Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
was wenn mein angeleinter hund beisst?
16. Juli 2002 12:35


Hallo tomtom,

ich bin zwar auch nicht diejenige, die hier rechtsverbindliche Ausknuft geben kann, aber ich meine mich zu erinnern, dass auch schon in diesem Forum z.b. der Fall erörtert worden ist, wo ein unangeleinter Hund auf einen angeleinten zugelaufen ist, es zur Rauferei kam und die Versicherung des angeleinten Hundes den Schaden nicht trug, weil er eben angeleint war, also der freilaufende Hund quasi den seinen Schaden selber tragen musste.
Es kann doch nicht sein, dass ich meinen Hund, der in manchen Situation eben etwas "extremer" reagiert, an die Leine nehme, um schwierigen Situationen vorzubeugen, und jedem anderen x-beliebigen grossen oder kleinen Fiffi wird es durch seinen Halter erlaubt einfach darüber hinwegzugehen. Wenn in diesem Fall der unangeleinte Hund nicht die "Schuld" trägt, warum brauchen wir dann noch überhaupt noch irgendwelche Regeln im Zusammenleben mit unseren Hunden. Es kann doch nicht der der Gelackmeierte sein, der versucht einer Gefahr vorzubeugen und derjenige, der das nicht begreift, der hat Narrenfreiheit. Und so gut können die nicht angeleinten Hunde auch nicht erzogen zu sein, da sie sich in den geschilderten Situationen scheinbar ja nicht abrufen liessen.

Ich würde mich in dieser Situation auf gar keinen Fall zum Schuldigen machen lassen.

Mfg
Ute

16. Juli 2002 12:55

hi ute,

danke für deine einschätzung. die versicherungstechnische seite ist klar, ich belaste meine versicherung auch nicht mehr, wenn andere unachtsam sind. das problem ist das ordnungsamt, wenn eine anzeige eingeht.

16. Juli 2002 13:04

: Hallo Tom,

habe auch zwei dobis, die meist an der Leine laufen. Bisher ist ausser
Drohgebärden und Ankläffen zwischen den Rüden gottseidank noch nichts
passiert. Wie verhälst Du Dich oder wie verhält man sich richtig, wenn man seinen Rüden an der Leine hat und der fremde Rüde auf den eigenen
an der Leine los geht???

Du warst/bist doch sicherlich mit Deinem Rüden in der Hundeschule gewesen. Waren die Hunde dort nur an der Leine? Und wie hat er sich
auf´m Platz den anderen Rüden gegenüber benommen?

Hast Du Deinen Hund als Welpen geholt oder vom Tierschutz?
Meine sind beide vom Tierschutz.

Das Thema interessiert mich sehr.

Gruß, Sam + dobis

16. Juli 2002 14:24

Hallo,

das Urteil passt zwar nicht ganz genau, aber wenn schon ein Mensch "selber schuld ist".....

OLG Celle, Az.: 22 Ss 9/02


*Wer einen angeleinten, fremden Hund streichelt, muss damit rechnen gebissen zu werden. Der Besitzer kann für den entstandenen Schaden STRAFRECHTLICH nicht belangt werden.*


__________________
Doris und Nico



16. Juli 2002 14:31

Hab nochwas gefunden:

Hund beißt Hund
(jlp.) Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetzliche Tierhalterhaftung im Sinne von § 833 BGB zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzungen (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muß. War aber der eine Hund angeleint und der andere nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des NICHT angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine. (Amtsgericht Frankfurt - Az:32 C'4500/94-39)



16. Juli 2002 14:35

hallo Heike,

Anzeige erstatten kann man immer. Es kommt letztlich auf die Rechtsprechung im Einzelfall an. Und die ist von Gericht zu Gericht doch recht unterschiedlich.

Jedenfalls würde ich mich, wenn mein Hund angeleint ist und ich ansonsten die Auflagen erfüllt habe (wie hier Wesenstest), nicht soooo schnell bange machen lassen.

Tschüssie Doris