Hi nochmal,
Quelle: [
www.guter-rat.de]
Das Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag ist unwirksam
Zwar ist ein uneingeschränktes Verbot von Haustieren im Mietvertrag unwirksam (siehe oben — BGH, WM 93, 109), aber wenn im Mietvertrag ein Verbot ausdrücklich für Hunde und Katzen steht, dann sind Sie daran gebunden.
In vielen Mietverträgen besteht der Vermieter darauf, daß er seine Zustimmung zur Tierhaltung gibt. Ihm ist es dann freigestellt, eine Tierhaltung zu dulden oder nicht. Er muß aber den Einzelfall prüfen (z.B. LG Berlin, GE 93, 173).
Bei ruhigen, friedlichen Tieren kann der Mieter davon ausgehen, daß der Vermieter nichts dagegen hat. Duldet er einen Hund längere Zeit stillschweigend, gilt auch das als Zustimmung (LG Essen, WM 86, 117).
Haben bereits einige Mieter im Haus einen Hund, darf der Vermieter nicht willkürlich einem neuen Mieter den Hund verbieten (LG Berlin, WM 87, 213).
Quelle: [
immobilien.lexsoft.de]
Vertragliches Tierhaltungsverbot
Ein absolutes Tierhaltungsverbot kann formularvertraglich nicht vereinbart werden.
Quelle: [
www.wip.de]
Steht im Mietvertrag, daß die Haltung von Hunden oder Katzen untersagt ist, dann gilt das auch. Enthält der Vertrag jedoch das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung, so ist diese Klausel unwirksam.
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Bei Mietverhältnissen gibt es kein entsprechendes Gesetz. Ausgegangen wird hauptsächlich von Gerichtsurteilen und die sind widersprüchlich. Ich würd an deiner Stelle drüber nachdenken, nen Anwalt zu konsultieren, der sich ein wenig auskennt.
Viele Grüße
Franziska