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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Maleur mit fremden Hundeführer
21. Januar 2003 17:00

:
: Die Anzeige begründete sich auf:
:
: Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde müssen Hunde so gehalten und beaufsichtigt werden, dass niemand gefährdet wird.
:
Hallo Volker,

ich würde Dir auch empfehlen das über den Anwalt regeln zu lassen.
Aber such Dir einen der sich auch wirklich mit den Hundeverordnungen auskennt.
Positiv ist doch dass beide Hunde sich nicht aggressiv verhalten haben.
Ob die Frau mit dem Staff nun eine Gefährdung für andere ist, wie Antje meint (falls ich es nicht falsch verstanden habe) finde ich nun nicht. Vor allem denke ich dass sie es wahrscheinlich sowieso schon schwer genug hat.
Ich wünsche Dir dass sich alles zur Allgemeinen Zufriedenheit lösen lässt.
SChreib doch bei Gelegnehit wie es sich weiter entwickelt.

liebe Grüße

Gila


22. Januar 2003 10:44

: Hallo Antje,

was Du schreibst ist leider weit an der Realität vorbei: Es handelt sich heir um eine Körperverletzung, die zwar durch den eigenen Hund ausgelöst wurde, aber ursächlich dafür war ein nicht angeleinter zweiter Hund.... Und es reicht schon, wenn hinter einem Zaun ein Hund bellt, sich jemand erschreckt, hinfällt und sich was tut - rat mal, wer da für die Verletzungen aufkommen muß und zwar OHNE dass ein körperlicher Kontakt zwischen Hund und Geschädigtem bestand?!

Zudem wäre ich mit solchen Behauptungen etwas zurückhaltender:

...weil sie ihren Hund nicht halten kann, geht von ihr eine Gefahr für die Allgemeinheit aus...

Du weißt weder wie die Bedingungen vor Ort waren (abschüssiger Hang, Glätte, matschiger Untergrund etc.) und eben diese Begebenheiten fließen in eine Beurteilung des entstandenen Schadens mit ein!

Liebe Grüße,
Me & Bär

22. Januar 2003 10:57

erfüllt eher die Dame mit dem Staffie Eure HVO nicht, denn wenn sie bei jeder unvorhersehbaren Gelegenheit auf die Nase purzelt, weil sie ihren Hund nicht halten kann, geht von ihr eine Gefahr für die Allgemeinheit aus...

kesse Aussage - wie das wohl ein Jurist sieht?
:

viele grüsse elliot


22. Januar 2003 11:55

Hi Me,

: was Du schreibst ist leider weit an der Realität vorbei: Es handelt sich heir um eine Körperverletzung, die zwar durch den eigenen Hund ausgelöst wurde, aber ursächlich dafür war ein nicht angeleinter zweiter Hund....

Ich weiss nicht so recht...
Wenn der unangeleinte Hund nun ein Jogger gewesen wäre? So nach dem Motto: der Staff kann keine Jogger leiden und der Jogger ist in geringem Abstand vorbeigerannt?
Soll der Jogger dann dafür zahlen, dass die Frau ihren Staff nicht im Griff hat?
Oder nimm statt des Joggers Nachbar's Katze, ein Auto mit Fehlzündung, einen Hasen oder einen wildfremden Mann mit Bart (und der Staff kann Bärtige nun mal nicht ausstehen in diesem Beispiel).
Machen die sich alle der Körperverletzung schuldig oder nur der Hundebesitzer?

Ist ein bisschen wir die Frage nach Huhn oder Ei: wenn der Unangeleinte nicht vorbeigekommen wäre, wäre nichts passiert, also ist er schuld.
Ich kann aber auch sagen: wenn der Staff besser erzogen wäre oder die Frau darauf geachtet hätte, dass sie einen festen Stand findet, wäre nichts passiert, also ist der Staff schuld.
Zudem muss ein Hundehalter in vielen Bundesländern (in allen?) körperlich jederzeit in der Lage sein, seinen Hund zu halten. Wenn mein Hund mich von den Füssen reisst, weil ich keinen festen Stand habe bin ich in diesem Moment eben nicht in der Lage, den Hund zuverlässig zu halten.

Kann man so oder so auslegen. Ich würde Volker weiterhin raten, das direkte Gespräch mit der Frau zu suchen. Und wenn es hart auf hart kommt: Anwalt suchen, der darin versiert ist.

Viele Grüsse,
Kerstin Hk

22. Januar 2003 12:41

Hallo Me,

wenn es sich so wie geschildert zugetragen hat, wird jeder halbwegs normale Anwalt die ganze Sache mit einem Brief entkräften können. Heutzutage darf nur noch der mit einem Hund vor die Tür, den er auch körperlich und mental beherrschen kann. Kerstin sieht es ganz richtig: Kann die Dame ihren Hund in dieser für sie unvorhersehbaren Situation nicht beherrschen und verletzt sich dadurch, daß ihr Hund sie umreißt, dann trägt sie zumindest den größten Teil er Schuld an diesem Unfall. Das würde vor Gericht wohl Null auf Null aufgehen, da sorgt schon die Versicherung dafür, aber so würde ich es gar nicht kommen lassen, zumindest unser Anwalt schreibt klasse Briefe...

Auf unserem Privatgrundstück befindet sich ein Parkplatz (natürlich auch privat), welchen Spaziergänger Nachmittags häufig nutzen, um ihr Auto dort stundenlang abzustellen. Im Winter ist dann eine Frau ausgestiegen, ausgerutscht und hat sich das Bein gebrochen. Prompt folgte eine Anzeige wegen Körperverletzung durch Verletzung der Streupflicht usw. (sah mich in Gedanken bereits morgens um 5 zwölf Parkplätze freischaufeln...). Nach einem netten Brief vom Anwalt, daß sie dort ungefragt auf Privatgelände parken, kam die Antwort, das stände aber nicht dran und das Grundstück hätte Öffentlichkeitscharakter, da müsse man davon ausgehen, daß geräumt und gestreut wird... Pustekuchen, die Dame hat weder Geld bekommen noch müssen wir irgend wo dranschreiben, daß der Parkplatz privat ist, daß nicht gestreut wird, die Nutzung auf eigene Gefahr erfolgt usw. Es wurde vielmehr auf die Selbstverantwortung der Frau hingewieesen.

In der Sache mit dem Hund sehe ich es ähnlich. Zudem habe ich mal ein Urteil gelesen, wo eine Frau von ihrem durchgehenden Pferd gefallen und sich schwer verletzt hat. Das Pferd ging durch weil ein Hund gebellt. Der Richter hat der Frau mehr oder weniger deutlich gemacht "Wenn Sie mit ihrem Gaul nicht klar kommen dann reiten künftig besser in der Halle...".

Viele Grüße

Antje

22. Januar 2003 12:53

Hallo Elliot,

: kesse Aussage - wie das wohl ein Jurist sieht?

So ähnlich hat mir das mal ein Jurist erklärt... Wenn es sich so zugetragen hat wie geschildert, dann ist zwar der Halter des freilaufenden Hunden "Schuld" an dem Vorfall, aber die Mitschuld der anderen Dame wiegt wohl bedeutend schwerer, u.U. bis hin zu grobem Unfug. So würde ich es bezeichnen, wenn z.B. eine 45 kg-Dame mit einem 65 kg-Hund auf die Straße geht; Gerd Haucke hat es mal treffen so formuliert, daß solche Leute der Gnade ihrer Hunde ausgeliefert sind. Zitat Hauke: "Die kennen aber keine Gnade, wenn sie beispielsweise einer Katze ansichtig werden, sondern donnern los. Ich habe bei solchen Gelegenheiten schon Menschen waagerecht in der Luft schweben sehen: Handtaschen, Schuhe und Hund explodierten in verschiedene Richtungen. Ein Anblick, bei dem man sein Haupt verhüllen möchte wie in einer griechischen Tragödie". Den Satz fand ich so schön, daß er heute bei mir an der Wand hängt...

Viele Grüße

Antje