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Unbeaufsichtigter H. beißt unangeleinten

geschrieben von Boschy(YCH) 
Unbeaufsichtigter H. beißt unangeleinten
19. Mai 2002 10:08

Hallo

wer kennt sich etwas mit Recht in Bezug auf Hundebeisserei aus?

Unserer Yorkie Dusty (fast 10) wurde gestern von einem Labrador gebißen. Beide Hunde mögen sich nicht, wurden bei zufälligen Begegnungen angeleint und alles war o.k.
Mein Vater ging gestern Gassi, spielte mit unserem Hund in der Nähe des Hauses wo eben dieser Labrador wohnt, am Bach. Plötzlich war der Labrador da. Das Tor war offen und der Hund lief unbeaufsichtigt raus. Mein Vater bemerkte das zu spät, d.h. konnte unseren Yorkie weder anleinen noch hochheben (wobei es rechtlich gesehen nicht sein muß daß man seinen Hund "hochreißt" wenn sich ein fremder Hund nähert, oder?!?) da er auch einige Meter entfernt war. Die beiden Hunde gingen zuerst aneinander vorbei, der Labrador dreht dann aber um und biß unseren Yorkie in den Nacken. Da sich mein Vater sofort auf ihn stürzte (bitte nicht wörtlich nehmen) konnte weiteres verhindert werden.
Durch das Geschrei unseres Yorkies kamen die Besitzer aus dem Garten. Zuerst sah es aus als ob nicht viel passiert wäre. Die Labrador-Leute meinten auch daß es wohl nicht so schlimm ist. Mein Vater hat Dusty dann bis nach Hause auf dem Arm getragen. Und da der Kleine auch Daheim nicht gehen konnte sind wir gleich zum Tierarzt gefahren.

Er hat wahrscheinlich eine Wirbelsäulenverletzung, sollte normalerweise mit Cortison zum Abschwellen gebracht werden, was aber wegen seiner Herzerkrankung nicht geht und der TA auf ein anderes Mittel zurückgreifen mußte. Heute müssen wir wieder hin.

Wie sieht es jetzt mit der Tierarztrechnung aus? Für mich ist es selbstverständlich daß ich die Rechnung an die Labradorbesitzer weitergebe.
Wir telefonierten gestern noch mit den Labrador-Leuten, damit sie Bescheid wissen daß es eben nicht so gut ausgegangen ist. Sie gaben uns aber zu verstehen daß unserer Hund _auch_ nicht angeleint war.
Ist das denn von Bedeutung wenn der andere Hund ganz unbeaufsichtigt war? Thoretisch kann man natürlich einen 3 kg Hund auf den Arm nehmen, aber was ist wenn man einen 30 kg Hund an der Leine hat und ein unbeaufsichtigter "Feind" erscheint?!

Bitte erzählt doch mal wenn ihr ähnliche Fälle kennt.
Wünsche noch schönen Feiertag...
Boschy




19. Mai 2002 10:15

Hi Boschy,
für mich wäre das gar keine Frage, daß die Haftpflicht der anderen einspringt, man darf Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen lassen.
Grade für solche Situationen (Hund büxt aus und macht Blödsinn) ist man ja versichert.
Beide nicht angeleint gilt somit nur, wenn die Halter anwesend sind.
Hoffentlich ist Euer Kleiner bald wieder fit,
liebe Grüße,
Sanne


19. Mai 2002 10:27

vielen Dank für die schnelle Antwort!

: für mich wäre das gar keine Frage, daß die Haftpflicht der
: anderen einspringt, man darf Hunde nicht unbeaufsichtigt
: laufen lassen.

Ja, so sehe ich das auch. Aber für Hunde gibts ja eine extra Haftpflicht-Versicherung, und die haben wohl die wenigsten.

: Beide nicht angeleint gilt somit nur, wenn die Halter anwesend sind.

Hoffe die Labrador-Leute sehen das ein.

: Hoffentlich ist Euer Kleiner bald wieder fit,
: liebe Grüße,
: Sanne

Danke noch mal.
Ich fahr gleich wieder zu meinen Eltern und schaue nach ihm. Armes Würstchen, kaum haben wir seine Herzkrankheit einigermassen gut eingestellt passiert sowas. Grrrrr...
Liebe Grüße zurück


19. Juni 2002 08:44

: Hallo
:
: wer kennt sich etwas mit Recht in Bezug auf Hundebeisserei aus?
:
: hi boschy,
nun ja leider ist es so,das da keine versicherung in dem fall einspringt,da beide hunde nicht angeleint waren wurde somit die aufsichtspflicht verletzt.das einzige was man machen könnte,wäre sich mit dem anderen hundehalter zu einigen und die rechnung vielleicht teilen.ansonsten werdet ihr wohl auf den kosten alleine sitzen bleiben.
also,bei mir war es so,tut mir leid dir keine positivere auskunft geben zu können,ich hoffe deinem liebling geht es bald wieder gut

liebe grüße manuela

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19. Juni 2002 12:00

hallo Manuella!

hab mich ja mittlerweile etwas intensiver mit der Sache beschäftigt. Was du schreibst stimmt nicht. Wenn ein unbeaufsichtigter Hund einen anderen Beißt, egal ob mit oder ohne Leine, dann muß der Halter für den entstandenen Schaden aufkommen. Wenn beide Hunde sich dabei verletzten soll jeweils der andere Halter für die Kosten am anderen Hund aufkommen. War ein Hund angeleint, dann geht alles auf Kosten des freilaufenden Hundes (bzw. Besitzers :-). Und da in meinem Fall nur mein Hund gebissen wurde, muß der Labi-Besitzer mindestens die Hälfte der T-Arzt kosten, oder sogar den vollen Betrag bezahlen.
Meinem kleinen Racker geht es wieder gut, zumindest was die Verletzungen nach diesem Vorfall angeht. Aber die Hitze der letzten Tage macht ihm doch etwas zu schaffen... Tja, 10 Jahre alt und Herzprobleme... *seufz*

Liebe Grüße
Boschy