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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Notwehr?
15. November 2002 15:32

Hi Frieda,

: Ich darf einen bissigen Hund halten, nur muß ich Vorsichtsmaßnahmen treffen, Schäden die durch das Tier eintreten können, zu verhüten.

Genau das ist der Punkt!!!!
Die Vorsichtsmaßnahmen bestehen nämlich darin, daß nichts und niemand in dein Grundstück kann, oder aber der Hund so verwahrt ist, daß er eben keinen Schaden anrichten kann.
Und dafür reichen keine Schilder!

: Dadurch weiß aber keiner, daß er gebissen werden kann. Er geht davon aus, daß er einem aufmerksamen Hund begegnen wird.

Spielt doch keine Rolle, weil eben der Hund gar nicht beissen darf.
Ist er nämlich wirklich bissig, dann muß er so verwahrt sein, daß er keinen Schaden anrichten kann, verstehst du? Oder aber das Grundstück muß einen 3 Meter-Zaun haben. Und selbst da wäre man der Depp, würde tatsächlich einer drüberklettern.
:
: Verhätnismäßigkeit. Ist mein Leben bedroht, dann darf ich schießen.

Es geht darum, ein Grundstück zu betreten!
:
: Ich sehe die Schilder, weiß genau, wenn ich darauf gehe, werde ich gebissen.

Und genau das ist eben nicht so.
Genau weil es zum Beispiel geistig behinderte Menschen gibt, bei denen man nicht grundsätzlich voraussetzen kann, daß sie die Schilder richtig deuten können, oder die Situation überhaupt einschätzen können.

: Gehst du auf ein Militär-Grundstück mit Schild "Vorsicht Lebensgefahr hier wird geschossen)?

Würde normalerweise keiner tun, aber eben geistig Behinderte usw.
Allerdings betrete ich das Grundstück trotzdem, dann darf mit Sicherheit kein Soldat herkommen und mich blindlings totballern.

: Es geht doch gar nicht darum, daß der Hund beißen soll, wenn jemand das Grundstück betritt. Es geht hier doch nur darum, bin ich tatsächlich immer und für alles haftbar zu machen, auch wenn der andere schuldhaft handelt.

Ich würde sagen in den meisten Fällen ja!

Viele Grüsse
Tanja


15. November 2002 15:48

Hi Frieda,

hab hier noch zwei Sachen im Netz gefunden:


Verletzt ein Hund eine Person, so kommt die sogenannte Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB zum Tragen. D.h., daß der Hundehalter stets haftet. Lediglich bei Tieren, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, kann sich der Hundehalter entlasten. Soll ein Hund eine Zeitungsausträgerin im Nebenerwerb bei ihrer Tätigkeit schützen, so ist damit aber nicht ohne weiteres dargetan, daß dem Hund eine überwiegende Zweckbestimmung als Wachhund zukommt. Dies hat zur Folge, daß die Zeitungsausträgerin für den von ihr gehaltenen Hund und dessen angerichteten Schaden haften muß.


Landgericht Gießen, Az.: 1 S 347/95


Ein weiterer Fall:
Ein Mann wurde von einem Wachhund gebissen, als er das Grundstück betreten hat.
Da vom Hundehalter keine Vorkehrungen getroffen wurden, ebentuelle Besucher vor Angriffen des Hundes schützen (wie Hund angeleint, Maulkorb), wurde der Hundehalter zu DM 5.000,-- Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.
Oberlandesgericht Köln

Viele Grüsse
Tanja



15. November 2002 16:09



1.: Hast du unmißverständlich klar gemacht, daß du nicht möchtest, daß er dein Grundstück betritt, und er tut es trotzdem hat er schuldhaft gehandelt. Dann kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

zu 1.: reicht so ein Schild "betreten verboten" als unmissverständlich??

2.: Hast du unmißverständlich angezeigt, daß der Hund beißt, wenn er dein Grundstück betritt, und er geht trotzdem drauf und wird von dem Hund gebissen, hat er selber Schuld.

zu 2. wie sieht es hier mit den Schildern aus?? Es gibt doch diese "mein Hund braucht 5 Sek. bis zum Tor - und du"-Schilder; gelten die notfalls auch vor Gericht oder muss wirklich draufstehen: Vorsicht bissiger Hund??

3. Haut mir einer eine vor's Haupt dann darf mein Hund auch mal zubeißen.

zu 3.: muss ich mir erst eine auf´s Haupt hauen lassen oder darf der Hund auch schon vorher beissen??

Das sind doch immer diese Kleinigkeiten, die einem dann vor Gericht das Leben schwer machen...

Liebe Grüße,
Karin & Marouk



15. November 2002 17:57

Hallo Frieda,

es ist noch nicht mal jede Absicherung erlaubt.

Ich habe einen 1,80 Meter Zaun, davor ne junge Dornenhecke. Kinder spielen auf der Strasse Ball und der fliegt in den Garten.

Da ich nicht immer da bin, erfahre ich, dass die Kinder ständig drüber klettern, sie nehmen das Gartentor, ziehen sich die Mülltonne ran und steigen auf die Klinke.

Das Gartentor befindet sich zurückgesetzt auf meinem Grundstück, 4 Meter von der Straße weg.

Ich möchte natürlich nicht, dass die da rüberklettern, weil ich einen Hund habe und einen Garten, damit Hund sich da frei bewegen kann.

Mein Hund würde zwar eher wegrennen als Beißen, aber das ist Theorie, sicher sein kann man da nie.

Also Gespräche mit den Eltern. Sie sollten die Kinder bitten, das zu lassen usw., eben auch wegen dem Hund.

Eltern finden das voll ok, dass Kinder in den Garten klettern und wenn der Hund mal beißen würde, dann wäre er danach eben weg - diese Aussage kam in einem Fall

Also rief ich das OA an. Wir wohnen auf dem Dorf, da läuft das alles noch recht unformell.

Aussage des OA: Wenn der Hund beißt, würde zunächst die Sachlage überprüft. Und dass ich im Gegenzug Anzeige wegen Hausfriedensbruch stellen könnte.

Also fragte ich, was denn wäre, wenn ich den Zaun zusätzlich mit Stacheldraht absichere. Denn wenn ein Kind da problemlos drüber käme, würde das einem Einbrecher bestimmt genauso schnell gelingen.

Aussage des OA: Das ist nicht erlaubt.

Du bist als Hundebesitzer also der Gelackmeierte - auf der einen Seite darfst jeder in Deinen Garten, aber so absichern, dass keiner reinkommt, darfst Du ihn auch nicht.

Also Mülltonnen rein und Klinke auf Hochkant, das brachte dann Erleichterung.

Das Problem mit den Kindern konnte ich schnell lösen: Sie nutzen nämlich meinen Zaun als Tor - deswegen flog der Ball ja ständig in den Garten. Ich teilte also den Eltern mit, dass ich das ab sofort dokumentiere und dass es dann eben ne Anzeige wegen Sachbeschädigung geben würde.

Innerhalb von 2 Tagen war das Problem erledigt.

Die Nachbarschaft ist nicht verfeindet, das sahen sie dann ein - *grübel*. Und ich bin auch überhaupt kein Kinderhasser, ich mag diese Kidis wirklich sehr gerne und habe ein ganzes Jahr lang versucht, das Problem mit denen selbst zu lösen, was aber leider nicht funktionierte.

Übrigens teilte mir das OA auch mit, dass die Schilder gar nix nützen würden.

Viele Grüsse

Ingrid, die hofft, nie in so eine Situation zu kommen


15. November 2002 20:58

Hallo Ingrid,

: Übrigens teilte mir das OA auch mit, dass die Schilder gar nix nützen würden.

Vergiss mal die Schilder.

Es ändert nicht, daß dein Grundstück nicht betreten werden darf, wenn du es nicht willst. Und das OA hat dir doch gesagt, was du unternehmen kannst. So wehrlos bist du gar nicht. Ich verstehe auch, daß man auf dem Dorf nicht das Klagen anfängt. Aber was dir gesagt wurde (Hund weg usw...) ist eine Bedrohung nach § 241 StGB.

Gruß Frieda



15. November 2002 21:13

Hallo Tanja,


: Genau das ist der Punkt!!!!
: Die Vorsichtsmaßnahmen bestehen nämlich darin, daß nichts und niemand in dein Grundstück kann, oder aber der Hund so verwahrt ist, daß er eben keinen Schaden anrichten kann.
: Und dafür reichen keine Schilder!

...daß nichts und niemand in meinen Garten darf, wenn ich es nicht will. Der Hund kann keinen Schaden anrichten, wenn keiner rechtswidrig in meinen Garten eindring.
Vergiss mal die Schilder, daß war nur ein Beispiel von mir.

Oder aber das Grundstück muß einen 3 Meter-Zaun haben. Und selbst da wäre man der Depp, würde tatsächlich einer drüberklettern.

Der Depp ist er selber, wenn er rüberklettert.


: : Ich sehe die Schilder, weiß genau, wenn ich darauf gehe, werde ich gebissen.
:
: Und genau das ist eben nicht so.
: Genau weil es zum Beispiel geistig behinderte Menschen gibt, bei denen man nicht grundsätzlich voraussetzen kann, daß sie die Schilder richtig deuten können, oder die Situation überhaupt einschätzen können.

Da ist die Situation auch eine andere, genau wie bei Kindern.

:
: : Gehst du auf ein Militär-Grundstück mit Schild "Vorsicht Lebensgefahr hier wird geschossen)?
:
: Würde normalerweise keiner tun, aber eben geistig Behinderte usw.
: Allerdings betrete ich das Grundstück trotzdem, dann darf mit Sicherheit kein Soldat herkommen und mich blindlings totballern.

Hol dir die Nato-Truppen-Statuten und lies nach was über den militärischen Sicherheitsbereich steht.


Gruß Frieda