen ihren regelmäßigen Pflegeling nach dieser bestimmten Zeit zurück (und wenn's nur für 2 Tage ist :-). Wenn der Hund länger bleibt, muß auch hier Steuer dafür gezahlt werden...
Übrigens will der Stadtrat auch bei Pflegeling Ankunft Bescheid darüber haben, weil "böse" Nachbarn regelmäßig anzeigen und so die Nachforschung abgeblockt werden kann.
MfG Astrid & Ghipsy - die durch Vereinsmitgliedschaft nur die halbe Steuer bezahlen braucht (für 2 Hunde)