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Käufergarantie/Käuferschutzgesetz gibt es auch bei Tieren

geschrieben von Maja(YCH) 
Käufergarantie/Käuferschutzgesetz gibt es auch bei Tieren
12. April 2002 05:11

Hallo,

ich habe gestern einen interessanten Bericht im Fernsehn gesehen. Da ging es darum, dass durch das neue Garantiegesetz, es sagt aus, dass der Käufer 2Jahre lang Garantie auf die gekaufte Sache hat. Für Tierkäufer gilt das gleiche. Sollte ein Tier innerhalb der ersten 6Monaten erkranken, so haftet der VERKÄUFER! Auch eigens angefertigte und vom Käufer unterschriebene Kaufverträge, in denen ausdrückliche das NICHT HAFTEN bei gesundheitlichen Schäden steht, sind RECHTSUNWIRKSAM!

Wenn man die vollen 2Jahre Haftung haben möchte muß man mittels Gericht dieses einklagen. Aber 6Monaten wird grundsätzlich von Seiten des Verkäufers gehaftet!

Da Tiere nach Recht und Gesetz immer noch EINE SACHE sind (in diesem Fall gar nicht so schlecht), gilt auch das neue Käuferschutzgesetz.

Das heißt im Klartext: Wenn jemand einen Hund oder Welpen kauft, diesem in den ersten 6Monaten etwas zustößt, so haftet der Verkäufer.

In dem Fernsehbeitrag ging es um Pferdehändler, die sich mittels Eigenverträge davor schützen wollen. Dieses Schutz gibt es nach dem neuen Gesetzt nicht. Es haftet der Verkäufer.

Ich meine die Sendung gestern im ZDF gesehen zu haben. Denke, man kan über das ZDF weiteres erfahren.

Ok, man gibt den Hund nicht zurück, wenn er einen Schaden hat, aber man kann vielleicht Kostenbeteiligung erhoffen.

Gruß Maja


12. April 2002 06:33

Hallo Maja

Wobei Du, zumindest in Österreich, sollte die Sache zu Gericht gehen, als Käufer nachweisen mußt, daß der "Schaden" nicht durch Dein Verschulden entstanden ist. Denn wenn Du z.B. deinen Wäschetrockner zwar im Dauerbetieb hast, allerdings verabsäumst, das Flusensieb zu reinigen, oder es für eine super Idee hältst, den verstaubten PC mit dem Gartenschlauch zu reinigen, ist der Verkäufer/Hersteller aus der Haftung, wenn das Teil seinen Geist aufgibt. So wirst Du auch kräftig auf die Seife steigen, wenn Dein Hund an z.B. Staupe oder Parvovirose erkrankt und Du Schadenersatz willst, obwohl Du die Impfungen nicht durchführen lassen hast.

Für Unfälle ist der Verkäufer ohnehin nicht haftbar zu machen - sprich wenn Deine Zimmerdecke einstürzt und dabei die Waschmaschine erschlägt, oder Du mit Deinem Neuwagen nach zwei Tagen einen Totalen baust - keine Hersteller/Verkäuferhaftung - analog dazu, ein Unfall, der Deinem Hund egal wie lange nach der Übernahme zustößt.

Auch im Pferdehandel ist der Verkäufer nicht verpflichtet, ein Pferd zurückzunehmen, oder Preisminderung zu gewähren, wenn sich das Pferd innerhalb eines halben Jahres bei Dir verletzt, oder eine Krankheit, die zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht bestanden hat, auftritt. Allerdings gibt es im Pferdehandel einen sogenannten Gewährsmängelkatalog. Wenn einer dieser Mängel auftritt haftet der Verkäufer. Da es bei Hunden keinen solchen Katalog gibt, wird im Falle, daß der Züchter/Verkäufer nicht gutwillig zahlt, ein Nachweis eines alleinigen Verschuldens zumindest schwierig.
Wenn Dich der Verkäufer auf einen bestehenden Mangel nachweislich und im Kaufvertrag vermerkt aufmerksam macht, ist die diesbezügliche Haftung ohnehin hinfällig.

Und last but not least - Privatverkäufe sind von dieser Regelung aúsgenommen - wenn ich mir einen Gebrauchten von Privat kaufe, verzichte ich de facto auf den Rechtsschutz (große Ausnahme auch hier der Pferdekauf, wo ich Gewährsmängel auch gegenüber Privaten geltend machen kann).

Ich kann, wie gesagt, nur von Österreich reden, nehme allerdings an, daß österreichisches und deutsches Recht nicht so weit auseinanderliegen werden.

Liebe Grüße

Elke

12. April 2002 06:33

Hallo Maja,

ich muß das ein wenig ergänzen:

Sollte ein Tier innerhalb der ersten 6Monaten erkranken, so haftet der VERKÄUFER!

Es sei denn er kann den Beweis erbringen, dass die Erkrankung nichts mit einem "Mangel" zu tun hat, der bei Verkauf bereits vorhanden war. Was ja durchaus denkbar ist.

:Auch eigens angefertigte und vom Käufer unterschriebene Kaufverträge, in denen ausdrückliche das NICHT HAFTEN bei gesundheitlichen Schäden steht, sind RECHTSUNWIRKSAM!

Nein. Nicht der Kaufvertrag ist unwirksam. Sondern es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Wäre der Kaufvertrag unwirksam, müßte das Tier gegen Kaufpreisrückerstattung zurückgegeben werden. Das ist im Einzlefall nicht immer das, was man möchte.
:
: Wenn man die vollen 2 Jahre Haftung haben möchte muß man mittels Gericht dieses einklagen.

Die vollen zwei Jahre Haftung bestehn von Gesetzes wegen. Klagen muß man, wenn der Verkäufer einer Sache die Garantieansprüche verneint bzw. ihnen nicht nachkommt, egal ob binnen der sechs Monate oder zwei Jahre.

Aber 6 Monaten wird grundsätzlich von Seiten des Verkäufers gehaftet!

Auch zwei Jahre wird grundsätzlich vom Verkäufer gehaftet.

Der Unterschied ist folgender:

Für Schäden während der ersten zwei Monate wird von Gesetzes wegen vermutet, dass der Mangel bei Verkauf bereits vorhanden war. Der Verkäufer muß sich dann entlasten und den Beweis erbringen, dass dem nicht so ist. In vielen Fällen wird das nicht möglich sein,so dass eine vermeintlich automatische eintritt.

In der Folgezeit ist die Bewislast genau umgekehrt. Der Käufer hat zwar zwei Jahre lang Ansprüche, muß aber dann selbst beweisen, dass ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vorliegt.

: Da Tiere nach Recht und Gesetz immer noch EINE SACHE sind (

Jein, nicht ganz. Tiere sind von der Definition her keine Sache mehr. Wo in einem Gesetz nichts anderes geregelt ist, finden aber die für Sachen Bestimmungen Anwendung. (Das hat aber nur in Einzelfällen Bedeutung und würde hier zu weit führen).

Viele Grüße,

andreas

12. April 2002 07:43

Hallo Andreas,

: In der Folgezeit ist die Bewislast genau umgekehrt. Der Käufer hat zwar zwei Jahre lang Ansprüche, muß aber dann selbst beweisen, dass ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel vorliegt.

Würdest Du sagen, dass ein vom Verkäufer (Züchter) zu vertretender Mangel vorliegt, wenn die von ihm zur Zucht verwendeteten Tiere beispielsweise NICHT HD-frei waren und die Welpen den 'Mangel' HD haben? Oder handelt es sich dabei sogar schon um 'Qualzuchten' im Sinne des Tierschutzgesetz?

Neugierige Grüße
Holger mit Ajax & Danessa

12. April 2002 17:58

Moin Moin!

: In dem Fernsehbeitrag ging es um Pferdehändler, die sich mittels Eigenverträge davor schützen wollen. Dieses Schutz gibt es nach dem neuen Gesetzt nicht. Es haftet der Verkäufer.

Beim Pferdeverkauf gibt es seit Jahren sogenannte "Gewährsmängel" (z.B. Koppen und Kehlkopfhusten), wo der Verkäufer das Pferd auf jeden Fall zurücknehmen muß. Dann gibt es einen Katalog von Krankheiten, die man binnen einer gewissen Frist beanstanden kann.

Ich hoffe, daß es beim Mitgeschöpf Hund ebenfalls solche Regelungen gibt und nicht jeder wahllos nach 2 Jahren seinen hustenden Hund reklamieren kann.

Lieben Gruß!
Marina