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Maleur mit fremden Hundeführer

geschrieben von Volker Kugler(YCH) 
Maleur mit fremden Hundeführer
21. Januar 2003 11:42

Hallo,

nachmittags geht meine Mutter immer mit meinem Dalmatiner spazieren.

Vor 4 Wochen ca. erzählte sie mir, das bei dem Spaziergang folgendes passiert ist:

Sie lief gerade den Berg herunter und der Weg war etwas glatt. Der Hund lief ca. 20 m voraus als der Weg eine Biegung machte. Man sah dort die Oberkörper von Bekannten von meiner Mutter und eine fremde Frau. Da unser Hund diese Leute schon kennt hat sie ihn nicht gerufen, was leider ein Fehler war.

Bei dieser Frau stand nämlich ein angeleinter Stafford Terrier, zu dem unser Hund hinlief. Der andere Hund knurrte unseren an, was dieser mit zurückknurren quittierte. Daraufhin wollte der andere auf ihn los und zog an der Leine. Die Frau war darauf nicht gefasst und fiel hin. Sie sagte zwar dass ihre Hand etwas weh tat, wollte aber weder Adresse noch Versicherungsname von uns.

Nun, vier Wochen später flatterte meiner Mutter eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ins Haus.

Was meint ihr denn zu dieser Situation ?
Was könnte meiner Mutter da passieren ?

Danke für eure Tips

Volker


21. Januar 2003 12:03

Hallo Volker,

: Was meint ihr denn zu dieser Situation ?

Meine ganz persönliche Meinung ohne nähere juristische Kenntnisse:

Prinzipiell würde ich sagen, die Dame kann euch nichts. Es war schiesslich ihr eigener Hund, der sie von den Füssen geholt hat. Eurer war nach deiner Schilderung ja nicht direkt an ihrem Hund dran.
Wenn es denn nicht dein Hund, sondern eine Katze, ein Auto mit Fehlzündung, ein Hase oder sonstwas gewesen wäre, der den Staff zum Durchstarten veranlasst hätte?
Wollte sie dann den Förster, Autofahrer oder Katzenbesitzer anzeigen?

Allerdings kommt's sicher auch auf das Bundesland an, in dem der Vorfall passiert ist. Durfte dein Hund prinzipiell dort frei laufen oder besteht Leinenpflicht?
Falls deine Mutter gegen irgendeinen Pipifax aus einer Hundeverordnung verstossen hat, könnte die Sachlage anders aussehen.

Ich würde mit der Dame ein ruhiges Gespräch versuchen. Vieleicht lässt sich die Situation ja auf diesem wege beruhigen bzw. bereinigen.



: Was könnte meiner Mutter da passieren ?
Keine Ahnung. Aber ich würde mir nicht allzuviel Sorgen machen.

Viele Grüsse,
Kerstin Hk

21. Januar 2003 13:16

Hallo Volker,

ich würde die Sache einem Anwalt übergeben. Warscheinlich reicht ein einziger Brief von ihm...

Viele Grüße

Antje

21. Januar 2003 13:24

: Sie lief gerade den Berg herunter und der Weg war etwas glatt. Der Hund lief ca. 20 m voraus als der Weg eine Biegung machte. Man sah dort die Oberkörper von Bekannten von meiner Mutter und eine fremde Frau. Da unser Hund diese Leute schon kennt hat sie ihn nicht gerufen, was leider ein Fehler war.
:
: Bei dieser Frau stand nämlich ein angeleinter Stafford Terrier, zu dem unser Hund hinlief. Der andere Hund knurrte unseren an, was dieser mit zurückknurren quittierte. Daraufhin wollte der andere auf ihn los und zog an der Leine. Die Frau war darauf nicht gefasst und fiel hin. Sie sagte zwar dass ihre Hand etwas weh tat, wollte aber weder Adresse noch Versicherungsname von uns.

Hallo Volker,

ich verstehe eines nicht ganz: warum hat Deine Mutter den Dalmatiner nicht zurückgerufen, als sie den anderen HUnd an der Leine sah?
Was ist passiert als der Staff sich losgerissen hatte? Haben die beiden eine Auseinandersetzung gehabt oder ging das ganze dann ohne weiteren Stress aus?
Ist denn ein Schaden entstanden? Oder war es "nur" die Hand der Staffhalterin die sie sich verstaucht hatte?
Auf was begründete sich die Anzeige wegen Körperverletzung?

liebe Grüße

Gila


21. Januar 2003 13:36

Sie hat ihn natürlich zurückgerufen. Aber da er eigentlich mein Hund ist hört er unter Ablenkung auf Sie nicht so gut und war dann schon zu nahe dran und folgt dem Rufen nicht. Die Hunde sind schon beieinander gestanden aber nicht aufeinander losgegangen. Sie hat ihren nicht losgelassen als sie hinfiel und dann war meine Mutter ja schon dort um unseren wegzunehmen.

Es geht "nur" um die Hand. Ausser die Dame will irgendwie ein Haufen Schadenersatz und lies sich später noch anderes einfallen.

Die Anzeige begründete sich auf:

Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde müssen Hunde so gehalten und beaufsichtigt werden, dass niemand gefährdet wird.

Danke für eure Infos

Volker

21. Januar 2003 15:43

Hallo Volker,

ich hatte es Dir ja schon geschrieben, laß Deinen Anwalt einen netten Brief schreiben! Wenn Dein Hund die Dame nicht angesprungen oder umgerannt und dadurch zu Fall gebracht hat und auch nicht auf den Staffie losgegangen ist, erfüllt eher die Dame mit dem Staffie Eure HVO nicht, denn wenn sie bei jeder unvorhersehbaren Gelegenheit auf die Nase purzelt, weil sie ihren Hund nicht halten kann, geht von ihr eine Gefahr für die Allgemeinheit aus...

Viele Grüße

Antje