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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Notwehr?
15. November 2002 13:38

Hi Frieda,
:
: 1.
: Hast du unmißverständlich klar gemacht, daß du nicht möchtest, daß er dein Grundstück betritt, und er tut es trotzdem hat er schulhaft gehandelt. Dann kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Ist meines Wissens nicht ganz korrekt.
Du kannst denjenigen zwar wegen Hausfriedensbruch anzeigen, verletzen darfst du (oder aber der Hund) ihn aber nicht.
Da steht Gesundheit und Menschenleben vor Grundbesitz.
:
: 2.
: Hast du unmißverständlich angezeigt, daß der Hund beißt, wenn er dein Grundstück betritt, und er geht trotzdem drauf und wird von dem Hund gebissen, hat er selber Schuld. Natürlich darf der Hund ihn nicht zerfleischen.

Siehe oben.
:
: Haut mir einer eine vor's Haupt dann darf mein Hund auch mal zubeißen.
:
: Das wiederum ist Notwehr. Aber Vorsicht, die Notwehrlage muss gegeben sein. Sie darf nicht provoziert werden, dann gibt es noch den Notwehrexzeß, und den nochmal intensiv und extensiv.
: Du siehst schon, daß jeder Fall genau durchleuchtet werden muß, bevor man urteilt.
:
Bei Notwehr ist es wieder etwas anders, allerdings hatten wir das mal in irgendeinem Kurs und da wurde uns folgendes gesagt:

Greift mich jemand an und mein Hund beisst denjenigen, dann darf 1. derjenige keine schwerwiegenden Verletzungen haben und 2. muß auch an mir klar erkennbar sein, daß mein Hund in Notwehr gehandelt hat.

Also auf Deutsch: werde ich überfallen, muß ich meinem Hund erst sagen, daß er noch etwas warten soll, bis deutliche Würgemale zu erkennen sind und dann geb ich ihm ein Startzeichen und sag ihm aber noch, wo er genau hinbeissen darf und wie fest :-) !!!!!!!!!!!!
Kompletter Schwachsinn, wenn du mich fragst.

Viele Grüsse
Tanja

15. November 2002 14:19

Hallo Frieda,

Ich kann mich Antjes Erläuterung nur anschliessen.

Schild hin, Zaun her, dein Hund dein Hund darf trotzdem nicht beissen (ausser eben, dir haut einer auf die Rübe).

Ich wollte aber noch auf etwas anderes hinaus:
Mit einem Schild am Tor "Vorsicht, bissiger Hund" hast du (bzw. dein Hund) ganz schlechte Karten.
Denn du wusstest ja schliesslich, dass dein Hund bissig ist.

Das kann - je nach Bundesland - auch Ärger geben, wenn gar niemand dein Grundstück betritt. Stell dir einen genevtern Nachbarn vor, dem die Bellerei deines "Kläffers" schon lange ein Dorn im Auge ist. Plötzlich fällt es ihm ein, dass er sich von deinem Hund auch noch bedroht fühlt.
Und da du ja selbst aussagst, dass dein Hund bissig sei... Da wird für manchen Richter aus einer eingebildeten Bedrohung ganz schnell eine reale.

Verstehst du, worauf ich hinaus will? Wenn schon Schild, dann reicht ein "Aufmerksamer Hund" oder "Hier wache ich" aus.

Und noch was fällt mir zu deinem Beispiel ein: du machst einen schönen Zaun um dein Grundstück und bringst Schilder an, auf denen steht: "Wer dieses Gelände betritt, wird erschossen".
Es betritt tatsächlich jemand unbefugt dein Grundstück. Darfst du den jetzt erschiessen (schliesslich war er ja gewarnt und hat schuldhaft gehandelt)? Wohl kaum.
Und genauso verhält es sich mit dem bissigen Hund. Ein Hundebiss als Konsequenz einer Grundstücksverletzung ist nicht verhältnismässig.

Viele Grüsse,
Kerstin Hk






15. November 2002 14:52

Hall Tanja,

: Die Schuld wurde aber trotzdem jedes Mal dem Hundehalter zugesprochen.

Dann schreib mal, wonach die verurteilt worden sind.

: Eben mit der Begründung, daß es zwar in diesem Fall normale Leute (also Lesende ...) waren, es aber auch Behinderte, Kinder, usw. HÄTTEN SEIN KÖNNEN!!!!

Das war der Urteilsspruch? Es wird verurteilt, was hätte sein können??

Gruß Frieda


: :
: :
: :
:


15. November 2002 15:05

Hallo Tanja,

: Ist meines Wissens nicht ganz korrekt.
: Du kannst denjenigen zwar wegen Hausfriedensbruch anzeigen, verletzen darfst du (oder aber der Hund) ihn aber nicht.
: Da steht Gesundheit und Menschenleben vor Grundbesitz.

Hier geht es NUR um Hausfriedensbruch. Und das ist eine Straftat. Du kannst dir auch einen Wachposten (dein Mann :-)) an die Tür stellen, der sagt : Hier ist betreten verboten. Er kann aber auch ein Schild mit "Betreten verboten" hochhalten. Geht jemand trotzdem durch, ist es Hausfriedensbruch (außer er ist blind und taub). Und Hausfriedensbruch ist niemals eine Ordnungswidrigkeit.
: :
: : 2.
: : Hast du unmißverständlich angezeigt, daß der Hund beißt, wenn er dein Grundstück betritt, und er geht trotzdem drauf und wird von dem Hund gebissen, hat er selber Schuld. Natürlich darf der Hund ihn nicht zerfleischen.
:
: Siehe oben.

Vermische die beiden Sachverhalte nicht.


:: :
: Bei Notwehr ist es wieder etwas anders, allerdings hatten wir das mal in irgendeinem Kurs und da wurde uns folgendes gesagt:
:
: Greift mich jemand an und mein Hund beisst denjenigen, dann darf 1. derjenige keine schwerwiegenden Verletzungen haben und 2. muß auch an mir klar erkennbar sein, daß mein Hund in Notwehr gehandelt hat.

Dein Hund kann nicht in Notwehr handeln. Er ist dein verlängerter Arm.
Dann kommt es wieder auf die Verhältnismäßigkeit an. Und auch da gibt es wiederum Unterschiede.

:
: Also auf Deutsch: werde ich überfallen, muß ich meinem Hund erst sagen, daß er noch etwas warten soll, bis deutliche Würgemale zu erkennen sind und dann geb ich ihm ein Startzeichen und sag ihm aber noch, wo er genau hinbeissen darf und wie fest :-) !!!!!!!!!!!!
: Kompletter Schwachsinn, wenn du mich fragst.

Das stimmt so auch nicht. Du hast als Angegriffener mehr Rechte als du glaubst.

Gruß Frieda
:

: Tanja


15. November 2002 15:22

: Hallo Kerstin,
:
: Ich kann mich Antjes Erläuterung nur anschliessen.
:
: Schild hin, Zaun her, dein Hund dein Hund darf trotzdem nicht beissen (ausser eben, dir haut einer auf die Rübe).

Unter Umständen ja, unter Umständen nein. Das ist von Fall zu Fall verschieden.
:
: Ich wollte aber noch auf etwas anderes hinaus:
: Mit einem Schild am Tor "Vorsicht, bissiger Hund" hast du (bzw. dein Hund) ganz schlechte Karten.
: Denn du wusstest ja schliesslich, dass dein Hund bissig ist.
:
: Das kann - je nach Bundesland - auch Ärger geben, wenn gar niemand dein Grundstück betritt. Stell dir einen genevtern Nachbarn vor, dem die Bellerei deines "Kläffers" schon lange ein Dorn im Auge ist. Plötzlich fällt es ihm ein, dass er sich von deinem Hund auch noch bedroht fühlt.
: Und da du ja selbst aussagst, dass dein Hund bissig sei...

Ich darf einen bissigen Hund halten, nur muß ich Vorsichtsmaßnahmen treffen, Schäden die durch das Tier eintreten können, zu verhüten.

:
: Verstehst du, worauf ich hinaus will? Wenn schon Schild, dann reicht ein "Aufmerksamer Hund" oder "Hier wache ich" aus.

Dadurch weiß aber keiner, daß er gebissen werden kann. Er geht davon aus, daß er einem aufmerksamen Hund begegnen wird.
:
: Und noch was fällt mir zu deinem Beispiel ein: du machst einen schönen Zaun um dein Grundstück und bringst Schilder an, auf denen steht: "Wer dieses Gelände betritt, wird erschossen".

: Es betritt tatsächlich jemand unbefugt dein Grundstück. Darfst du den jetzt erschiessen (schliesslich war er ja gewarnt und hat schuldhaft gehandelt)? Wohl kaum.

Verhätnismäßigkeit. Ist mein Leben bedroht, dann darf ich schießen.

: Und genauso verhält es sich mit dem bissigen Hund. Ein Hundebiss als Konsequenz einer Grundstücksverletzung ist nicht verhältnismässig.

Ich sehe die Schilder, weiß genau, wenn ich darauf gehe, werde ich gebissen.

Gehst du auf ein Militär-Grundstück mit Schild "Vorsicht Lebensgefahr hier wird geschossen)?


Es geht doch gar nicht darum, daß der Hund beißen soll, wenn jemand das Grundstück betritt. Es geht hier doch nur darum, bin ich tatsächlich immer und für alles haftbar zu machen, auch wenn der andere schuldhaft handelt.



Gruß Frieda
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15. November 2002 15:24

Hi Frieda,
:
: Dann schreib mal, wonach die verurteilt worden sind.
:
: Das war der Urteilsspruch? Es wird verurteilt, was hätte sein können??
:
Na hab ich doch geschrieben. Meine Freundin wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, die andere Strafe weiß ich nicht mehr.
Und eben mit der Begründung, daß die jeweiligen Grundstücke nicht ausreichend gesichert waren.
Schilder hin oder her.

Ich hatte mal eine Sache an einer Tankstelle.
Hatte getankt und bin in die Tankstelle rein, um zu bezahlen. Habe allerdings nur einen Schein mitgenommen und Geldbeutel und Handy lagen auf dem Beifahrersitz. Fenster an der Fahrerseite war unten und ein Hund lag auf der Rücksitzbank.
Plötzlich ein riesen Geschrei, Tankwart und ich sind rausgerannt.
Da stand jemand mit dem Arm in meinem Auto (wollte ganz offensichtlich Geldbeutel und Handy klauen und hat wohl den Hund nicht gesehen) und mein Hund hatte sich in seiner Schulter festgebissen.
Ich schrei Aus, der Hund läßt los und der Mann steht blutend mit hochrotem Kopf da.
War so geschockt, daß ich gesagt habe, er soll schnell verschwinden, was er dann auch tat.
Hab die Situation am Abend Bekannten geschildert, die mir sagten, daß ich noch richtig Glück hatte, weil zum einen Geldbeutel und Handy bei offenem Fenster schon eine Verführung zur Straftat ist (oder wie das heißt) und zum anderen der Hund nicht genug gesichert war, denn es hätte ein Kind ins Auto langen können.
Ich hätte zwar den Typen wegen Diebstahls anzeigen können, was allerdings ohne Beweise und Zeugen wohl recht schwierig geworden wäre, allerdings hätte ich auch eine saftige Anzeige (oder mehrere) kassiert.

Viele Grüsse
Tanja

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