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Baden-Württemberg

geschrieben von Gisela(YCH) 
Baden-Württemberg
05. September 2002 17:22


Hallo Yorkies

Ich gehe hin und wieder in der schweizer Grenznähe in Ba-Wü im Wald spazieren. Gestern sagte mir ein Bekannter, dass in Ba-Wü im Wald genereller Leinenzwang gilt. Hunde, die frei laufen, dürften abgeschossen werden. Darf man Hunde, die die Wege nicht verlassen und in Sichtweite bleiben im Wald wirklich nicht frei laufen lassen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruss
Gisela

06. September 2002 06:56

Hallo Gisela,

weder in Baden-Württemberg, noch im restlichen Deutschland dürfen Hunde einzig aufgrund der Tatsache, dass sie unangeleint sind, erschossen werden.

Die Landesjagdgesetze der einzelnen Bundesländer regeln jeweils, dass Hunde dann geschossen werden dürfen, wenn sie sich offenkundig außer Kontrolle und Einwirkungsmöglichkeit des Halters befinden. Sofern also Dein Hund hetzt und Du ihn dabei nicht abrufen kannst, ist dem Jagdpächter kein juristisches Fehlverhalten vorzuzuwerfen, wenn er den Hund bei dessen Jagen erschiesst.

Ansonsten darf er es nicht.

Viele Grüße,

andreas

06. September 2002 17:29

Hallo Andreas

Vielen Dank für Deine Antwort. Dann werde ich Amdo auch in Zukunft im Wald frei laufen lassen, er jagdt zum Glück nicht.

Viele Grüsse
Gisela