Mietvertrag: Hundehaltung verboten!
30. Dezember 2002 18:17

Hallo zusammen!
Hat von Euch jemand Ahnung, ob, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausgeschlossen ist, dieses auch für Besuch mit Hund gilt?!

Ich erklär Euch den Hintergrund kurz: Ich komm aus Hamburg und hab einen dreijährigen Boxer. Ein guter Bekannter von mir lebt in Berlin in einer Mietwohnung, wo Tierhaltung verboten ist. Mein Bekannter ist gesundheitlich gerade ziemlich angeschlagen und kann die Wohnung praktisch nicht für längere Zeit verlassen. Er hat schon Weihnachten alleine sein müssen. Und ich würde ihn für Sylvester eben gerne besuchen. Allerdings nur mit Hund (dieses Towaboo mit den Böllern, da mag ich Bandit nicht abliefern). Mein Bekannter hat aber Schiss, daß die Hausverwaltung/Vermieter ihm einen Strick daraus drehen könnten, daß ich und Bandit bei ihm übernachten. Das versteh ich, denn er bangt sowieso um seinen Job und Ärger mit Hausverwaltung und Co. wär -psychisch- das allerletzte. Er spricht es nicht so offen aus, aber seine Angst kommt eben zwischen den Zeilen raus. Für mich ist Hundehaltung und Besuch mit einem Hund für eine Nacht was total verschiedenes. Weiss jemand von Euch was dazu?

1000-Dank im Voraus und liebe Grüße, Connie

30. Dezember 2002 18:38

: Hallo zusammen!
: Hat von Euch jemand Ahnung, ob, wenn im Mietvertrag die Tierhaltung ausgeschlossen ist, dieses auch für Besuch mit Hund gilt?!
:

Hallo Connie,

nein das gilt nicht, selbstverständlich darf dein Bekannter Besucher mit Hund empfangen. Und selbstverständlich darf dein Hund dort auch mal 'ne Nacht oder zwei bleiben.

Leider hab ich keine Quellen, wo man das nachlesen kann. Aber ich bin mir der Sache sicher, da wir früher selbst mal in einer solchen Wohnung gewohnt haben und ich hatte mich damals genau erkundigt.

Viele Grüsse,
Kerstin Hk

30. Dezember 2002 19:04

Hi,

dein Bekannter darf sogar Hunde über Ferienzeit betreuen. Nur selber halten darf er eben keinen. Aber gegen Besuch kann wirklich keiner was sagen. Also, keine Sorge, da wird kein Strick draus. ;-)

Gruß,
Yna


30. Dezember 2002 20:44

Hallo Connie,

auch wenn die andern beiden es schon beantwortet haben: Mach Dir keine Gedanken! Wenn es einmalig ist, darf es glaube ich bis 2 Wochen! sein. Einen Besuch darf, wird und kann Dir niemand verbieten!

Guten Rutsch,
Robbie

07. Januar 2003 13:48

Hi Robbie, Yna und Kerstin!

Ein bisschen spät, ich weiss. Aber ich wollte mich ganz herzlich für Eure schnellen Antworten bedanken! Sie haben mir geholfen, unbeschwert nach Berlin zu fahren und mit meinem Bekannten einen schönes Sylvester zu feiern.

Euch und den Hundis wünsch ich ein gesundes und schönes 2003!
Liebe Grüße, Connie