: Hallo Kerstin,
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: Ich kann mich Antjes Erläuterung nur anschliessen.
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: Schild hin, Zaun her, dein Hund dein Hund darf trotzdem nicht beissen (ausser eben, dir haut einer auf die Rübe).
Unter Umständen ja, unter Umständen nein. Das ist von Fall zu Fall verschieden.
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: Ich wollte aber noch auf etwas anderes hinaus:
: Mit einem Schild am Tor "Vorsicht, bissiger Hund" hast du (bzw. dein Hund) ganz schlechte Karten.
: Denn du wusstest ja schliesslich, dass dein Hund bissig ist.
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: Das kann - je nach Bundesland - auch Ärger geben, wenn gar niemand dein Grundstück betritt. Stell dir einen genevtern Nachbarn vor, dem die Bellerei deines "Kläffers" schon lange ein Dorn im Auge ist. Plötzlich fällt es ihm ein, dass er sich von deinem Hund auch noch bedroht fühlt.
: Und da du ja selbst aussagst, dass dein Hund bissig sei...
Ich darf einen bissigen Hund halten, nur muß ich Vorsichtsmaßnahmen treffen, Schäden die durch das Tier eintreten können, zu verhüten.
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: Verstehst du, worauf ich hinaus will? Wenn schon Schild, dann reicht ein "Aufmerksamer Hund" oder "Hier wache ich" aus.
Dadurch weiß aber keiner, daß er gebissen werden kann. Er geht davon aus, daß er einem aufmerksamen Hund begegnen wird.
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: Und noch was fällt mir zu deinem Beispiel ein: du machst einen schönen Zaun um dein Grundstück und bringst Schilder an, auf denen steht: "Wer dieses Gelände betritt, wird erschossen".
: Es betritt tatsächlich jemand unbefugt dein Grundstück. Darfst du den jetzt erschiessen (schliesslich war er ja gewarnt und hat schuldhaft gehandelt)? Wohl kaum.
Verhätnismäßigkeit. Ist mein Leben bedroht, dann darf ich schießen.
: Und genauso verhält es sich mit dem bissigen Hund. Ein Hundebiss als Konsequenz einer Grundstücksverletzung ist nicht verhältnismässig.
Ich sehe die Schilder, weiß genau, wenn ich darauf gehe, werde ich gebissen.
Gehst du auf ein Militär-Grundstück mit Schild "Vorsicht Lebensgefahr hier wird geschossen)?
Es geht doch gar nicht darum, daß der Hund beißen soll, wenn jemand das Grundstück betritt. Es geht hier doch nur darum, bin ich tatsächlich immer und für alles haftbar zu machen, auch wenn der andere schuldhaft handelt.
Gruß Frieda
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