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Bewilligung als TierheilpraktikerIn

geschrieben von Rahel(YCH) 
Bewilligung als TierheilpraktikerIn
16. Oktober 2002 10:22

Hallo
Ich möchte gerne die Ausbildung zur Tierheilpraktikerin machen. Im Kt.ZH (Schweiz) gibt einem das Veterinäramt aber keine Bewilligung, um danach auch praktizieren zu können. Gibt es Leute hier, die damit schon Erfahrung gemacht haben, egal ob Schweiz oder Deutschland, und mir darüber etwas sagen können?
Gruss Rahel.

18. Oktober 2002 08:03

Hallo Barbara

Deine e-mailadresse scheint nicht zu funktionieren. Vielleicht liest Du ja meine Antwort hier?

Zu den Ausbildungen kann ich Dir folgendes sagen:

Es gibt der Fernstudienlehrgang in der Schweiz bei der Akademie für
Tiernaturheilkunde AG, 8566 Lippoldswilen, 071 697 03 30, www.atn-ag.ch

oder in Deutschland gibts Fernstudienlehrgänge beim Institut Kappel
Wuppertal, Postfach 131652, D-42043 Wuppertal, 0202-440421,
www.institut-kappel.de

oder beim Kurator-Institut, Schlenkgasse 14, D-72535 Heroldstatt, 07398-740,
www.kurator.de

In Deutschland gibts natürlich auch Schulen, die das ganze im Nahstudium
anbieten, in der Schweiz nicht. Bei all diesen Schulen gibt es vom Stoff her
einige kleine Unterschiede. Deine Bekannte müsste sich halt mal bei allen
informieren, welches ihr am besten zusagt.

Ich habe mich wegen der Bewilligung ans Veterinäramt vom Kanton gewendet,
diese sprachen mir ein Verbot der Tätigkeit aus, und stützen sich auf einen
Artikel, der nur die Sache vom Tierarzt regelt. Die Schule in der Schweiz
sagte mir, das Amt sei nicht berechtigt, Verbote auszusprechen, da es eben
nicht geregelt sei. Aber nicht alle Kantone seien gleich streng. Sie
empfahlen mir so den Kt. Aargau und Appenzell, die seien recht offen.

Hast Du denn eine eigene Praxis? Wenn ja, wo und was machst Du genau?

Es wäre natürlich eine Möglichkeit, mit einem Tierarzt zusammen zu arbeiten,
aber wie findet man einen solchen? Das sollte wahrscheinlich recht schwer
sein.

Liebe Grüsse, Rahel.