Hallo zusammen!
Hat von Euch jemand Ahnung, ob, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausgeschlossen ist, dieses auch für Besuch mit Hund gilt?!
Ich erklär Euch den Hintergrund kurz: Ich komm aus Hamburg und hab einen dreijährigen Boxer. Ein guter Bekannter von mir lebt in Berlin in einer Mietwohnung, wo Tierhaltung verboten ist. Mein Bekannter ist gesundheitlich gerade ziemlich angeschlagen und kann die Wohnung praktisch nicht für längere Zeit verlassen. Er hat schon Weihnachten alleine sein müssen. Und ich würde ihn für Sylvester eben gerne besuchen. Allerdings nur mit Hund (dieses Towaboo mit den Böllern, da mag ich Bandit nicht abliefern). Mein Bekannter hat aber Schiss, daß die Hausverwaltung/Vermieter ihm einen Strick daraus drehen könnten, daß ich und Bandit bei ihm übernachten. Das versteh ich, denn er bangt sowieso um seinen Job und Ärger mit Hausverwaltung und Co. wär -psychisch- das allerletzte. Er spricht es nicht so offen aus, aber seine Angst kommt eben zwischen den Zeilen raus. Für mich ist Hundehaltung und Besuch mit einem Hund für eine Nacht was total verschiedenes. Weiss jemand von Euch was dazu?
1000-Dank im Voraus und liebe Grüße, Connie