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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Gesetzliche Gewährleistung
13. November 2002 18:06

Hallo Thomas!
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Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Becher
Tel. (02 31) 2 26 85 60
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Gruß,
Petra


14. November 2002 10:19

Hallo Thomas,

ein Mangel liegt dann vor, wenn der Hund eine Eigenschaft, die beim Kauf zugesichert wurde (oder von deren Zusicherung man ausgehen kann), nicht hat. Kaufe ich einen Hund, für den mir vertraglich die Zuchtfähigkeit zugesichert wird, dann ist er mangelhaft, wenn der Hund aufgrund seines HD-Befundes, eines Zahnfehlers, Über-/Untergröße etc. die Zuchtfähigkeit nicht erlangt. Wurde mir vertraglich die Eignung als Dienst- oder Sporthund zugesichert, dann ist der Hund z.B. mangelhaft, wenn er aufgrund von Gebäudefehlern, HD oder anderen Krankheiten die geforderten leistungen nicht erbringen kann. Kritisch wird es dann beim Interieur, denn ein Aufzüchter/Ausbilder kann einen Hund ja auch so "versauen", daß er psychisch nicht mehr als Dienst- oder Sporthund taugt bzw. eine ZTP/Körung nicht übersteht. Hier muß man abwarten, wie künftig die Gericht eim Fall der Fälle entscheiden werden.

In Bezug auf Hunde, die als Familienhunde angschafft werden, bleiben wohl nur die Gesundheitskriterien, denn die Grenze, ab wann ein Hund, den man "nur so" hält (= "zweckfrei"winking smiley zu seinem "Bestimmungszweck" nicht mehr taugt (interieurmäßig) ist wohl sehr niedrig anzusetzen. Und dann muß die Grundlage für einen Mangel beim Kauf bereits gegeben sein.

Viele Grüße

Antje

14. November 2002 10:24

Hi Antje,

Kaufe ich einen Hund, für den mir vertraglich die Zuchtfähigkeit zugesichert wird, dann ist er mangelhaft, wenn der Hund aufgrund seines HD-Befundes, eines Zahnfehlers, Über-/Untergröße etc. die Zuchtfähigkeit nicht erlangt. Wurde mir vertraglich die Eignung als Dienst- oder Sporthund zugesichert, dann ist der Hund z.B. mangelhaft, wenn er aufgrund von Gebäudefehlern, HD oder anderen Krankheiten die geforderten leistungen nicht erbringen kann.

Vertraglich ist aber auch relativ, weil uns wurde beim Züchtertag gesagt, daß auch eine mündlich zugesagte Eigenschaft zutreffen muß (natürlich unter Zeugen).
Ob das so richtig ist, kann ich nicht sagen - jedenfalls wurde uns das so gesagt.

Würde theoretsich bedeuten: sage ich dem Züchter, ich möchte einen Hund für den SchH-Sport, dann sollte er dafür auch geeignet sein. (Super bei Welpen !!).

Viele Grüsse
Tanja

14. November 2002 10:32

Hallo Tanja,

: Vertraglich ist aber auch relativ, weil uns wurde beim Züchtertag gesagt, daß auch eine mündlich zugesagte Eigenschaft zutreffen muß (natürlich unter Zeugen).
: Ob das so richtig ist, kann ich nicht sagen - jedenfalls wurde uns das so gesagt.

Ja, es ist richtig. Ganz einfach: ein (Kauf-)Vertrag ist i.d.R. formfrei. D.h. er kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Bsp. Bäcker: wenn du dort Brötchen kaufst, ist das auch ein Kaufvertrag.


Viele Grüsse,
Kerstin Hk

14. November 2002 10:44

Hallo Tanja,

es reicht schon, daß beim Welpenkauf zwar gar nicht über eine spätere Eignung des Welpen als Dienst- oder Sporthund gesprochen wird, der Verkäufer aber in einer Verkaufsanzeige blümerant seine Hunde anbietet, so daß der Käufer davon ausgehen kann, daß die Welpen diese Eigenschaften später auch haben.

Viele Grüße

Antje

14. November 2002 10:57

Hi Antje,
:
: es reicht schon, daß beim Welpenkauf zwar gar nicht über eine spätere Eignung des Welpen als Dienst- oder Sporthund gesprochen wird, der Verkäufer aber in einer Verkaufsanzeige blümerant seine Hunde anbietet, so daß der Käufer davon ausgehen kann, daß die Welpen diese Eigenschaften später auch haben.
:
Total übel!!!
Denn wer weiß, vielleicht HATTE der Welpe die Eigenschaften ja tatsächlich .......

Viele Grüsse
Tanja