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Hunde Gesetze + Hundeverordnungen

Hundeverordnungen sind ein leidiges Thema und bieten immer wieder Grund zu Streit und Verunsicherung. Längst haben Politiker und Behörden den Hundehalter im Visier und wer sich nicht gut informiert und über die aktuelle Rechtslage informiert, kann sich im Zweifelsfall auch nicht wehren. Hier ist die Rubrik für alle Diskussionen rund um die Hundegesetze.  
Hund beißt Hund
21. Februar 2003 17:31

: Hallo Elke,
:
: hole dir eine Rechtsberatung. Denn wenn du nachweisen kannst, daß die Haushälterin den Hund trotz Leine nicht führen kann, hast du vielleicht doch noch eine Chance.

Ähhhmmmmm Frieda - mal ne Frage:Was heißten denn hier "den Hund trotz Leine nicht führen können"???? Sie hat doch - evtl. im Bewußtsein, dass sie den Hund ohne Leine evtl. nicht abrufen kann oder weil zwei kleinere Hunde entgegen kamen ANGELEINT! Was hätte die Haushälterin NOCH tun soll, als den Hund ranzurufen und anzuleinen, wenn zwei andere Hunde angerannt kommen und noch nicht mal zurückgerufen werden, OBWOHL der Besitzer sehr wohl wahrgenommen hat, dass der Hund angeleint wird????? Sich den Dober um den Hals legen???

Ehrlich: Elke ist eine HUNDEhalterin und von der darf ich doch wohl erwarten, dass sie entsprechend handelt oder????

:Ein Versuch wäre es wert, denke ich.

Aus versicherungstechnischer Sicht: Definitv NEIN!

Liebe Grüße,
Me & Bär

21. Februar 2003 19:24

DANKE an alle, die zum Thema "Hund beißt Hund" meinem Moritz "gute Besserung" gewünscht haben. Das tat richtig gut!
Das Wichtigste: Moritz geht es - wenn auch nur ganz langsam - ein bißchen besser, Gott sei Dank!
Ich habe aus dem allen gelernt, und werde zukünftig vorsichtiger sein, vor allem meine Hunde (ich habe 2 Westies) anleinen, wenn andere angeleint sind. Am besten - ihnen aus dem Weg gehen.
Ist aber auch schade, denn ich liebe alle Hunde, und hatte - bis jetzt -immer ein Urvertrauen. Und dachte immer, daß sich eigentlich alle Hunde mögen und aufeinander freuen.
Liebe Grüße - Elke -



21. Februar 2003 20:05

Hallo Me,

- mal ne Frage:Was heißten denn hier "den Hund trotz Leine nicht führen können"????

Wenn die Haushälterin es nicht schafft, daß der Dobermann den Hund wieder ausspuckt, sehe ich es so, daß sie den Hund nicht im Griff hat. Es gibt ein Urteil, da ist ein angeleinter Hund auf einen Mann losgegangen und hat ihm den Anzug zerfetzt. Der Schaden wurde durch den Hundhalter ersetzt. Oder wie sieht es aus, wenn ein Kind den Hund streichelt und wird gebissen? Wer hat da die Schuld? Nicht der Hund, weil er angeleint war? Wäre der kleine Hund angeleint und zu dem Großen, ihm ja bekannten Hund gelaufen, wie wäre es dann. Hast du mir nicht sogar erzählt, daß man jederzeit seinen Hund soweit im Griff haben muß, daß er keinen Schaden anrichtet. Und überlege dir den Größenunterschied. Ich denke, Elke hat guten Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen. Oder vielleicht einen Teil.

:
: Aus versicherungstechnischer Sicht: Definitv NEIN!

Die zahlen sowieso nie.


Gruß Frieda

21. Februar 2003 21:16

: Hallo Frieda,
: Hast du mir nicht sogar erzählt, daß man jederzeit seinen Hund soweit im Griff haben muß, daß er keinen Schaden anrichtet.

JA habe ich, aber das gilt für den Fall, dass der Hund als AGGRESSIV oder AUFFÄLLIG bekannt ist!!! Dann müssen zusätzlich zur Leine auch noch weitere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden (z. B. Maulkorb)

:Und überlege dir den Größenunterschied.

Völlig wurscht, wenn Hund A an der Leine war und Hund B auf den zulief, zumal der Besitzer nicht auf Hund B eingewirkt hat!

:Ich denke, Elke hat guten Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen.
:Oder vielleicht einen Teil.

In dem Fall versicherungstechnisch NEIN!

: : Aus versicherungstechnischer Sicht: Definitv NEIN!
:
: Die zahlen sowieso nie.

Auch völlig schwachsinnig: Wenn beide Hunde unangeleint gewesen wären, dann hätte der Dobi die "Arschkarte" gezogen und der Großteil der Schuld (etwa 75%) wären an dem Dobihalter hängen geblieben (egal wie unsinnig das in den Augen eines "Hundlers" auch sein mag - versicherungstechnisch wird es so gehandhabt!), so aber nunmal nicht (und das ist auch völlig korrekt: Es wurde nicht nur wahrgenommen, dass der Dobi angeleint wurde, sondern auch dass eine andere Person mit den Hunden unterwegs war - und bei einem ansonsten UNAUFFÄLLIGEN HUND - was Elke auch bestätigt hat - einen Maulkorb zum Schutz des Kleinhundes aus der Tasche zu ziehen ist absolut nicht notwendig und man kann auch nicht verlangen, dass die Haushälterin den Hund zu dem Fuchsschwanz macht und um den Hals gewickelt trägt.....)

AUCH KLEINHUNDEHALTER HABEN EINE GEWISSE VERANTWORTUNG ZU TRAGEN!!!!!

Liebe Grüße,
Me & Bär

21. Februar 2003 22:23

Hallo Me,

: : Hast du mir nicht sogar erzählt, daß man jederzeit seinen Hund soweit im Griff haben muß, daß er keinen Schaden anrichtet.
:
: JA habe ich, aber das gilt für den Fall, dass der Hund als AGGRESSIV oder AUFFÄLLIG bekannt ist!!!

Also haben unauffällige Hunde Narrenfreiheit? Wenn ich mir den §833 oder ähnlich vor Augen halte, steht da nichts drin von aggressiv oder auffällig.

: Völlig wurscht, wenn Hund A an der Leine war und Hund B auf den zulief, zumal der Besitzer nicht auf Hund B eingewirkt hat!

Ob Leine oder nicht, der Hund hat einen Schaden angerichtet und der Halter muss für den Schaden aufkommen.
Was die Versicherung sagt, ist für Elke sowieso uninteressant. Denn der Halter des Hundes, der den Schaden anrichtet, muß dafür aufkommen. Ob er versichert ist oder nicht, spielt für Elke keine Rolle.
Wenn ich deine Ansicht so lese, hat der angeleinte Hund Narrenfreiheit, weil er ja angeleint ist. Stell dir vor, du gehst mit deinem angeleinten Hund durch die Stadt und er beißt jemanden. Sagst du dann, der Hund ist angeleint, mich trifft keine Schuld??

Gruß Frieda



22. Februar 2003 07:54

Hallo Elke,

erstmal gute Besserung für den Kleinen.

Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, die Schuld liegt erstmal bei Dir.
Versicherungstechnisch sieht es anders aus. Da ist die Haushälterin verpflichtet den Schaden zu bezahlen (ihr Hund hat den Schaden angerichtet). Aufgrund der Umstände kann es allerdings sein daß die Versicherung des Dobi nur 50% des Schadens beszahlt, da ein Mitverschulden Deinerseits vorliegt.
Den selben Vorfall hatte ich mit meiner Hündin auch schon. Damals kan ein Yorkie ohne Leine meiner Hündin, die angeleint war, zu nahe und sie hat ihn erwischt und in die Tierklinik verfrachtet. Damals hat meine Versicherung anstandslos bezahlt !!

Viele Grüße,

Tom