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züchten nach neuem Gesetz risikoreich?

geschrieben von Syriebille(YCH) 
züchten nach neuem Gesetz risikoreich?
24. Januar 2003 08:47

Hallo Yorkies,
nach dem neuen Gwährleistungsgesetz ist ein Züchter ja noch sehr lange in die Verantwortung für seine Welpen zu nehmen.
Durch den RS-Welpen mit schwerster HD im bekanntenkreis habe ich mich ein wenig informiert und bin über einige Auffassungen erstaunt!

Z.B.: Wenn mit Eigenschaften des Welpen geworben wird (Ich denke z.B. an die angeboren "kinderlieben" Hunde), hat der Käufer einen Anspruch darauf! Wäre interessant, unter diem Aspekt einige Anzeigen zu untersuchen! Vor allem von den Gewerblichen mit mehr als 3 Zuchthündinnen! Die können keine Ausschlüsse im Kaufvertrag aufnehmen!

Leider (oder Gottseidank!) sind noch nicht so viele Gerichtsurteile nötig gewesen, um abschätzen zu können, wie die Realität dann aussieht.
Oder weiß jemand von aktuellen Urteilen?
Unter dem Link zu Wild und Hund und deren Ausführungen sind ein paar Interpretationen zu lesen!
Ich bin FÜR die Verantwortung des Züchters, aber ein Hund ist ein Lebewesen! Das kann ganz schnell in den finanziellen Ruin führen!

Wenn ich als Laie was falsch sehe, korrigiert mich bitte!

Selbst beim Auto kann der Verkäufer nicht für eine weitere 2-jährige reparaturfreie Laufzeit garantieren!

Viele Fragezeichen...
Sybille


26. Januar 2003 18:17

Hallo!

Ich denke eine Gewährleistungspflicht auf Freiheit von typischen Erberkrankungen, wie schwere HD usw. ist sehr sinnvoll.

Es dreht sich hier nämlich um versteckte Mängel ( der Hund wird nach geltendem Recht, was die Gewährleistung angeht immer noch als Ware angesehen ).

Sinn und Zweck ist die berechtigte Forderung nach einem gesunden Hund, auf das der Käufer einen Anspruch hat, wenn er einen Hund kauft.

Es ist deshalb an dem Züchter zu garantieren, daß sämtliche Zuchthygienische Maßnahmen getroffen wurden um das Auftauchen von Erbkrankheiten beim verkauften Welpen so gering wie möglich zu halten.

Das heißt, es wird hier nicht auf erworbene Gesundheitsschäden abgezielt, sondern auf vererbte.

Der Vorteil dabei liegt, daß Hundevermehrer vermehrt mit Schadenersatzansprüchen zu rechnen haben, da diese naturgegebenermaßen nicht die gleiche Sorgfalt walten lassen, wie ein seriöser Züchter.

Zudem ist es bei vielen Züchtern gang und gäbe den Anspruch auf einen Gesunden Welpen per Vertragsklauseln abzusichern.

Zum Beispiel ist und war es bei vielen Molosser - Züchtern brauch zu vereinbaren, daß wenn eine HD festgestellt wurde und diese dann z. B. schwer ausfiel sich an einer OP in höhe Anteil x des Kaufpreises zu beteiligen oder aber auch, wenn eine Einschläferung aufgrund der schwere der Erkrankung des Hundes unumgänglich wäre die freie Wahl für einen Welpen aus einem der nächsten Würfe.

Wie man sieht ist also dieser Ersatzanspruch keine wirkliche Neuheit, er wird nur um einige Punkte erweitert und klarer definiert.

jensson

26. Januar 2003 19:02

Hi,

um bei der "HD" zu bleiben: wer entscheidet ob tatsächlich erblich und nicht erworben (falsche Ernährung, Haltung o.ä.)?

Gruß
Kathi

26. Januar 2003 19:51

Hi Kathi,
in dem Artikel steht folgendes:
"Völlig neu ist die Verjährung geregelt. Die Regelverjährung beträgt statt bisher sechs Monate jetzt zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGcool smiley. Das besondere Veränderungsrisiko, dem ein Hund ständig durch Haltung, Fütterung und Ausbildung unterliegt, findet beim Gesetzgeber keine Berücksichtigung."
:::Genau das ist doch der Punkt bei HD!!! Futter und Belastungen spielen keine Rolle!!!!!
weiter Zitat "Beispielsweise Gelenkerkrankungen oder Zahnstellungsfehler zeigen sich oft erst nach einem Jahr, können jedoch bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sein, zum Beispiel wenn sie erblich bedingt sind. Die Haftungsrisiken sind aufgrund der
zeitlichen Erweiterung immens erhöht.

Glücklicherweise gibt es noch die Beweislastregel.
Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden hat. Bei Krankheiten, die auch eine andere Ursache als erblich bedingt, wie beispielsweise verhaltensbedingt sein können, wird der Käufer den Beweis nicht führen können."

:::Gerade heute wurde auf einer knyn. Tagung von Dr. Tellhelm von der Uni Gießen gesagt, daß selbst aus einer Paarung, die auf einigen Generationen HD-freier Hunde basiert, HD-schwerst belastete Hunde geboren werden können!
Der Züchter steht also in der Verantwortung trotz der oberflächlich sorgfältigen Planung! Welcher Laie weiß schon, daß Nachzucht- und Geschwisterbeurteilungen bzgl. HD sehr wichtig sind!?
Und soviel ich von meinem Autoverkauf weiß, liegt im ersten halben Jahr die Beweislast beim Verkäufer (steht im Widerspruch zur Aussage in diesem Artikel!), daß er eine mängelfreie Sache verkauft hat!
Also müßte der Züchter seine Welpen vor der Abgabe auf gut angelegte Hüften untersuchen lassen: Es wurde heute gesagt, daß per Ultraschall zumindest eine Tendenz für die spätere Hüftausbildung zu erkennen ist!
Mehr nicht! Kein Hinweis auf HD-Grad! Nur z.B. daß die Pfanne nicht wie normal angelegt ist!

Und im Fall der schwerst-HD übersteigen die OP-Kosten sicherlich den Kaufpreis!
Der Käufer darf auswählen, ob er einen "neuen" Welpen oder die Kaufsumme bekommen will.

Mich würde interessieren, inwieweit ein "Hobby-Züchter" sich durch entsprechende Klauseln im Vertrag von dieser Haftung entbinden lassen kann!

Gruß Sybille

26. Januar 2003 19:47

Hallo Jensson,

ich hbae schon so meine Probleme mit der veränderten Situation. In Bezug auf HD sicherlich nicht, denn ich habe schon vorher eine "a-Garantie" gegeben (wenn der Hund eine Hüftbewertung erhält, mit der nicht gezüchtet werden darf, erhält er einen weiteren Welpen aus einem nachfolgenden Wurf). Der HD-Status der einzelnen Zuchttiere wird in einer Zuchtwertschätzung erfaßt und ist für mich jederzeit überprüfbar. Auch mit einer ED-Garantie hätte ich wenig Probleme, meine Hündin ist vorne geröngt und ich kann Deckrüden auswählen, die das ebenfalls sind.

Aber was ist mit Erkrankungen, die nirgends erfaßt werden? Ich kann als Züchter ja keine Qualitätskontrolle vorschalten beim Belegen meiner Hündin, so wie Ferrero, wenn sie eine Ladung Nüsse bekommen. Den "Rohstoff Samen" kann ich nicht prüfen, und wenn der Rüdenbesitzer mir verschweigt, daß sein Rüden Probleme hat mit CES, der Bauchspeicheldrüse, den Augen oder sonst was bin ich aufgeschmissen.

Zumindest bei meiner Rasse wählt nicht nur der Züchter die Elterntiere seiner Welpen aus, sondern auch der Käufer. D.h. es kommt niemand zu mir, weil er einen kleinen Schäferhund haben möchte, sondern weil er einen Schäferhund haben möchte aus genau dieser Verbindung. "Risiken und Nebenwirkungen" bestimmter Vater- und Mutterlinien sind den Käufern i.d.R. bekannt, und ein gewissen Risiko wird beim Kauf bewußt eingegangen. Anders mag das vielleicht sein bei Rassen, wo die Leute zum Züchter gehen und einfach einen Familienhund haben wollen, für die einfach ein Welpe im Vordergrund steht und kein Hund aus einer speziell ausgesuchten Blutlinie.

Ich habe da immer noch meine Probleme mit, auch mit den Definitionen. Wann z.B. wird aus einem "Gebrauchshundwelpe" ein "Gebrauchthundwelpe"...???

Viele Grüße

Antje

27. Januar 2003 19:12

Hi Sybille,

danke für die Ausfühliche Antwort.

: Mich würde interessieren, inwieweit ein "Hobby-Züchter" sich durch entsprechende Klauseln im Vertrag von dieser Haftung entbinden lassen kann!

das geht ja sicher nicht nur den "Hobby-Zuchter" etwas an sondern ALLE Züchter.
Ich werde meine Vertrag (wenn ich denn mal einen brauche) jedenfalls gründlich vom Anwalt durchchecken lassen - wenn's was bringt ...

Schade finde ich bei der ganzen Sache, das nicht berücksichtigt wird, daß man die Natur nicht zu 110% steuern und beeinflussen kann. Mit diesem Gesetzt ist der Hund wieder zu einer "Sache" geworden ;-(
Dem wirklich umsichtigen, verantwortungsvollen Züchtern wird damit ihr Engagement ganz schön schwer gemacht - denn selbst in der besten Zucht kann mal was danebengehen.

Gruß
Kathi