: Hallo Frieda,
: Hast du mir nicht sogar erzählt, daß man jederzeit seinen Hund soweit im Griff haben muß, daß er keinen Schaden anrichtet.
JA habe ich, aber das gilt für den Fall, dass der Hund als AGGRESSIV oder AUFFÄLLIG bekannt ist!!! Dann müssen zusätzlich zur Leine auch noch weitere Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden (z. B. Maulkorb)
:Und überlege dir den Größenunterschied.
Völlig wurscht, wenn Hund A an der Leine war und Hund B auf den zulief, zumal der Besitzer nicht auf Hund B eingewirkt hat!
:Ich denke, Elke hat guten Chancen den Schaden ersetzt zu bekommen.
:Oder vielleicht einen Teil.
In dem Fall versicherungstechnisch NEIN!
: : Aus versicherungstechnischer Sicht: Definitv NEIN!
:
: Die zahlen sowieso nie.
Auch völlig schwachsinnig: Wenn beide Hunde unangeleint gewesen wären, dann hätte der Dobi die "Arschkarte" gezogen und der Großteil der Schuld (etwa 75%) wären an dem Dobihalter hängen geblieben (egal wie unsinnig das in den Augen eines "Hundlers" auch sein mag - versicherungstechnisch wird es so gehandhabt!), so aber nunmal nicht (und das ist auch völlig korrekt: Es wurde nicht nur wahrgenommen, dass der Dobi angeleint wurde, sondern auch dass eine andere Person mit den Hunden unterwegs war - und bei einem ansonsten UNAUFFÄLLIGEN HUND - was Elke auch bestätigt hat - einen Maulkorb zum Schutz des Kleinhundes aus der Tasche zu ziehen ist absolut nicht notwendig und man kann auch nicht verlangen, dass die Haushälterin den Hund zu dem Fuchsschwanz macht und um den Hals gewickelt trägt.....)
AUCH KLEINHUNDEHALTER HABEN EINE GEWISSE VERANTWORTUNG ZU TRAGEN!!!!!
Liebe Grüße,
Me & Bär