Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Mein Hund soll weg, Bitte um Hilfe!
23. Juli 2002 20:35

Ich würde sagen das das verhältnis 50 / 50 steht. Da zu den Eigentümer mehrer Wohneingänge gehören. D.h. bei mir im Haus sind es 6. dnn kommen noch weiter 30 Parteien dazu obwohl die nicht im Hause leben haben sie stimmrecht. Wie gesagt es steht nach meinem Gefühl 50 / 50, in einem anderen Haus scheint es auch Probleme mit einem Hund zu geben, ist aber eine Kampfhundart.
mfg

23. Juli 2002 20:34

Hi Porcha,

: Dafür gibt's, glaube ich, wiederum die Salvatorische Klausel sofern sie im Mietvertrag aufgeführt wird. Wenn ein Bestandteil nichtig erklärt wird, bleibt der Mietvertrag nicht nur weiterhin gültig, sondern er kann um eine neue Klausel erweitert werden, um die alte zu ersetzen, die im Grunde dann so lautet: Hundehaltung verboten.

Davon wusst ich nu widerum nix. Bei mir stand in den Mietverträgen bisher immer in etwa, dass ungültige Klauseln alle anderen im Mietvertrag nicht berühren.

Viele Grüße

Franziska

23. Juli 2002 20:42

: Ich bin eigentümer der Wohnung. Die Eigentümerversammlung war auch schon. Ein Abstimmungsbeschluss gibt es nicht. Die Verwaltung verharrt auf die Hausordnung:

Wie gesagt, nicht die Hausverwaltung, sondern die Eigentümerversammlung bestimmt die Hausordnung. Wenn es darüber keinen eigentümerbeschluß gibt, ist die Hausordnung nichtig.
: Auzug der HO.
: 12.) Kleintierhaltung

Gibt es genügend Urteile, die das widerlegen

: Haus- und Kleintierhaltung ist Untersagt. Eine etwaige ausdrückliche oder stillschweigende Duldung kann vom Wohnungsunternehmen jederzeit widerrufen werden.

ist rechtswidrig.Duldung kann nicht ohne weiteres widerrufen werden...
:
Die Hausverwaltung ist ein Dienstleistungsunternehmen der Eigentümergemeinschaft, also auch Deines...
irgendwie verstehe ich ´das Problem nicht so ganz...
Grüße
Sylle

23. Juli 2002 20:37

THX für deine Hilfe
mfg
Alex

23. Juli 2002 20:47

Hi Alexander

Hab' hier noch was gefunden:

-- snip --

Sonderfall eigene Wohnung? Auch wer eine Eigentumswohnung besitzt, erlebt zuweilen böse Überraschungen. So kann es zum Rechtsstreit kommen, wenn die Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss einen generellen Ausschluss der Hundehaltung verhängt. Ein solch genereller Beschluss ist zwar eigentlich nicht zulässig. Wird er aber nicht rechtszeitig mit Rechtsmitteln angegriffen, kann er unter Umständen bindend werden.

Zulässig sind dagegen Eigentümerbeschlüsse, die die Anzahl der zu haltenden Tiere begrenzen bzw. das freie Herumlaufen innerhalb der Wohnung und der Einrichtungen des Gemeinschaftseigentums untersagen. Zu dieser Ansicht gelangt auch das Berliner Kammergericht (8.4.1998, Az. 24 W 1012-97).

-- snip --

Ich würde da unbedingt am Ball bleiben und Einspruch einlegen, wenn's soweit kommen sollte. Es ist schon ein Kuddelmuddel und Durcheinander mit den widersprüchlichen Urteilen und Aussagen wie Franziska schon erwähnt, da würde ich wirklich zum Anwalt gehen. Du kannst in der BRAGO nachschauen (Gebührenordnung für RAe) - ist sicherlich irgendwo im Netz online, was für ein Beratungsgespräch genommen wird. Wird wahrscheinlich nicht mehr als 50 EURO sein.

Bis dann

Porcha & Dino


23. Juli 2002 20:50


: Wie gesagt, nicht die Hausverwaltung, sondern die Eigentümerversammlung bestimmt die Hausordnung. Wenn es darüber keinen eigentümerbeschluß gibt, ist die Hausordnung nichtig.

Ob es jetzt einen Eigentümerbeschluss über die HO gibt weis ich nicht , da müsste ich nachhacken. Aber eines weis ich jetzt mit Sicherheit das die Klausel unwirksam ist. Die Sache ist nur die das ich das wiederlegen muss wenns zum Rechtssteit kommt. Git ne kleine Ansammlung von AZ über Rechtsurteile habe och jetzt schon. Ich will eben nur sichergehen das ich den Hund nicht weggeben muss. Einfache aussagen zählen da nicht mehr. Handfeste Argumente sind da gefragt.

mfg
Alex