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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Vorsicht bissiger Hund" - Torschild"
19. August 2002 10:07

Hallo Astrid!

: Meine Frage ist (siehe auch Antwort an Antje) muss ich die "Außenstehenden" über die Anwesenheit eines Hundes auf dem Grundstück aufklären ???

Ob du musst oder nicht kann ich dir leider nicht beantworten... Allerdings weiß ich aus Erfahrung dass 90 % jener Leute die ein Hundewarnschild am Zaun hängen haben, gar keinen Hund besitzen und 90 % der Hundehalter wiederum kein Schild an ihren Zaun hängen.
Ich arbeite für die Tiroler Tageszeitung und habe schon so manchen Schrecken bekommen wenn auf einem "nicht gekennzeichneten" Grundstück plötzlich ein Hund von innen gegen die Tür donnerte oder mir gar persönlich gegenüber stand.
Um 4 Uhr morgens, bei völliger Dunkelheit und im Schein der Taschenlampe ist ein Zusammentreffen mit einem auch ansonsten friedlichen Hund nicht so ganz ungefährlich... (Hund sieht schlecht, ich erschrecke fürchterlich, blende den Hund womöglich).

Auch wir haben ein solches Hundewarnschild an beiden Toren befestigt, einfach aus Rücksichtnahme.
Mein Rat: mach es doch dir und deinen Besuchern leicht und lass dir ein schönes Schild anfertigen!

lg
Melli und Sammy



19. August 2002 10:05

Hallo!

: Am einfachsten, effektivsten und rechtlich sicherstem ist ein schlichtes "Betreten verboten". Allerdings entbindet das auch nicht von der Haftung wenn doch etwas passiert. Wirkt aber am ehesten.

Das hab ich nach der Lektüre des Links mit den Urteilen auch gedacht. Vielleicht sollte man auch am Auto ein "Anfassen verboten!"-Schild anbringen - was ist denn, wenn irgend so ein Dödel in das geöffnete Fenster faßt, hinter dem der Hund sitzt?

Grüße, Kaya


19. August 2002 10:16

Hallo Astrid,

der Gesetzgeber geht auch immer von der Verhältnismäßigkeit der Mittel aus. Wenn z.B. eine ältere Person unbefugt Dein Grundstück betritt und Dein Hund kommt angeschossen, springt die Person an und verursacht dadurch einen Oberschenkelhalsbruch, so steht das in keinem Verhältnis. Selbst wenn jemand über meinen Zaun steigt und mir ein paar Äpfel klaut oder ein Karnikel, rechtfertigt das noch lange nicht, daß mein Hund beim Versuch dieses zu verhindern die betreffende Person verletzt. Anders sieht es aus, wenn ich nachweisen könnte, daß betreffende Person mir selbst ans Leder wollte, aber das wird schwierig.

Viele Grüße

Antje

19. August 2002 10:20

Hallo Astrid,

: aber Spass beiseite, eine Klingel schützt nicht vor UNBEFUGTEN Betreten
: !!!!
: Und genau darum geht es mir im Augenblick hauptsächlich !

Aber 'n Zaun. Und die Zugänge zum Grundstück sind zu sichern, so, daß sie von außen nicht geöffnet werden können. Bei 'nem entsprechend hohen Zaun und gesicherten Zugängen, zusätzlich 'nem Warnschild an JEDEM Zugang, bist Du einigermaßen aus dem Schenider, wenn jemand über den Zaun steigt, sofern die Person des Lesens mächtig ist und alle dreizehn auf der Reihe hat...

Viele Grüße

Antje

19. August 2002 10:25

Hallo Astrid,

ich würde eine entsprechenden Zaun errichten und folgenden Text anbringen:

Achtung: freilaufender Hund - betreten des Grundstücks verboten. Eltern haften für ihre Kinder....

das "bissig" würde ich nicht schreiben. Denn wenn du bissig schreibst, gibst Du zu, daß er bissig ist/bwz. Du weißt, daß er bissig ist und dann dürfte er ohne Maulkorb nicht in den Garten...

Außerdem würde ich meinen Hund nie ohne Aufsicht in den Garten lassen.... ich hätte mehr Angst davor, daß einer (Kinder) den Hund hinter Zaun ärgert (Steine werfen, provozieren etc.).... und Du anschließen von dieser Seite ein Problem bekommst, da Dein Hund anschließend keine Kinder mehr mag.

sabine


19. August 2002 10:31

Hallo Pat,

es ist auch so, es stehen nur noch die Außenmauern.

Wir haben uns in das Grundstück verliebt. Gross und fast uneinsehbar.
Wir möchten später dann Schafe und Katzen ausm Tierschutz dazu holen, deswegen sollte es etwas grösser sein.

Nur das Haus - tja, es ist halt schon was älter, das Dach kann man nur noch austauschen, der Zwischenboden würde nicht mehr lange die Gewichte halten, der mittlere Pfeiler fault von unten ...
Aber wir haben den Traum von der "Arche Noah" aufm Grünen, und nun wird es finanziell halt ganz schön eng.

Vielen Dank für deine Hinweise, hoffen das alles gut geht ist nicht so mein Ding, in sofern werde ich mich weiter umschauen, wie ich unsere Tiere schützen kann.

Liebe Grüsse
Astrid & Grizzly