Hallo Josh,
: ich hab mich noch nicht genau schlau gemacht, aber wenn es dasselbe ist, wie mit den Staffs & Co.......
Ist Gott sei Dank nicht ganz so schlimm. Der Rottweiler ist in der KAtegorie 2, was bedeutet, dass man sich durch einem im jeweiliegn Regierungsbezirk zugelassenen Sachverständigen für das Hundewesen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen kann. Dadurch wird er von allen Auflagen befreit.
Solange das nicht geschieht, unterliegt er wie alle Leidensgenossen in dieser Kategorie den Auflagen der Kategorie 1!
Info´s gibt es unter dem Link
Viele Grüsse
Alex & Aris (der eine süsse Rotti-Maus-Freundin hat, wegen der wir uns eingehend erkundigt haben)