Halo Karin,
: zu 1.: reicht so ein Schild "betreten verboten" als unmissverständlich??
am unmissverständlichsten wäre es, du würdest ihm das selber sagen. Aber eigentlich müsste das Schild reichen, du kannst ja noch dazu schreiben, daß es ernst gemeint ist :-))
Wichtig ist, das zu erwarten ist, daß es ein Außenstehender versteht.
: zu 2. wie sieht es hier mit den Schildern aus?? Es gibt doch diese "mein Hund braucht 5 Sek. bis zum Tor - und du"-Schilder; gelten die notfalls auch vor Gericht oder muss wirklich draufstehen: Vorsicht bissiger Hund??
Vor Gericht zählt nur, ob du es unmissverständlich angezeigt hast, daß die Gefahr besteht, daß der Hund beißt, wenn das Grundstück rechtswidrig betreten wird. Ich denke, das Schild "mein Hund..... wird von vielen nicht ernst genommen. Aber das entscheidet der Richter. Ich würde es nicht auf einen Versuch ankommen lassen.
: zu 3.: muss ich mir erst eine auf´s Haupt hauen lassen oder darf der Hund auch schon vorher beissen??
Da greift Notwehr. Wenn du bedroht wirst. Z.B. er holt zum Schlag aus, oder es ist unmittelbar zu erwarten, daß er z.B. zuschlagen oder auch schießen wird, darf der Hund beißen. Aber bei Notwehr ist es schon sehr kompliziert und umfangreich. Da spielen eine ganze Menge Sachen mit. Auf keinen Fall muss von dir verlangt werden, daß du flüchtest.
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: Das sind doch immer diese Kleinigkeiten, die einem dann vor Gericht das Leben schwer machen...
Eigentlich ist alles haarklein im StGB aufgeführt, nur, wer befasst sich schon mit sowas.
Liebe Grüße
Frieda u. Anhang
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