Servus Alexander,
ich habe mal bei einer Hausverwaltung gearbeitet. Der Eigentümer hat ein Grundstück geerbt und mitten in Schwabing/München eine schicke Eigentumswohnanlage hingebaut. Es waren drei Häuser, unten Geschäfte, die er behielt, erster und zweiter Stock Zwei- und Dreizimmerwohnungen, im Dach zweigeschössige Dachterrassenwohnungen, die er seinen Kindern überschrieb. Natürlich behielt er auch die Hausverwaltung und entwarf noch vor Fertigstellung der Häuser eine Hausordnung, die das Halten von Tieren untersagte. Wir sprechen jedoch von Wohnungen in Millionenhöhe. Natürlich war ich entsetzt und sagte ihm, dass das unmoralisch wenn nicht illegal wäre. Wir gingen damals das Szenarium mehrfach durch. Mal von seiner, mal von meiner Seite.
Ergo ist es Aufgabe der Hausverwaltung, eine Hausordnung zu erstellen, an die sich alle Hauseigentümer zu richten haben. Diese Hausordnung wurde von der Hausverwaltung beschlossen, als die Wohnungen noch in Planung und noch nicht verkauft waren. Die Mehrheit von 50 Prozent hatte er durch die Wohnungen seiner Kinder und seine Geschäfte. Um diese Klausel zu ändern, muss die einfache Mehrheit der Eigentümer für die Tierhaltung stimmen. Was nie zutreffen wird.
Allerdings gibt es sehr wohl Urteile, wo ein Eigentümer gegen so eine Klausel klagte und gewann. Es gibt aber auch solche, wo der Eigentümer verloren hat.
Mit einem gewonnenen Präzidenzfall könnte man ein Vorgehen gegen die Hausordnung versuchen, jedoch riskiert man dann einen Rechtsstreit, wenn die Hausverwaltung sich auf stur stellt. Auf alle Fälle braucht man dazu einen Anwalt. Du kannst dich jedoch auch an die Rechtsabteilung von "Ein Herz für Tiere" wenden, denn das damalige Präzidenzurteil entnahm ich einem Artikel aus dem Rechtsteil des Magazins. Vielleicht kann man dort den entsprechenden Absatz noch irgendwie finden.
Ich jedenfalls würde versuchen, eine Abstimmung zu verlangen und zuvor die anderen Parteien zu einem Zuspruch zu überreden.
Viele Grüße
Mina