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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
zu tode gebissen
12. November 2002 17:42

Hallo Heidrun,

: Doch, ich glaub' schon auch, dass es einige (die meisten?)
: verstanden haben.
: Aber denen geht es möglicherweise wie mir: man kann Dich
: um diesen Hund nur beneiden - guckt auf's eigene Hündchen
: und denkt sich still und leise seinen Teil *seufz* ;-)

Ich bin mir der Tatsache allerdings auch voll bewußt, dass man mich um diesen Hund nur beneiden kann ;-)))

Grüße
Margot+Foxies+Dalmis

12. November 2002 20:40

Hallo Me,
:
: PS: Nur noch was Rechtliches: Selbst wenn jemand in voller Absicht bei Dir einzusteigen und Dich zu beklauen über den Zaun steigt und Deine Hunde zubeißen bist DU VERANTWORTLICH!!!!

Davon habe ich auch schon gehört, hast du vielleicht eine Idee, wo man es nachlesen kann? Ich habe schon gesucht und nichts gefunden. Diese Geschichte soll angeblich ein Ammenmärchen sein. Wenn du mir einen Tip geben kannst, würde ich mich freuen. Unter Hausfriedensbruch etc. habe ich schon gesucht.

Noch etwas Trauriges: Bei uns in der Stadt haben Einbrecher den Hund mit einer Drahtschlinge erhängt, um 2 Tage später dort einzusteigen.
Ist das nicht schlimm?


Gruß
Frieda

12. November 2002 21:00

: Hallo Frieda,

kannst Du nachlesen unter §833 im BGB:

******* snip********

833
Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
************* snip ***********

natürlich kann man (je nach Schwere der unerlaubten Handlung) eine Mitschuld des "Einbrechers" geltend machen, aber im Regelfall wird der nur dadurch dass er das Grundstück betritt (und darum ging es mir!!!) nicht zum Straftäter!!!

Liebe Grüße,
Me & Bär

13. November 2002 14:58

Hallo Me,

vielen Dank für die Antwort.

Liebe Grüße
Frieda

13. November 2002 17:39

Hallo Me,

ich habe mich jetzt schlau gemacht.

Begeht einer eine Straftat, z. B. Hausfriedensbruch und du hast sichtbar und verständlich angezeigt, daß er mit höchster Wahrscheinlichkeit von dem Hund gebissen wird, dann trifft dich keine Schuld. Du mußt nur sicher sein, daß er es kapiert, daß er in Gefahr ist, wenn er dein Grundstück betritt und du mußt auch sicher sein, daß er es kapiert hat, daß du nicht willst, daß er das Grundstück betritt. Z. B. Betreten verboten. Hund ist bissig. Oder so ähnlich. Alles hübsch ausgeleuchtet und wenns geht in Augenhöhe.

Bei dem Einbrecher verhält es sich ähnlich. Bricht er ein und dein Hund beißt, ist er schuld. Das ist dann Notwehr. Das ist natürlich nicht generell so. Das ist von Fall zu Fall verschieden.

Die Geschichte mit dem Einbrecher und dem Schmerzensgeld kann so nicht stimmen. Da denke ich, müßte man die ganze Geschichte erfahren.

Liebe Grüße
Frieda

13. November 2002 18:08

: Hallo Frieda,

: ich habe mich jetzt schlau gemacht.

WOOOOO????? Ein Schild (oder der ganze Zaun versehen mit Schildern, das kannste auslegen wie Du willst) ist für den Otto - es bringt nichts udn entbindet nicht von Deiner Haftung!!!!!! Ähhhh - ich hab datt gelernt und weiß ungefähr, wie häufig ein Mensch trotz Schildes ein Grundstück betritt und wie oft der Haushund dann schon mal schnappt!!!!!!

Notwehr gibt es nicht, wenn Du einen "Helfer" zur Abwehr einsetzt (das ist in dem Fall der Hund) - sowas kann allerhöchstens NOTHILFE sein und dann gilt immer noch, dass es, wenn es sich nicht um einen gewerblichen Hund handelt, DEIN Problem ist, wenn der Hund zu packt..

Und ich hatte NICHT geschrieben, dass der Einbrecher bereits im Haus steht: Ich hatte geschrieben, dass er über den Zaun steigt, in der Absicht einzubrechen!!!! Das ist ein himmelgroßer Unterschied....
Wird dieser Einbrecher (der die Tat noch nicht vollendet hat) gebissen, dann steht ihm auch Schmerzensgeld zu - der ist ja nicht blöde und sagt dann "ähhh, ich wollte einbrechen"....

Und zu den Schildern kannst Du in jedem Versicherungs-Fachbuch nachlesen: Schild nützt nix!!!! (man kennt ja auch die "Eltern haften für ihre Kinder"-Schilder, die ebenso für Otto sind und im Prinzip Makulatur!) Schild nützt nur wenn es in der LHVO vorgeschrieben ist und Du so nichts betreffend der Einstufung Deines Hundes in die Rubrik "gefährlicher Hund" zu befürchten hast - gesetzesmäßig kannste das Ding auch unten lassen!!!!

Liebe Grüße,
Me & Bär