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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Notwehr?
16. November 2002 07:54

Hallo Tanja,

: Na hab ich doch geschrieben. Meine Freundin wurde wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, die andere Strafe weiß ich nicht mehr.
: Und eben mit der Begründung, daß die jeweiligen Grundstücke nicht ausreichend gesichert waren.
: Schilder hin oder her.

Von Schildern steht auch nichts im Gesetz.

Gefährliche Körperverletzung? Dann ist da aber mehr gewesen, als "kleiner Überraschungsbesuch"

: Hab die Situation am Abend Bekannten geschildert, die mir sagten, daß ich noch richtig Glück hatte, weil zum einen Geldbeutel und Handy bei offenem Fenster schon eine Verführung zur Straftat ist (oder wie das heißt) und zum anderen der Hund nicht genug gesichert war, denn es hätte ein Kind ins Auto langen können.

Klassischer Fall von versuchtem Diebstahl.§242 und §23. Verführung zur Straftat gibt es nicht. Es gibt die Anstiftung §26, die greift aber in dem Fall nicht. Verleitung zu einem Diebstahl gibt es wahrscheinlich, ist aber nicht strafbar.

: Ich hätte zwar den Typen wegen Diebstahls anzeigen können, was allerdings ohne Beweise und Zeugen wohl recht schwierig geworden wäre, allerdings hätte ich auch eine saftige Anzeige (oder mehrere) kassiert.

Wenn versucht wird, in dein Auto einzubrechen, machst du auch keine Anzeige, weil es ja vermutlich keine Zeugen gibt??

Gruß Frieda




16. November 2002 08:01

Hallo Helge,
:
: Es gibt eine erschreckende Anzahl deren in Deutschland, die nicht lesen können!
: Da kannst du dir dein Schild an die Backe kleben!

Vergiss die Schilder. Du kannst auch einem Nichtlesenden klar machen, daß er nicht auf dein Grundstück darf. Eigentlich sollte man auch wissen, daß man ein fremdes Grundstück nicht betreten darf. Schon gar nicht, wenn es eingezäunt ist, und die Tür verschlossen, Klingel und Postkasten draußen.
:
: Anderer Fall, es braucht jemand dringen Hilfe, auf Grund seiner Verfassung ist er mental nicht in der Lage dein Warnschild zu lesen...was sagst du hier...Pech gehabt, warum hat er ausgerechnet mein Grundstück ausgesucht?

Vergiss die Schilder.
Er kann doch klingeln.
:
: Na, dann komm nie selber in so eine Lage und steht dann vor dem Beisser der Region.

Ist für mich klar erkennbar, daß der Hund mich beißt, wenn ich das Grundstück betrete, werde ich da wohl kaum raufgehen und wenn ich es trotzdem tue, habe ich selber Schuld.

Gruß Frieda
:


16. November 2002 08:04

Hi Frieda,
:
: Gefährliche Körperverletzung? Dann ist da aber mehr gewesen, als "kleiner Überraschungsbesuch"

Nein, mehr war nicht. Allerdings ist sie ziemlich übel ins Bein gebissen worden, also nicht nur so gezwickt.
:
: Wenn versucht wird, in dein Auto einzubrechen, machst du auch keine Anzeige, weil es ja vermutlich keine Zeugen gibt??
:
Von Einbruch kann ja keine Rede sein, weil das Fenster sperrangelweit offen stand.
Wozu soll ich mir denn den Streß geben, daß ich den wegen Diebstahlversuch anzeige, wenn ich es gar nicht beweisen kann?
Im Endeffekt kann doch nur ich der Trottel sein, weil mein Hund den gebissen hat.

Viele Grüsse
Tanja

:


16. November 2002 08:09

Hallo Me,
:
: ich glaube mittlerweile wirklich, dass Du einfach den zubeißenden Hund im Recht sehen WILLST!

Du bist nicht automatisch im Unrecht, wenn der Hund beißt.

:: Warnschilder, wie "vorsicht, bissiger Hund" können zwar sinnvoll sein, schließen eine Hundehalterhaftung generell NICHT aus! Wer einen Wachhund auf seinem Hof frei herumlaufen läßt , muß damit rechnen, dass er Besucher angreift, die ein Zugängliches Gelände betreten. Der Halter muß deshalb geeignete Schutzmaßnahmen treffen (z. B. Verwahrung des Hundes in einem unzugänglichen Gebäude), weil er sonst Schadenersatzpflichtig ist! OLG Köln, Urteil vom 25.04.1997, AZ: 19 U 32/95

Vergiss die Schilder, das war nur ein Beispiel.
Er muß geeignete Schutzmaßnahmen treffen, das sagt sogar das OLG Köln.
Und für den Außenstehenden muß es klar erkennbar sein.

Gruß Frieda

16. November 2002 08:20

Hallo Tanja,
:
: Nein, mehr war nicht. Allerdings ist sie ziemlich übel ins Bein gebissen worden, also nicht nur so gezwickt.

Bei "schwerer Körpervetzung" geht es mehr um die Art wie es zur Körperverletzung kam. z.B. mit Waffen
: :
: : Wenn versucht wird, in dein Auto einzubrechen, machst du auch keine Anzeige, weil es ja vermutlich keine Zeugen gibt??
: :
: Von Einbruch kann ja keine Rede sein, weil das Fenster sperrangelweit offen stand.

Das berechtigt ihn noch lange nicht, da hineinzugreifen um zu stehlen.
Klassischer Fall von versuchtem Diebstahl.


: Wozu soll ich mir denn den Streß geben, daß ich den wegen Diebstahlversuch anzeige, wenn ich es gar nicht beweisen kann?

Wieso kannst du es nicht beweisen?

: Im Endeffekt kann doch nur ich der Trottel sein, weil mein Hund den gebissen hat.

Wenn er den Hund nicht sieht, ist das sein Pech. Dann könnte ja jeder an einem Hundehalter eine strafbare Handlung begehen, nur weil er Hundehalter ist.

Gruß Frieda


16. November 2002 12:52


Das sind doch immer diese Kleinigkeiten, die einem dann vor Gericht das Leben schwer machen...

Eigentlich ist alles haarklein im StGB aufgeführt, nur, wer befasst sich schon mit sowas.

Liebe Grüße
Frieda u. Anhang

Hallo Frieda,

Danke für die Infos. Also werden wir uns eine bitteböses Warnschild holen, das einfach jeder ernst nehmen MUSS ;o). Auch wenn unser Hund gar nicht beisst yawning smiley))) - Er bellt ja sogar nur, wenn es dunkel ist *grins*.

Liebe Grüße an dich und deinen Anhang,

Karin & Marouk