Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen

Erweiterte Suche

Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
fremde überwind.zaun-hund schuld
10. Oktober 2002 07:18

hi Pat !
: ich gehe davon aus,wenn ich meinen garten so sichere,wie ich nur :kann,ohne baurecht zu verletzen,und es gräbt sich trotzdem einer :durch,oben drüben,wie auch immer,hundehaltung ist im gebiet erlaubt,ich :habe also ALLES getan,was ich kann,ohne gesetze zu verletzen-DANN bin :ich zwar mitschuld,weil das so ist,aber im geringstmöglcihen umfang.der :rest der schuld wird auf den übeltäter,im falle eines kindes eltern etc :verteilt.
Soweit ich weiß, ist man auch da voll haftbar. Selbst, wenn Warnschilder angebracht sind und ein Einbrecher vom Hund (im gesicherten Garten) gebissen wird.
Viele Grüsse
Eve


10. Oktober 2002 07:55

hei
ich bin mir im klaren,daß mein rechtsempfinden sich nicht mit der rechtssprechung deckt.
auf der anderen seite aber habe und werde ich keinesfalls alles hinnehmen.mehr tun als tun kann man nicht.
voll haftbar stimmt nicht.sofern man alles beachtet hat,was es zu beachten gibt.teilschuld,ja.weil man die halt prinzipiell hat,wenn man ein tier hat.
gruss pat

10. Oktober 2002 07:51

: Soweit ich weiß, ist man auch da voll haftbar. Selbst, wenn Warnschilder angebracht sind und ein Einbrecher vom Hund (im gesicherten Garten) gebissen wird.
***ach:-), und wenn z.B. jemand mit seinem Hund nachts im eigenen gesicherten Garten einen Einbrecher stellt, würde man denjenigen wahrscheinlich belangen wegen Freiheitsberaubung, weil man ihn solange bis die Polizei kommt im Gartenhaus eingesperrt hat und eine neue Hose müsste er dem Einbrecher wohl auch noch bezahlen, weil sein Hund daran gezogen hat...
Der Einbrecher würde bestimmt milderne Umstände bekommen weil er eine "schwere Kindheit" hatte und 3 Promille intus...



10. Oktober 2002 07:56

:
: Der Einbrecher würde bestimmt milderne Umstände bekommen weil er eine :"schwere Kindheit" hatte und 3 Promille intus...

tja - liebe Möni - so ist das im Leben, nicht immer bekommt der Recht, der auch Recht hat. :-(( Und das mit der "schweren Kindheit" ist doch
ein ganz beliebtgewordener Trick, oder nicht ?
Aber wie gesagt, ich lasse mich da auch lieber eines besseren belehren.
Vielleicht kennt sich ja wer mit dem Gesetz gut aus ??
Liebe Grüsse
Eve


10. Oktober 2002 07:58

Hallo Pat
: ich bin mir im klaren,daß mein rechtsempfinden sich nicht mit der :rechtssprechung deckt.
Meins auch nicht ;-))
Aber es würde uns ja nix nützen, oder ?
Liebe Grüsse
Eve



10. Oktober 2002 08:14

: tja - liebe Möni - so ist das im Leben, nicht immer bekommt der Recht, der auch Recht hat. :-(( Und das mit der "schweren Kindheit" ist doch
: ein ganz beliebtgewordener Trick, oder nicht ?
***nur komisch, dass die Richter da immer wieder drauf reinfallen, die Vergangenheit wird immer durchleuchtet und der arme Verbrecher braucht dann ja zukünftig auch Hilfe im Leben...
An die Opfer wird gar nicht gedacht:-(.

: Aber wie gesagt, ich lasse mich da auch lieber eines besseren belehren.
: Vielleicht kennt sich ja wer mit dem Gesetz gut aus ??
***wenn mal was Schlimmes ist, braucht man einen sehr guten Rechtsanwalt. (Eine Rechtsschutzversicherung kann wohl auch nicht schaden, hab aber keine Ahnung ob alle Anwälte darüber abrechnen)
Viele Grüsse Möni