Hallo Gisela,
weder in Baden-Württemberg, noch im restlichen Deutschland dürfen Hunde einzig aufgrund der Tatsache, dass sie unangeleint sind, erschossen werden.
Die Landesjagdgesetze der einzelnen Bundesländer regeln jeweils, dass Hunde dann geschossen werden dürfen, wenn sie sich offenkundig außer Kontrolle und Einwirkungsmöglichkeit des Halters befinden. Sofern also Dein Hund hetzt und Du ihn dabei nicht abrufen kannst, ist dem Jagdpächter kein juristisches Fehlverhalten vorzuzuwerfen, wenn er den Hund bei dessen Jagen erschiesst.
Ansonsten darf er es nicht.
Viele Grüße,
andreas