Hi Kathi,
in dem Artikel steht folgendes:
"Völlig neu ist die Verjährung geregelt. Die Regelverjährung beträgt statt bisher sechs Monate jetzt zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BG
. Das besondere Veränderungsrisiko, dem ein Hund ständig durch Haltung, Fütterung und Ausbildung unterliegt, findet beim Gesetzgeber keine Berücksichtigung."
:::Genau das ist doch der Punkt bei HD!!! Futter und Belastungen spielen keine Rolle!!!!!
weiter Zitat "Beispielsweise Gelenkerkrankungen oder Zahnstellungsfehler zeigen sich oft erst nach einem Jahr, können jedoch bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sein, zum Beispiel wenn sie erblich bedingt sind. Die Haftungsrisiken sind aufgrund der
zeitlichen Erweiterung immens erhöht.
Glücklicherweise gibt es noch die Beweislastregel.
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden hat. Bei Krankheiten, die auch eine andere Ursache als erblich bedingt, wie beispielsweise verhaltensbedingt sein können, wird der Käufer den Beweis nicht führen können."
:::Gerade heute wurde auf einer knyn. Tagung von Dr. Tellhelm von der Uni Gießen gesagt, daß selbst aus einer Paarung, die auf einigen Generationen HD-freier Hunde basiert, HD-schwerst belastete Hunde geboren werden können!
Der Züchter steht also in der Verantwortung trotz der oberflächlich sorgfältigen Planung! Welcher Laie weiß schon, daß Nachzucht- und Geschwisterbeurteilungen bzgl. HD sehr wichtig sind!?
Und soviel ich von meinem Autoverkauf weiß, liegt im ersten halben Jahr die Beweislast beim Verkäufer (steht im Widerspruch zur Aussage in diesem Artikel!), daß er eine mängelfreie Sache verkauft hat!
Also müßte der Züchter seine Welpen vor der Abgabe auf gut angelegte Hüften untersuchen lassen: Es wurde heute gesagt, daß per Ultraschall zumindest eine Tendenz für die spätere Hüftausbildung zu erkennen ist!
Mehr nicht! Kein Hinweis auf HD-Grad! Nur z.B. daß die Pfanne nicht wie normal angelegt ist!
Und im Fall der schwerst-HD übersteigen die OP-Kosten sicherlich den Kaufpreis!
Der Käufer darf auswählen, ob er einen "neuen" Welpen oder die Kaufsumme bekommen will.
Mich würde interessieren, inwieweit ein "Hobby-Züchter" sich durch entsprechende Klauseln im Vertrag von dieser Haftung entbinden lassen kann!
Gruß Sybille