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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Mein Hund soll weg, Bitte um Hilfe!
23. Juli 2002 20:15

: Stimmt das dann hab ich gewonnen, danke

Hi, das ist zumindest, was ich weiß. Ich kuck nochmal, wo ich es herhaben könnte.


23. Juli 2002 20:23

Hi Franziska

: Demzufolge fällt die gesamte Klausel weg. Wenn nicht konkret etwas über Hunde-/Katzenhaltung im Mietvertrag oder der Hausordnung steht, ist sie auch ohne Genehmigung erlaubt.

Dafür gibt's, glaube ich, wiederum die Salvatorische Klausel sofern sie im Mietvertrag aufgeführt wird. Wenn ein Bestandteil nichtig erklärt wird, bleibt der Mietvertrag nicht nur weiterhin gültig, sondern er kann um eine neue Klausel erweitert werden, um die alte zu ersetzen, die im Grunde dann so lautet: Hundehaltung verboten.

Schöne Grüße

Porcha & Dino

23. Juli 2002 20:20

Natürlich habe ich den Verfassungstext auch gelesen, nur wirken hier ein paar wiedersprüche ein, sowie:
- die nichtigkeit der klausel ist bedingt.
ich komme immer wieder ins Zweifeln.

Wenn du die Beiträge von heute Liest siehst du das ich schon einiges an Material habe.Nur fehlt mir eben der Punkt auf dem "i". Denn ich bin eigentümer der wohnung und lebe darin. Ich weis eben nicht ob sich dann die Gesetz gebung genauso verhält. Bis jetzt habe ich eben noch keine aussagekräftige Texte gefunden wie' bei Eigentümer aussieht.


23. Juli 2002 20:29

Hi nochmal,

Quelle: [www.guter-rat.de]

Das Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam
Zwar ist ein uneingeschränktes Verbot von Haustieren im Mietvertrag unwirksam (siehe oben — BGH, WM 93, 109), aber wenn im Mietvertrag ein Verbot ausdrücklich für Hunde und Katzen steht, dann sind Sie daran gebunden.

In vielen Mietverträgen besteht der Vermieter darauf, daß er seine Zustimmung zur Tierhaltung gibt. Ihm ist es dann freigestellt, eine Tierhaltung zu dulden oder nicht. Er muß aber den Einzelfall prüfen (z.B. LG Berlin, GE 93, 173).

Bei ruhigen, friedlichen Tieren kann der Mieter davon ausgehen, daß der Vermieter nichts dagegen hat. Duldet er einen Hund längere Zeit stillschweigend, gilt auch das als Zustimmung (LG Essen, WM 86, 117).

Haben bereits einige Mieter im Haus einen Hund, darf der Vermieter nicht willkürlich einem neuen Mieter den Hund verbieten (LG Berlin, WM 87, 213).

Quelle: [immobilien.lexsoft.de]

Vertragliches Tierhaltungsverbot
Ein absolutes Tierhaltungsverbot kann formularvertraglich nicht vereinbart werden.

Quelle: [www.wip.de]

Steht im Mietvertrag, daß die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt ist, dann gilt das auch. Enthält der Vertrag jedoch das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, so ist diese Klausel unwirksam.
...

Bei Mietverhältnissen gibt es kein entsprechendes Gesetz. Ausgegangen wird hauptsächlich von Gerichtsurteilen und die sind widersprüchlich. Ich würd an deiner Stelle drüber nachdenken, nen Anwalt zu konsultieren, der sich ein wenig auskennt.

Viele Grüße

Franziska

23. Juli 2002 20:28

Hi Alexander

: Wenn du die Beiträge von heute Liest siehst du das ich schon einiges an Material habe.Nur fehlt mir eben der Punkt auf dem "i". Denn ich bin eigentümer der wohnung und lebe darin. Ich weis eben nicht ob sich dann die Gesetz gebung genauso verhält. Bis jetzt habe ich eben noch keine aussagekräftige Texte gefunden wie' bei Eigentümer aussieht.

Wenn ich mich richtig erinnere, reicht es wenn sich die Mehrheit der Eigentümer in der Eigentümerversammlung gegen die Hundehaltung aussprechen. Deshalb war es damals so wichtig für uns, dass alle bis auf einen hinter uns standen. Siehst du gar keine Chance, dass du die anderen für euch gewinnen kannst?

Gute-Nacht-Gruß

Porcha & Dino

23. Juli 2002 20:31

Hallo,

ich bin selbst Eigentümer eines MFH, habe mich aber mit dieser Klausel bislang noch nicht beschäftigt. Ich habe selbst einen Hund und Katzen und meine Mieter dürfen's auch.
Habe aber in meiner Mieterzeit andere Schwierigkeiten gehabt. Daher suchte ich u.a. auch im Internet um Rat.
Ich kann Dir nur einige Links zur Verfügung stellen - aber vielleicht helfen sie Dir ja weiter:

[www.kanzlei-doehmer.de]

[www.anwaltonline.com]

[www.mietrecht.de]

[www.rechtbekommen.de]

Ich habe auch noch eine Vermieterrecht-CD, allerdings nach altem Recht.. ich suche sie mal raus, vielleicht find ich dort etwas.

Ich hoffe es hilft Dir ein wenig weiter....

viele Grüsse ich drück Dir die Daumen

Sonja, Vicky & Co.