: Weisst Du zufällig ob die Hundehaftpflicht bei solchen Unfällen einspringt?
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: Gruss Möni
hei
ja.muss sie.sofern du dich an die regeln gehalten hast.wie dann die vers.mit dir umgeht,kommt auf den fall an.
das tier gilt als nicht vernunftgesteurtes,unberechnebares wesen/sache,wie auch immer.
man ist verpflichtet,es so zu sichern,daß andere nicht gefährdet/verletzt werden.
(was aber das mutwillige überwinden einer ausreichenden sicherung nicht beinhaltet).
passiert was,kommt §833 BGB zum tragen.
heisst:verletzt der hund jemanden,so tritt die tierhalterhaftung in kraft,die da sagt,der halter haftet stets.
beisst also der hund,so ist schadenersatz fällig,das vergehen kann bis zu fahrläss.körperverletzung gehen.
das ist wie beim auto.du musst IMMER so fahren,daß du angemessen unterwegs bist und auf alles unvorhergesehene reagieren/bremsen kannst.
theoretisch.praktisch hiesse das,wir fahren alle schrittgeschwindigkeit.
da das nciht geht,hast du immer eine mitschuld,fertig.
urteil ag frankfurt:
gibt es ein mitverschulden,hier streicheln eines fremden hundes,angeleint unterm gasthaustisch,ohne haltererlaubnis,hier wurde nur der halbe schadenersatz gewährt.
ich gehe davon aus,wenn ich meinen garten so sichere,wie ich nur kann,ohne baurecht zu verletzen,und es gräbt sich trotzdem einer durch,oben drüben,wie auch immer,hundehaltung ist im gebiet erlaubt,ich habe also ALLES getan,was ich kann,ohne gesetze zu verletzen-DANN bin ich zwar mitschuld,weil das so ist,aber im geringstmöglcihen umfang.der rest der schuld wird auf den übeltäter,im falle eines kindes eltern etc verteilt.
für dieses rechtsempfinden würde ich von pontius zu pilatus gehen.
gruss pat
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