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Darf das Kind mit dem Hund gehen?

geschrieben von b.bialas(YCH) 
Darf das Kind mit dem Hund gehen?
17. September 2002 20:18

Hi Leute!
Meine Freundin besitzt einen Deutschen Pinscher. Für den, der die Rasse nicht kennt, er sieht aus wie ein Dobermann, ist aber nur knapp 50 cm hoch. Ihr Sohn, 10 Jahre alt, besucht allein mit dem Hund die Hundeschule und hat ihn gut im Griff. Neulich wurde er beim Spaziergang von einem Mann total angemacht, er dürfe gar nicht mit dem Hund alleine gehen. Ich konnte in der Hundeverordnung von NRW nichts darüber finden, dass man erst mit 18 Jahren mit einem 20/40 Hund gehen darf. Wer weiß etwas darüber?
Danke für Eure Hilfe
Gruß Birgit


18. September 2002 05:27

Hallo Birgit,
ob es verboten ist, kann ich Dir nicht beantworten.
Ich allerdings würde ein Kind nicht alleine mit Hund gehen lassen.
Erst neulich war ein Bericht im Fernsehen von einem Kind welches von einem anderen Hund gebissen wurde, weil es seinem eigenen Hund bei einer Beißerei helfen wollte. Das Kind hatte schwerste Verletzungen.
Kinder können so eine Situation einfach nicht richtig einschätzen. Sie sehen nur daß ihr Hund verletzt wird und wollen ihm helfen. Das kann fatale Folgen haben.


Viele Grüße
Anja


18. September 2002 05:41

Hallo Birgit,

wenn etwas passiert wird es wohl auf "Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht" hinauslaufen...

Viele Grüße

Antje

18. September 2002 06:54

Hi,

nach HUndeVO verboten ist es nicht.
Ob es vernünftig ist, steht auf einem anderen Blatt :-)

Grüße
Gabi


18. September 2002 14:03


Für den, der die Rasse nicht kennt, er sieht aus wie ein Dobermann, ist aber nur knapp 50 cm hoch. Ihr Sohn, 10 Jahre alt, besucht allein mit dem Hund die Hundeschule und hat ihn gut im Griff. Neulich wurde er beim Spaziergang von einem Mann total angemacht, er dürfe gar nicht mit dem Hund alleine gehen. Ich konnte in der Hundeverordnung von NRW nichts darüber finden, dass man erst mit 18 Jahren mit einem 20/40 Hund gehen darf. Wer weiß etwas darüber?


Ein Hund ist von einem entprechend zuverlässigem Hundeführer zu begleiten, der den Hund jederzeit so kontrollieren kann daß er nie und zu keiner Zeit eine Gefahr für Mensch oder Tier darstellt. Passiert nun etwas weil ein Kind einen Hund nicht entprechend kontrollieren konnte gibt es entsprechenden Ärger, ansonsten spricht nichts dagegen. Volljährigkeit ist nicht notwendig.