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fremde überwind.zaun-hund schuld

geschrieben von Pat1(YCH) 
fremde überwind.zaun-hund schuld
09. Oktober 2002 07:45

hei
[www.hundejo.de]

da überwindet ein kind einen zaun,hund beisst,hund schuld.
sicher darf sowas nicht passieren.
DARF.SOLLTE.
ich kenne das problem.
alle steppkes hier finden meine hunde süß.
wie oft hab ich sie vom zaun gepflückt.2 m hoch,aber eben zaun,und der ist bekanntlich aus durchbrochener struktur.dann zaun gedoppelt,damit keine patschehändchen durchpassen.aber steppkes sind einfallsreich.ich auch,doch garantieren,daß es keiner mehr schafft,kann ich nciht.ausser ich bau eine 2m-betonwand.die mir aber nicht genehmigt wird.
resultat?wenn hund beisst,ist hund schuld.
es gibt steppkes,die wollen streicheln,andere schmeissen mit sachen.
wurde gerade geschmissen,und es schleicht so ein kleiner streichler herum,verstehe ich hund.absolut.aber ausser mir keiner.
wie soll man sein eigentum schützen,sowie andere vor dem eigentum schützen,wenn der schutz reglementiert wird?
schöne deutsche gesetzgebung,widersprüchlich wie immer.
falls wer in sachsen sitzt,ev ist der hund im th meissen,würde mich der fortgang der sache interessieren.
gruss pat


09. Oktober 2002 10:48

Hallo Pat!

Über diese Form der Rechtsprechung hab ich mich bisweilen auch schon gewundert. Einerseits kann ich es nachvollziehen (ansonsten wäre es auch eine passable Lösung scharfe Hunde hinter einen unzureichenden Zaun zu packen und es bedarf keiner weiteren Aufsicht), andererseits gibt es nahezu immer eine Möglichkeit in ein Grundstück zu gelangen und für jeden Hund dürfte es mehr als merkwürdig scheinen, wenn "Besuch" auf einmal nicht durch die Tür kommt, sondern alleine über´n Zaun steigt. Ich weiß auch nicht wie man da die Eindringlinge schützen will. Vor allem ist es rechtens, dass ein hund einen Angreifer attackiert, aber jemanden, der einfach ein eingefriedetes Grundstück betritt, den nicht. Und wie sieht das beim haus aus? Muss da auch jeder reinspazieren dürfen?
Ich finde es auch mehr als komisch. Vor allem wieso kriegt dann nur der Hundehalter eins übergebraten. Gibt ja schließlich auch noch Eltern, die ihren Kindern vermitteln sollten, dass Zäune nicht unbedingt zum Drübersteigen da sind und die eine Aufsichtspficht haben. Wenn Kinder auf Baustellen rumturnen sind sie selber schuld, bzw die Eltern wenn sich die Kids verletzen, aber in deinem Garten bist du schuld... mal wieder A...karte gezogen.

Gruß,
Yna



09. Oktober 2002 10:53

Hallo Yna

:Wenn Kinder auf Baustellen rumturnen sind sie selber schuld, bzw die Eltern wenn sich die Kids verletzen, aber in deinem Garten bist du schuld... mal wieder A...karte gezogen.

Das stimmt leider auch nicht, turnen Kinder auf der Baustelle rum und kommen zu Schaden, bist du als Eigentümer auch der Dumme, selbst mit Schild, Zaun, etc.

Selbst, wenn sie in deinen Gartenteich fallen, haftest du, u.U. ein Leben lang durch Zahlung der anfallenden Kosten.

Mir fällt dazu auch nix mehr ein.

LG
Astrid & Grizzly

09. Oktober 2002 11:39

hei
tja,so richtig regeln tut der nette gesetzgeber nur blödsinn.
entweder,es gibt saftige strafen,die aber nicht ausgesprochen werden,zb aussetzen,hat da je ein richter mal die 50.000 angesetzt:-(,oder es wird bockmist geregelt"nein,sie dürfen ihr haus nicht gelb streichen,das passt nicht ins bild,und biberschw.ziegel überhaupt nicht,schmeissen sie die schön wieder runter",aber bei solchen sachen ist es die übliche kaugummi-gesetzgebung.zum kotzen.
nat. plädiere ich nicht dafür,daß ein maroder zaun reicht,und auch nicht dafür,daß es ok ist,wenn hund fremde hände u personen,sei es auch innerhalb der umfriedung , beisst.
aber es kann auch nciht sein,daß von kind bis einbrecher jeder übers grundstück latscht,und zwar immer auf hundehalters kosten.und es kann auch nicht sein,daß,wer sich u andere schützen will,zb mit etwas,wo kiddys die händchen nicht durchstecken können,dies wiederum nicht darf,aber gefälligst trotzdem dafür sorgen soll,daß kiddy seine finger behält,ansonsten in der haftung steht.
ein irrsinn,sowas.gruss pat

09. Oktober 2002 11:44


: Ich finde es auch mehr als komisch.

hei yna
zumindest seltsam.
beim lesen der vde-vorschriften stiess ich vor einiger zeit darauf,daß zb ein viehstromzaun,wenn er unter hochsp.leitungen läuft,an diesen stellen mit extra warnschildern gekennz. werden muss,weil der böse strom von der kv-leitung auf den viehzaun ja quasi überspringen könnte,mal für die laien ausgedrückt,und dann steht man da im gefährlichen feld.
also in meinen lebensjahrzehnten hab ich sowas noch nie gesehen,nicht das überspringen,sondern schilder:-).
aber für so einen schmarrn gibts regelungen.
was ich dagegen machen soll,wenn wer meinen zaun lediglich als kletterhilfe ansieht,und meine hunde bewirft,oder nur mit ihnen schmusen will,nicht.
mauer-darf man nciht.strom-darf man nciht.heisse ohren-darf man nicht.
aber schuld an allem sein-das darf man.solange es geld bringt.
seltsam,seltsam.
gruss pat

09. Oktober 2002 12:03

nachtrag:
das einzige ,was mir an der sache missfällt,ist ,wie der hund an das gesicht rankam.
da0ß ein patschehändchen durch nen zaun passt,ok.aber wo ein kindergesicht reinpasst,passt auch hundekopf durch.und das darf nicht sein.insofern ist am zaun was faul.
aber noch kein grund,die haftung alleine dem halter anzulasten.
wenn man sein fahrzeug abstellt und eine nase fasst an den heissen auspuff,kann man doch auch nicht schuld sein-nicht mal,wenn es ein kind war.
mal sehen,wie es weitergeht.

gruss pat