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Hausrecht im Verein

geschrieben von Inge(YCH) 
Hausrecht im Verein
23. September 2002 11:57

Hallo zusammen,
wer kann mir Auskunft geben, wer das Hausrecht im Verein hat, wenn es nicht in den Satzungen aufgeführt ist?
Kann der Vorstand von einem Tag auf den anderen einfach Platzverbot geben, wenn wir als Gruppe ausserhalb der Übungsstunden trainieren?

Viele Dank


23. September 2002 12:02

Hi Inge,

: Kann der Vorstand von einem Tag auf den anderen einfach Platzverbot geben, wenn wir als Gruppe ausserhalb der Übungsstunden trainieren?

wenn das Üben außerhalb der Übungsstunden vorher erlaubt war, kann es nicht einfach so verboten werden. Kommt aber drauf an, wie es erlaubt wurde. Abstimmung auf Versammlung? Wenn ihr "unerlaubt" dort geübt habt, kann der Vorstand sich auf die regulären Übungszeiten berufen und Training außerhalb der regulären Zeiten verbieten. So waren jedenfalls meine Erfahrungen vor Jahren.
Der Platz gehört ja nicht dem Vorstand sondern dem Verein und seinen Mitgliedern (zur Nutzung).

Gruß
Kathi

23. September 2002 12:14

Hallo Kathi,
viele Mitglieder haben jahrelang den Platz ausserhalb der Übungsstunden genutzt. Uns haben sie nun Cliquenbildung vorgeworfen, was sie(1.+2. Vorstand) nicht dulden würden und uns deswegen Platzverbot erteilt.

Grüsse
Inge


23. September 2002 12:12

Hallo Inge

wenn sich dadurch mehrere "Parteien" in einem Verein bilden und dadurch der Vereinsfrieden gestört wird, dann ist es sogar die Pflicht es Vorstandes, dem irgendwie Einhalt zu gebieten. Ich würde in diesem Fall das Gespräch mit dem Vorstand suchen. Vielleicht hat es im Vorfeld mal ganz gehörigen Ärger im Verein, der aus einer solchen Situation heraus entstanden ist, gegeben...

Viele Grüße

Antje

23. September 2002 12:28

Hallo Antja,
: irgendwie Einhalt zu gebieten.
Um das rechtliche "irgendwie" handelt es sich. Wir haben im Herbst Prüfung und während der Sommerferien hat sich unsere Vielseitigkeitssgruppe auf dem Platz getroffen und trainiert, ohne Übungsleiter, der keine Lust hatte.

:Ich würde in diesem Fall das Gespräch mit dem Vorstand suchen.
Haben wir getan, führte nur zu diesem Platzverbot mit der Begründung des Hausrechts.
Da wir aber finden, das wir als Mitglieder auch Rechte haben, wollen wir das nicht so einfach hinnehmen.

Grüsse
Inge



23. September 2002 12:34

Hi Inge,

tja, kommt drauf an.
Wurde das Üben außerhalb der Zeiten nur geduldet oder auf einer Mitgliederversammlung besprochen und genemigt. In ersterem Fall kann der Vorstand das wohl einfach unterbinden. In letzterem Fall müßte es wieder gemeinsam (Versammlung) geregelt werden.

Gruß
Kathi