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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Gesetzliche Gewährleistung
14. November 2002 12:10

Lieber Thomas!
Ich habe mal eine Welpen mir 8 Wochen abgegeben.
Dieser Welpen hatte eine Missbildung(innerlich), die erst nach ein paar Wochen(beim Besitzer) sichtbar wurde, der Hund musste eineschläfert werden.
Der Zeitpunkt des Erkennens hätte auch später sein können.
Das war ein "Mangel", wir konnten mit einem noch vorhandenen Welpen die Wunden der Leute heilen, denke ich.
Ansonsten hätten sie-egal zu welchem Zeitpunkt der "Mangel" sichtbar geworden wäre-, ihr Geld zurückbekommen.
Bei HD sieht es aber ganz anders aus.
Ich züchte mittelgroße Hunde, die auch mit HD 4 als Ergebnis nicht an HD erkranken.
Nicht jeder Hund mit einer HD-Disposition kann oder muss auch an HD erkranken.
Die Garantie, dass mit einem Hund gezüchtet werden kann, gebe ich persönlich sowieso nie und habe es auch bei einer zugekauften Hündin nicht verlangt.
Dabei würde ich mir persömlich sehr schlecht vorkommen.
Gruß
Antje

17. November 2002 13:24

Auch im privaten Bereich unterliegen die verkauften "Waren" einer Gewährleistung. Man kann im Vertrag spezielle Dinge ausschließen (z.B. vorhanden Fehler, die dem Käufer bekannt sind), die dann nicht unter die Gewährleistung fallen, aber um eine Mindestgarantiezeit kommen nicht mal die "Aus-Versehen-Züchter" herum. M.E. beträgt die Mindestgarantiezeit für einen "neuen" Welpen 1 Jahr, bei "Gebrauchthunden" 6 Monate. Das muß aber im Vertrag explizit erwähnt werden.
Viele Grüße von katrin

17. November 2002 15:05

: Auch im privaten Bereich unterliegen die verkauften "Waren" einer Gewährleistung. Man kann im Vertrag spezielle Dinge ausschließen (z.B. vorhanden Fehler, die dem Käufer bekannt sind), die dann nicht unter die Gewährleistung fallen,
schau Dir mal den link weiter unten genau an.
aber um eine Mindestgarantiezeit kommen nicht mal die "Aus-Versehen-Züchter" herum.
es geht in meiner Antwort nicht um "Aus-Versehen-Züchter", sondern die Züchter im VDH. Da züchtet keiner aus Versehen (sonst gibt es Strafe).
M.E. beträgt die Mindestgarantiezeit für einen "neuen" Welpen 1 Jahr,

Deines Erachtens - wie ist das Erachten des Gesetzgebers:-))?

gruss elliot

17. November 2002 15:15

, aber um eine Mindestgarantiezeit kommen nicht mal die "Aus-Versehen-Züchter" herum.

Hallo Katrin,

unabhängig von der Rechtslage: Leute, deren Hunde sich aus Versehen paaren, sind keine Züchter, sondern allenfalls Vermehrer. Zu einer Zucht gehört weit aus mehr als die Verbindung von Rüde und Hündin.

Viele Grüße
Gaby mit Beira


18. November 2002 19:29

Hi,
: schau Dir mal den link weiter unten genau an.
welchen?

: es geht in meiner Antwort nicht um "Aus-Versehen-Züchter",
Die VDH-Züchter (oder in welchem Verein auch immer) haben meistens (?) einen Kaufvertrag. die "Aus-Versehen-Vermehrer" - besser? ;-)) - machen das meist nicht schriftlich, deshalb meine Antwort.

: Deines Erachtens - wie ist das Erachten des Gesetzgebers:-))?
Das werden die Gerichte uns in den nächsten Jahren sagen, fürchte ich.

Viele Grüße von katrin


18. November 2002 19:31

: unabhängig von der Rechtslage: Leute, deren Hunde sich aus Versehen
: paaren, sind keine Züchter, sondern allenfalls Vermehrer. Zu einer
: Zucht gehört weit aus mehr als die Verbindung von Rüde und Hündin.
ok, Gaby, dann setze statt "Züchter" "Vermehrer" ein, gut? ;-))

Viele Grüße von katrin