: Hallo Frieda,
: ich habe mich jetzt schlau gemacht.
WOOOOO????? Ein Schild (oder der ganze Zaun versehen mit Schildern, das kannste auslegen wie Du willst) ist für den Otto - es bringt nichts udn entbindet nicht von Deiner Haftung!!!!!! Ähhhh - ich hab datt gelernt und weiß ungefähr, wie häufig ein Mensch trotz Schildes ein Grundstück betritt und wie oft der Haushund dann schon mal schnappt!!!!!!
Notwehr gibt es nicht, wenn Du einen "Helfer" zur Abwehr einsetzt (das ist in dem Fall der Hund) - sowas kann allerhöchstens NOTHILFE sein und dann gilt immer noch, dass es, wenn es sich nicht um einen gewerblichen Hund handelt, DEIN Problem ist, wenn der Hund zu packt..
Und ich hatte NICHT geschrieben, dass der Einbrecher bereits im Haus steht: Ich hatte geschrieben, dass er über den Zaun steigt, in der Absicht einzubrechen!!!! Das ist ein himmelgroßer Unterschied....
Wird dieser Einbrecher (der die Tat noch nicht vollendet hat) gebissen, dann steht ihm auch Schmerzensgeld zu - der ist ja nicht blöde und sagt dann "ähhh, ich wollte einbrechen"....
Und zu den Schildern kannst Du in jedem Versicherungs-Fachbuch nachlesen: Schild nützt nix!!!! (man kennt ja auch die "Eltern haften für ihre Kinder"-Schilder, die ebenso für Otto sind und im Prinzip Makulatur!) Schild nützt nur wenn es in der LHVO vorgeschrieben ist und Du so nichts betreffend der Einstufung Deines Hundes in die Rubrik "gefährlicher Hund" zu befürchten hast - gesetzesmäßig kannste das Ding auch unten lassen!!!!
Liebe Grüße,
Me & Bär