Notwehr?
von Antje(YCH) am 18. November 2002 06:25
Hallo Frieda,
: Hier geht es NUR um Hausfriedensbruch. Und das ist eine
: Straftat. Du kannst dir auch einen Wachposten (dein Mann :-)) an
: die Tür stellen, der sagt : Hier ist betreten verboten. Er kann aber
: auch ein Schild mit "Betreten verboten" hochhalten. Geht jemand
: trotzdem durch, ist es Hausfriedensbruch (außer er ist blind und
: taub). Und Hausfriedensbruch ist niemals eine
: Ordnungswidrigkeit.
Es geht hier um Deinen Hof/Deinen Garten, nicht um Dein Schlafzimmern.... :-))) Letzendlich gilt vor Gericht: "Was ist angemessen?" und "Wie war das Grundstück gesichert?". Betrete ich Dein uneingezäuntes Grundstück, obwohl dort steht "Privatgelände - Betreten verboten" und bediene mich vielleicht noch an Deinem Kirschbaum, steht es Dir weder frei mir ein's mit dem Kantholz über die Rübe zu hauen noch Deinen Hund auf mich zu hetzen. Genau so wenig wie Du dein Grundstück mit Selbstschußanlagen sichern darfst!!! Selbst mit einer Reihe Stacheldraht, damit keiner drüberklettert, als Oberstes am Zaun machst Du dich strafbar, sollte Dein Gartenzaun an einem öffentlich begehrbaren Weg liegen (es köntne jemand in den Zaun fallen und sich dabei verletzen.
Hier noch eine hübsche Stilblüte: Ein Bekannter hat einen Schäferhund, anfangs nicht besonders gut erzogen, aber nicht bösartig etc. Der wollte , als er so um die 9 oder 10 Monate alt war, mit einer Nachbarin spielen, die er aus seiner Welpenzeit kannte und die die Einfahrt des Grundstückes betreten hat (die üblichen Warnschilder hängen). Es gab einen blaunen Fleck (junge Schäferhunde spielen manchmal recht rabiat) und das Ordnungsamt verhängte einen Leinen- und Maulkorbzwang, sobald der Hund das Grundstück verläßt. Nach Ablegen einer Begleithundeprüfung sollte der Hund vom Maulkorbzwang wieder befreit werden. Dann hat der Briefträger den armen Tropf von Hund gefüttert, im beisein des Besitzers (der Hund ist tagsüber mit in der Firma), und seine Hand hochgerissen, als der Hund nach dem Bröckchen schnappte. Knallt man von unten mit dem Finger gegen den Eckzahn eines Hundes fließt halt manchmal ein wenig Blut, und der Vorgesetzte des Briefträgers hat's natürlich gleich gemeldet = Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auf dem eigenen Grundstück und Wesenstest! Der Gutachter bescheinigte, daß der Hund 'n ganz normaler Hund ist und empfahl ebenfalls das Ablegen der Begleithundeprüfung. Die hat der Besitzer dann auch erfolgreich absolviert und der Hund durfte dann auf dem eigenen Grundstück wieder ohne Maulkorb laufen (draußen nicht). Nun kam es zum dritten Vorfall: Hund war auf dem eigenen Grundstück, und zwar ANGEBUNDEN, damit nicht noch mal was passieren kann. Nachbarin (selbst Hundehalterin) schneidet Hecke und will den Heckenschnitt einsammeln, auch den, der in Nachbar's Garten gefallen ist. Sie betritt, ohne jemandem vorher bescheid zu sagen und ganz bewußt das Grundstück und den Radius des angebundenen Hundes, und der zwackt sie dann tatsächlich. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um einen saftigen Biß, sondern um eine Hautabschürfung. Die Frau geht vorsichtshalber zum Arzt, wegen einer Tetanusspritze, und der fragt natürlich wie's passiert ist. Sie sagt "Hund gebissen", worauf der fragt "Tollwutgeimpft?" und dann "war nicht meiner, muß ich fragen". Arzt ruft beim Hundebesitzer an und erkundigt sich nach der Tollwutimpfung, so weit alles kein Problem, aber am nächsten Tag erkundigt sich das Ordnungsamt bei der Frau, und obwohl die sagt "Nicht schlimm, keine Anzeige meinerseits, war ja selbst schuld, hät ich nicht tun sollen" muß der Hund innerhalb ganz weniger Tage zum Zweitgutachten und dem Besitzer wurde vorher unverblühmt gesagt, daß der Hund mit großer wahrscheinlichkeit eingezogen (= eingeschläfert) wird. Der Hund hat das Zweitgutachten zwar überlebt, aber auf meine Hunde passe ich seitdem noch sehr viel besser auf, d.h. bei mir ist immer alles abgeschlossen, wenn die Hunde draußen sind, keine Chance, kommste nich rein....
Viele Grüße
Antje