Hallo Heidi
Wer anderen, auch ohne Absicht, einen Schaden zufügt, haftet mit seinem Vermögen.
Ich habe in der kurzen Zeit noch nicht herausgefunden, ob in Deutschland das direkte Vorderungsrecht besteht, wie in der Schweiz, aber schick der Dame erst einmal die TA-Rechnung mit dem freundlichen Hinweis, dass sie dies ihrer Haftpflichtversicherung anmelden kann.
Auf die Putzfrau kannst Du nicht zurückgreifen, auch wenn sie einen Fehler gemacht haben sollte, da sie als Angestellte und im Auftrag der Besitzerin unterwegs war.
Mit Anzeige drohen bringt gar nichts, da dies auch in Deutschland eine Nötigung ist. Sie auf die rechtlichen Konsequenzen HINWEISEN ist keine Nötigung.
Geht sie auf den Schadenfall nicht ein, sprich sie akzeptiert die Rechnung nicht, würde ich es mit einer Betreibung versuchen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung, so übergib ihr den Fall jetzt.
Versuch von Deinem TA einen Rapport oder Bericht zu erhalten, dass die Verletzungen keine andere Ursache haben können als von dieser Beiserei.
Freundliche Grüsse
Ewald