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Muss Versicherung zahlen?

geschrieben von Heidi(YCH) 
Muss Versicherung zahlen?
19. Juli 2002 09:22

Hallo,

Ich ging letzte Woche mit meinem Hund (Westi) spazieren als ich noch weiter weg eine Dogge sah.Auf einmal riss sie sich los(oder wurde losgelassen, das weiss ich nicht genau)Kam direkt über den Acker auf uns zu und schnappte sofort nach meinem Hund(der an der Leine war)und überhaupt keine Chance hatte.Die Dogge ließ erst nach einigen Mühen wieder los. Wir trennten die Hunde in der Annahme es ist nicht viel passiert. Da Tobi sehr schrie, ich äußerlich aber keine Verletzungen feststellen konnte, dacht ich er hätte einen Schock. Da das Schreien aber bis zum Abend nicht nachließ (bei Berührung der Bissstelle)ging ich zum TA. Er stellte Quetschungen fest. In Dieser Nacht fing er an zu brechen das auch 2 Tage später nicht aufhörte. Der TA meinte man muss Röntgen um innere Verletzungen auszuschließen. Er hatte eine Magenschleimhautentzündung die vermutlich durch die Aufregung ausgelöst worden ist.
Nachdem ich die Rechnung der Besitzerin gebracht habe(bei der Beisserei lief ihre Putzfrau mit dem Hund) rief sie mich an und sagte dass mein Hund ja keine richtige Bissverletztungen hätte. Das Brechen kommt wahrscheinlich weil er was falsches gefressen hat und sowieso sagt die Putzfrau die Dogge hätte nur gespielt.
Zahlt denn da die versicherung nicht? Wenn nein muss ich es dann selber bezahlen?

Freue mich über jede Antwort!! Danke im Voraus Gruß heidi






19. Juli 2002 09:44

Hi Heidi,

versuch doch mal, der Besitzerin mit einer Anzeige zu drohen. Vielleicht meldet sie den Schaden ja dann ihrer Haftpflichtversicherung (vorrausgesetzt, sie hat eine).

Viele Grüße

Franziska

19. Juli 2002 10:12

Hallo Heidi

Wer anderen, auch ohne Absicht, einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Vermögen.
Ich habe in der kurzen Zeit noch nicht herausgefunden, ob in Deutschland das direkte Vorderungsrecht besteht, wie in der Schweiz, aber schick der Dame erst einmal die TA-Rechnung mit dem freundlichen Hinweis, dass sie dies ihrer Haftpflichtversicherung anmelden kann.
Auf die Putzfrau kannst Du nicht zurückgreifen, auch wenn sie einen Fehler gemacht haben sollte, da sie als Angestellte und im Auftrag der Besitzerin unterwegs war.
Mit Anzeige drohen bringt gar nichts, da dies auch in Deutschland eine Nötigung ist. Sie auf die rechtlichen Konsequenzen HINWEISEN ist keine Nötigung.
Geht sie auf den Schadenfall nicht ein, sprich sie akzeptiert die Rechnung nicht, würde ich es mit einer Betreibung versuchen.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung, so übergib ihr den Fall jetzt.

Versuch von Deinem TA einen Rapport oder Bericht zu erhalten, dass die Verletzungen keine andere Ursache haben können als von dieser Beiserei.

Freundliche Grüsse

Ewald

19. Juli 2002 14:59

Hallo Heidi (Namenscousine),

die Behandlung der Quetschungen muß der andere Hundehalter mit Sicherheit bezahlen, bzw. die Versicherung. Gut wäre wenn Du Zeugen hättest. Bei der Magenschleimhautentzündung ist das ganze erheblich problematischer. Du mußt einen Causalzusammenhang eindeutig nachweisen. Das ist so gut wie unmöglich.

Ich würde der Hundehalterin den Vorschlag machen, daß sie die Behandlung der Quetschungen und Du den Rest bezahlst.

Gruß

Heidi

19. Juli 2002 15:16

Hi Heidi,

ja,so habe ich auch schon gedacht. Wobei ich eigendlich der Meinung bin das das Röntgen auf ihre Rechnung gehen muss. Es war ja so das nur auf Grund des Bisses die Röntgenaufnahmen gemacht worden sind. Um einfach innere Verletzungen auszuschließen. Wenn der Biss nicht gewesen wäre und er hätte erbrochen hätte man ihn nicht Röntgen müssen.
Die Besitzerin hat nun gesagt sie meldet es ihrer Versicherung aber glaube nicht das sie zahlt. Muss ich wohl abwarten.

PS. Was mich aber am meisten aufregt ist, das sie mir nicht glaubt weil ihre Riesendogge ja nicht beisst.(behauptet sie)
Aber ich habe zum Glück eine Zeugin!!!

Viele Grüße an Heidi:-) von Heidi:-)

19. Juli 2002 15:32

Hallo Heidi,

wenn der Biss die Ursache für das Röntgen war, dann muß die Versicherung zahlen. Ganz klar. Ohne Biss kein Röntgen. Nur die Behandlung für die Magenschleimhaut entfällt. Schicke Ihr die Rechnung mit einem Brief, daß Du Zeugen hast für den Vorfall und setze ihr eine Frist von zwei Wochen. Reagiert sie dann noch nicht, setzt Du ihr eine Nachfrist von einer Woche. Anschließend ab zum Rechtsanwalt (so Du eine Rechtschutzversicherung hast).

Gruß

Heidi